Bußgelder, Geldbußen und Ordnungsgelder gegen beaufsichtigte Unternehmen und Datenschutz-Bußgelder, mit Namen, Betrag und Rechtskraft, wie die Aufsicht sie veröffentlicht, dazu Verwarnungen, Anordnungen und Abberufungen.
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BaFin: Anordnung
Adressat: siehe Meldung der Aufsicht
Anordnung
Laut BaFin
Unter anderem hat sie das Unternehmen angewiesen, alle Transaktionen auf und von Kundenkonten sofort einzustellen und Kundengelder einzufrieren.
Wirksamkeit
In der Meldung der Aufsicht nicht genannt.
Feststellungen der BaFin im Wortlaut
Die auf Malta ansässige Trive Financial Services Europe Limited hat zahlreiche Kundinnen und Kunden in Deutschland. Daher gehen aktuell bei der Bafin vermehrt Beschwerden zum Kundenservice des Unternehmens ein. Die Kundinnen und Kunden konnten den Kundenservice und die Website des Unternehmens nicht mehr erreichen.
Bei Fragen können sich Betroffene unter einer speziellen Hotline (0035 62548 5500) direkt an die maltesische Finanzaufsicht MFSA wenden. Falls notwendig, können sie beim zuständigen Ombudsmann Beschwerde einreichen.
Die Bekanntmachung zur Trive Financial Services Europe Limited ist zu finden auf der Website der maltesischen Aufsicht.
Grund dafür sind fehlerhafte und unterlassene Meldungen an den Bafin-Kontenvergleich sowie ein Verstoß gegen Informationspflichten.
Wirksamkeit
Der Bescheid ist seit dem 17. August 2026 rechtskräftig.
Aufsichtsbereich
Kredit- und Wertpapierinstitute, Geldwäscheaufsicht
Feststellungen der BaFin im Wortlaut
Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht bei Melde- und Informationsprozessen schuldhaft verletzt. Diese Prozessschwächen führten dazu, dass es über einen längeren Zeitraum teilweise falsche Entgeltinformationen zur Verfügung stellte, unzutreffende Informationen an den Kontenvergleich meldete und diese über einen längeren Zeitraum nicht korrigierte.
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Ist Ihr Kontenmodell vollständig und aktuell an den Kontenvergleich der BaFin gemeldet? Legen Sie fest, wer die Meldung führt und wie oft er sie prüft.
Grund dafür sind unterlassene Meldungen an den Bafin-Kontenvergleich sowie Verstöße gegen Informationspflichten.
Wirksamkeit
Der Bescheid ist seit dem 26. August 2026 rechtskräftig.
Aufsichtsbereich
Kredit- und Wertpapierinstitute, Geldwäscheaufsicht
Feststellungen der BaFin im Wortlaut
Das Institut mit Geschäftssitz in Luxemburg hatte es über einen längeren Zeitraum versäumt, seine an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland angebotenen Kontenmodelle an den Bafin -Kontenvergleich zu melden. Zudem hatte es seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Veröffentlichung von Informationen schuldhaft verletzt. Diese Prozessschwächen führten dazu, dass das Institut über einen längeren Zeitraum Entgeltinformationen und ein Glossar auf seinem Internetauftritt nicht vollständig zur Verfügung stellte.
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Ist Ihr Kontenmodell vollständig und aktuell an den Kontenvergleich der BaFin gemeldet? Legen Sie fest, wer die Meldung führt und wie oft er sie prüft.
Grund für die Bußgelder sind Mängel in der Geldwäscheprävention. Das Kreditinstitut hat die Funktion des Geldwäschebeauftragten auf einen externen Dienstleister ausgelagert, der mehrere Mandanten in dieser Form betreut.
Wirksamkeit
Der Bescheid ist seit dem 19. August 2026 rechtskräftig.
Aufsichtsbereich
Kredit- und Wertpapierinstitute, Geldwäscheaufsicht
Feststellungen der BaFin im Wortlaut
In der Vergangenheit wurden Geschäftsbeziehungen nicht kontinuierlich überwacht. Die Mängel schließen ein, dass keine zusätzlichen Informationen zu Geschäftsbeziehungen eingeholt, Geschäftsbeziehungen keiner verstärkten Überwachung unterzogen und Geldwäscheverdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben wurden.
Was die BaFin dazu erklärt
Die Letztverantwortung verbleibt in jedem Fall bei den Kreditinstituten bzw. Verpflichteten.
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Steuern Sie ausgelagerte Funktionen aktiv? Prüfen Sie Vertrag, Kontrollrechte und laufende Überwachung. Die Letztverantwortung bleibt im Haus. Wie wir das umsetzen
Gesamtsumme: 200.000 € aus 4 Maßnahmen gegen dieses Haus, festgesetzt von 31.03.2025 bis 14.04.2026. Jede Maßnahme hat eine eigene Meldung der Aufsicht.
