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Ban­ken­auf­sicht

Aufsicht und Regulierung für Kre­dit­in­sti­tute: EBA, EZB, Bundesbank, MaRisk, Eigenmittel und Abwicklung.

Rechtliche Grundlage der Aufsicht über Banken in Deutschland sind in erster Linie das Kre­dit­we­sen­ge­setz (KWG) und die europäische Capital Requirements Regulation (CRR).

Die BaFin arbeitet in der Ban­ken­auf­sicht mit der Deutschen Bundesbank zusammen. Seit dem 4. November 2014 ist sie Teil des Einheitlichen Auf­sichts­me­cha­nis­mus (SSM) unter Leitung der EZB. Bei ihren Auf­sichts­prü­fun­gen bewertet die Bundesbank, ob die Eigen­ka­pi­tal­aus­stat­tung und die Risi­ko­steue­rungs­ver­fah­ren der Banken angemessen sind.

Die EBA trägt mit Technischen Standards und Leitlinien zum Einheitlichen Regelwerk im Bankenbereich bei. Die BaFin hat die über­ar­bei­te­ten MaRisk am 30.06.2026 ver­öf­fent­licht. Die Neufassung ist noch stärker prin­zi­pi­en­ba­siert.

#Qvestcon

BankenQuelle vom 25.09.2026

Europäische Ban­ken­auf­sicht konsultiert Änderungen an gemeinsamen Kapital- und Liqui­di­täts­ent­schei­dun­gen

Zwei getrennte Pfade zeigen vorgeschlagene Zusammenhänge: Ein gekürzter, integrierter Risikobewertungsbericht unterstützt gemeinsame Aufsichtsentscheidungen. Qualitative Aufsichtsmaßnahmen sollen deutlicher darin einbezogen werden. Die Verbindungen markieren keine verbindliche Schrittfolge.

Die Europäische Ban­ken­auf­sichts­be­hörde (EBA) hat am 25. September 2026 eine Konsultation zu gemeinsamen Auf­sichts­ent­schei­dun­gen über insti­tuts­spe­zi­fi­sche Kapital- und Liqui­di­täts­an­for­de­run­gen eröffnet. Die vor­ge­schla­ge­nen Ver­fah­rens­än­de­run­gen betreffen die Zusam­men­ar­beit der Auf­sichts­be­hör­den bei grenz­über­schrei­ten­den Bankengruppen.

Ein einziger, gekürzter und integrierter Risi­ko­be­wer­tungs­be­richt soll die bisherigen Vorlagen vereinfachen. Zudem sollen qualitative Auf­sichts­maß­nah­men deutlicher in den gemeinsamen Ent­schei­dungs­pro­zess einfließen.

Für Vorstände und Compliance-Ver­ant­wort­li­che betroffener Bankengruppen ist damit relevant, wie die Auf­sichts­be­hör­den ihre Risi­ko­be­wer­tun­gen bündeln und ihre Ent­schei­dun­gen gegenüber den Instituten kommunizieren. Die Vorschläge befinden sich in der Konsultation und begründen noch keine neuen Pflichten. Stel­lung­nah­men sind bis zum 4. Januar 2027 möglich.

Quelle: Europäische Ban­ken­auf­sichts­be­hörde (EBA) →

BankenIm Fokus

EBA ver­öf­fent­licht endgültige Leitlinien zum Management von Dritt­par­tei­en­ri­si­ken: ver­hält­nis­mä­ßi­ger, einheitlicher und auf DORA abgestimmt

Im Rahmen ihrer Bemühungen, den eigenen Rege­lungs­rah­men zu vereinfachen, konzentrieren sich die Leitlinien auf Drittparteien-Ver­ein­ba­run­gen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen. Das sind Funktionen, deren Ausfall die Leistung eines Finanz­un­ter­neh­mens erheblich beein­träch­ti­gen würde.

Quelle: EBA News → Aus dem Englischen übersetzt.

Banken

EBA konsultiert zu Entwürfen technischer Standards für das operationelle Risi­ko­ma­nage­ment der Institute

Die EBA hat eine öffentliche Konsultation zu Entwürfen technischer Regu­lie­rungs­stan­dards (RTS) gestartet. Sie legen den Rahmen für das Management ope­ra­tio­nel­ler Risiken fest, den Institute nach Artikel 323 der Verordnung über Eigen­mit­tel­an­for­de­run­gen (CRR3) haben müssen.

Quelle: EBA News → Aus dem Englischen übersetzt.

Die Meldungen verweisen auf Ori­gi­nal­quel­len und sind keine Rechts­aus­kunft. Stand 04.10.2026, 39 aktive Quellen.