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KRITIS und Resilienz

KRITIS-Dachgesetz, NIS2 und die Resilienz kritischer Anlagen: Pflichten, Fristen und Meldungen von BSI, BBK und Aufsicht.

Das KRITIS-Dachgesetz gilt nach § 4 für Betreiber kritischer Anlagen in zehn Sektoren, darunter das Finanzwesen. Betreiber stellen ihre Maßnahmen in einem Resilienzplan dar. Nach § 20 sind Geschäfts­lei­tun­gen verpflichtet, die Resi­li­en­zmaß­nah­men umzusetzen; verletzen sie diese Pflicht, haften sie ihrer Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden.

Das BSI-Gesetz zählt Betreiber kritischer Anlagen zu den besonders wichtigen Einrichtungen (§ 28). Finanz­un­ter­neh­men nach Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2554 nehmen beide Gesetze von den dort genannten Vorschriften aus.

#Qvestcon

Die Meldungen verweisen auf Ori­gi­nal­quel­len und sind keine Rechts­aus­kunft. Stand 04.10.2026, 39 aktive Quellen.