Feststellungen der Bundesamt für Justiz im Wortlaut
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch ( HGB ) zugrunde. Die Accentro Real Estate AG hatte die Konzernrechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2024 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB .
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Überwachen Sie Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen mit einem Fristenkalender und einem Verantwortlichen?
Gesamtsumme: 200.000 € aus 4 Maßnahmen gegen dieses Haus, festgesetzt von 31.03.2025 bis 14.04.2026. Jede Maßnahme hat eine eigene Meldung der Aufsicht.
Feststellungen der Bundesamt für Justiz im Wortlaut
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch ( HGB ) zugrunde. Die Accentro Real Estate AG hatte die Konzernrechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB .
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Überwachen Sie Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen mit einem Fristenkalender und einem Verantwortlichen?
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
Aufsichtsbereich
Wertpapierhandel (WpHG)
Gegen dieses Haus stehen 4 Strafen oder Maßnahmen der Aufsicht im Register. Dies ist die erste, 31.03.2025. Gesamtsumme: 200.000 € aus 4 Maßnahmen gegen dieses Haus, festgesetzt von 31.03.2025 bis 14.04.2026. Jede Maßnahme hat eine eigene Meldung der Aufsicht.
Feststellungen der Bundesamt für Justiz im Wortlaut
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch ( HGB ) zugrunde. Die Accentro Real Estate AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB .
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Überwachen Sie Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen mit einem Fristenkalender und einem Verantwortlichen?
Gesamtsumme: 200.000 € aus 4 Maßnahmen gegen dieses Haus, festgesetzt von 31.03.2025 bis 14.04.2026. Jede Maßnahme hat eine eigene Meldung der Aufsicht.
Feststellungen der Bundesamt für Justiz im Wortlaut
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch ( HGB ) zugrunde. Die Accentro Real Estate AG hatte die Rechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2024 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB .
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Überwachen Sie Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen mit einem Fristenkalender und einem Verantwortlichen?
Die Anordnung der Bafin soll sicherstellen, dass zukünftig bei Begründung von neuen Geschäftsbeziehungen zu Placement Agents die Kundensorgfaltspflichten durch die Cadence Growth Capital GmbH eingehalten werden.
Wirksamkeit
Die Anordnung der Bafin ist seit dem 6. August 2026 bestandskräftig.
Aufsichtsbereich
Kredit- und Wertpapierinstitute, Geldwäscheaufsicht
Feststellungen der BaFin im Wortlaut
Die Bafin hat festgestellt, dass die Cadence Growth Capital GmbH bei der Geschäftsbeziehung zu einem Placement Agent ihre Kundensorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz ( GwG ) in gravierender Weise nicht eingehalten hat. Dies betraf die Pflichten, die Identität und Vertretungsberechtigung der für den Placement Agent auftretenden Person zu prüfen, den wirtschaftlich Berechtigten abzuklären sowie die Geschäftsbeziehung laufend zu überwachen. Zudem hatte sie es versäumt, verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden, obwohl ein potenziell erhöhtes Risiko für Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung bestand. Placement Agents sind Unternehmen oder natürliche Personen, die von der Cadence Growth Capital GmbH für die Herstellung von Kontakten zu Investoren oder Zielinvestments eine Vergütung erhalten.
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Das Geldwäschegesetz ( GwG ) regelt die Pflichten, die Unternehmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen müssen. Zu den verpflichteten Unternehmen gehören auch registrierte und erlaubte Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die Unternehmen sind insbesondere verpflichtet, umfassende Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dazu gehört, die Identität und Vertretungsberechtigung der für den Vertragspartner handelnden Personen zu prüfen. Sie müssen auch abklären, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, also ob hinter dem Vertragspartner eine natürliche Person steht, die diesen kontrolliert. Die Unternehmen sind zudem verpflichtet, ihre Geschäftsbeziehungen und Transaktionen laufend zu überwachen. Wenn ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, müssen sie verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden.
Maßnahmen der Bafin
Kommt die Bafin zu dem Schluss, dass die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz von den Unternehmen nicht ausreichend eingehalten werden, wird sie tätig. Die Bafin kann dabei auch Anordnungen treffen, mit denen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz ( GwG ) im Einzelfall gegenüber Vertragspartnern sichergestellt werden soll. Eine entsprechende Anordnung hat die Bafin gegenüber der Cadence Growth Capital GmbH erlassen.
Die Anordnung ergeht auf Grundlage von § 51 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GwG .
Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 57 Absatz 1 GwG .
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Sind Ihre Geldwäsche-Prozesse dokumentiert und werden Geschäftsbeziehungen laufend überwacht? Prüfen Sie, wer Verdachtsmeldungen bis wann abgibt.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.
Aufsichtsbereich
Wertpapierhandel (WpHG)
Feststellungen der Bundesamt für Justiz im Wortlaut
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch ( HGB ) zugrunde. Die H2 Core AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2024 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB .
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Überwachen Sie Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen mit einem Fristenkalender und einem Verantwortlichen?
Die Maßnahmen der Bafin sind seit dem 15. August 2026 bzw. 21. August 2026 bestandskräftig.
Aufsichtsbereich
Kredit- und Wertpapierinstitute, Geldwäscheaufsicht
Feststellungen der BaFin im Wortlaut
Eine im Jahr 2025 durchgeführte Sonderprüfung hatte ergeben, dass bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation in den geprüften Bereichen nur mit Einschränkungen gegeben war. Betroffen waren die Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Das Institut verstieß damit gegen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes.
Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll gewährleisten, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz ( KWG ). Ein wesentlicher Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement. Hierzu gehört, dass ein Institut über geeignete Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit verfügt.
Kommt die Bafin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Grundlage hierfür ist § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG . Die Bafin kann zum Beispiel anordnen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt. Sie kann auch verlangen, dass es zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weitere Eigenmittel vorhält. Beides hat sie bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank getan.
Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG .
Natürliche Personen (von der Aufsicht nicht namentlich genannt)
3.550 €Geldbuße
Festgesetzt am
24. August 2026
Wirksamkeit
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Aufsichtsbereich
Wertpapierhandel (WpHG)
Feststellungen der BaFin im Wortlaut
Grund war, dass diese Personen notwendige Aufsichts- und Organisationsmaßnahmen unterlassen haben, wodurch es zu einer leichtfertigen Marktmanipulation nach Art. 15 in Verbindung mit Art. 12 Marktmissbrauchsverordnung ( MAR ) kam.
Infolge des Aufsichts- und Organisationsfehlers wurde eine unvollständige Stimmrechtsmitteilung zu Beginn des Jahres 2022 abgegeben, welche die Person, die beherrschenden Einfluss auf die Eigentümerin der Stimmrechtsanteile ausüben kann, nicht offenlegte. Dieser unvollständigen Stimmrechtsmitteilung kam eine Signalwirkung auf den Aktienkurs der Emittentin, der TUI AG , zu, da es sich hierbei um den neuen Hauptaktionär handelte. Hintergrund der Stimmrechtsveränderung war eine vom bisherigen Hauptaktionär initiierte Veränderung in der Eigentümerstruktur der TUI AG .
Die a.i.s. AG hatte nicht mittels Hinweisbekanntmachung darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2025 öffentlich zugänglich waren. Dies stellt einen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) dar.
Festgesetzt am
19. August 2026
Wirksamkeit
In der Meldung der Aufsicht nicht genannt.
Aufsichtsbereich
Wertpapierhandel (WpHG)
Feststellungen der BaFin im Wortlaut
Unternehmen müssen mit einer sogenannten Hinweisbekanntmachung darauf hinweisen, wann und wo sie ihre Finanzberichte im Internet veröffentlichen. Die Hinweisbekanntmachung dient dazu, allen Interessenten eine zeitgleiche Kenntnisnahme der Finanzberichte zu ermöglichen.
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Überwachen Sie Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen mit einem Fristenkalender und einem Verantwortlichen?
Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die pferdewetten.de AG hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2025 nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Festgesetzt am
24. August 2026
Wirksamkeit
In der Meldung der Aufsicht nicht genannt.
Aufsichtsbereich
Wertpapierhandel (WpHG)
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Überwachen Sie Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen mit einem Fristenkalender und einem Verantwortlichen?
Grund dafür sind fehlerhafte und unterlassene Meldungen an den Bafin-Kontenvergleich sowie Verstöße gegen Informationspflichten. Das Institut mit Geschäftssitz in Amsterdam hatte es über einen längeren Zeitraum versäumt, seine an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland angebotenen Kontenmodelle an den Bafin-Kontenvergleich zu melden.
Wirksamkeit
Der Bescheid ist seit dem 4. August 2026 rechtskräftig.
Aufsichtsbereich
Kredit- und Wertpapierinstitute, Geldwäscheaufsicht
Feststellungen der BaFin im Wortlaut
Zudem hatte die bunq B. V. ihre Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Veröffentlichung von Informationen schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen stellte das Institut über einen längeren Zeitraum keine Entgeltinformation sowie kein vollständiges Glossar auf seinem Internetauftritt zur Verfügung. Überdies verwendete es in seiner Preisliste Begrifflichkeiten, die von der standardisierten Zahlungskontenterminologie abweichen.
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Ist Ihr Kontenmodell vollständig und aktuell an den Kontenvergleich der BaFin gemeldet? Legen Sie fest, wer die Meldung führt und wie oft er sie prüft.
Grund dafür sind unterlassene Meldungen an den Bafin-Kontenvergleich sowie Verstöße gegen Informationspflichten. Das Institut mit Geschäftssitz in Brüssel hatte es über einen längeren Zeitraum versäumt, sein an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland angebotenes Kontenmodell an den Bafin-Kontenvergleich zu melden.
Wirksamkeit
Der Bescheid ist seit dem 1. August 2026 rechtskräftig.
Aufsichtsbereich
Kredit- und Wertpapierinstitute, Geldwäscheaufsicht
Feststellungen der BaFin im Wortlaut
Zudem hatte das Institut seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Veröffentlichung von Informationen schuldhaft verletzt. Diese Prozessschwächen führten dazu, dass das Institut über einen längeren Zeitraum Entgeltinformationen und ein Glossar auf seinem Internetauftritt nicht richtig und nicht vollständig zur Verfügung stellte.
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Ist Ihr Kontenmodell vollständig und aktuell an den Kontenvergleich der BaFin gemeldet? Legen Sie fest, wer die Meldung führt und wie oft er sie prüft.
Grund dafür sind unterlassene Meldungen an den Bafin-Kontenvergleich sowie Verstöße gegen Informationspflichten. Das Institut mit Geschäftssitz in Paris hatte es über einen längeren Zeitraum versäumt, sein an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland angebotenes Kontenmodell an den Bafin-Kontenvergleich zu melden.
Wirksamkeit
Der Bescheid ist seit dem 31. Juli 2026 rechtskräftig.
Aufsichtsbereich
Kredit- und Wertpapierinstitute, Geldwäscheaufsicht
Feststellungen der BaFin im Wortlaut
Zudem hatte das Institut seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Veröffentlichung von Informationen schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen stellte das Institut über einen längeren Zeitraum eine teilweise unrichtige Entgeltinformation sowie ein unvollständiges und teilweise unrichtiges Glossar in seinem Internetauftritt zur Verfügung und verwendete in seinen Tarifbedingungen Begrifflichkeiten, die von der standardisierten Zahlungskontenterminologie abwichen.
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Ist Ihr Kontenmodell vollständig und aktuell an den Kontenvergleich der BaFin gemeldet? Legen Sie fest, wer die Meldung führt und wie oft er sie prüft.
Grund war eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen Art. 13 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs-VO). Der Genussschein „Companisto Green City Solutions Pre-Series B_2025_PPC.“ war im Juli 2025 über eine Website Kleinanlegern zur Zeichnung angeboten worden, ohne dass zuvor ein Basisinformationsblatt auf der Website veröffentlicht worden war.
Festgesetzt am
30. Juli 2026
Wirksamkeit
In der Meldung der Aufsicht nicht genannt.
Aufsichtsbereich
Wertpapierhandel (WpHG)
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Liegt das Basisinformationsblatt vor jeder Zeichnung auf der Website? Ein Freigabeschritt im Vertrieb verhindert die Lücke.
Companisto Trust Service XXXV UG (haftungsbeschränkt)
9.000 €Geldbuße
Laut BaFin
Grund war eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs-VO). Die Companisto Trust Service XXXV UG (haftungsbeschränkt) hatte im Juli 2025 als PRIIP-Hersteller Kleinanlegern über eine Website den Genussschein „Companisto Green City Solutions Pre-Series B_2025_PPC.“ zur Zeichnung angeboten, ohne dass zuvor ein Basisinformationsblatt …
Festgesetzt am
30. Juli 2026
Wirksamkeit
In der Meldung der Aufsicht nicht genannt.
Aufsichtsbereich
Wertpapierhandel (WpHG)
Prüfen Sie in Ihrem Haus: Liegt das Basisinformationsblatt vor jeder Zeichnung auf der Website? Ein Freigabeschritt im Vertrieb verhindert die Lücke.
Natürliche Personen (von der Aufsicht nicht namentlich genannt)
Verwarnung
Laut BaFin
Grund waren Mängel in der Geschäftsorganisation.
Festgesetzt am
1. Juli 2026
Wirksamkeit
Die Maßnahme ist seit dem 7. August 2026 bestandskräftig.
Aufsichtsbereich
Kredit- und Wertpapierinstitute, Geldwäscheaufsicht
Was die BaFin dazu erklärt
Setzt ein Geschäftsleiter nach einer Verwarnung leichtfertig oder vorsätzlich das beanstandete Verhalten fort, kann die Bafin seine Abberufung verlangen und ihm die Ausübung der Tätigkeit untersagen.