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Compliance und Geldwäsche

Compliance, Geld­wä­sche­prä­ven­tion, Sanktionen und Hin­weis­ge­ber­schutz: Pflichten der Compliance-Funktion und des Geld­wä­sche­be­auf­trag­ten.

Zum internen Kon­troll­sys­tem einer Bank gehört nach § 25a des Kre­dit­we­sen­ge­set­zes (KWG) eine unabhängige Compliance-Funktion. Nach dem Geld­wä­sche­ge­setz (GwG) bestellen bestimmte Verpflichtete einen Geld­wä­sche­be­auf­trag­ten auf Führungsebene, der unmittelbar an die Geschäfts­lei­tung berichtet.

Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men haben nach dem Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz einen Prozess gemäß dem Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz für interne Meldungen vorzusehen; er wahrt die Ver­trau­lich­keit der Identität der Mitarbeiter.

Für Finanz­sank­tio­nen ist die Bundesbank zuständig. Ihr Ser­vice­zen­trum setzt Beschrän­kun­gen des Kapital- und Zah­lungs­ver­kehrs um und Verstöße können nach dem Außen­wirt­schafts­ge­setz als Straftat oder Ord­nungs­wid­rig­keit geahndet werden.

#Qvestcon

Compliance

BaFin ver­öf­fent­licht ab Oktober 2026 Übersicht zu ESA- und AMLA-Leitlinien statt Rundschreiben

Seit dem 1. Oktober 2026 zeigt die BaFin in einer tabel­la­ri­schen Übersicht auf ihrer Website, welche Leitlinien der Europäischen Auf­sichts­be­hör­den (ESAs) und der EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung (AMLA) sie in ihre Ver­wal­tungs­pra­xis übernommen hat. Eigene Rundschreiben zu dieser Frage ver­öf­fent­licht die BaFin ab sofort nicht mehr. Für Compliance-Funktionen in Banken und Versicherern bedeutet das: Die laufende Beobachtung der Leitlinien-Übernahme verschiebt sich von der Rundschreiben-Suche auf die neue Über­sichts­seite der BaFin. Wer diesen Prüfpunkt bislang über Rundschreiben im Monitoring hinterlegt hat, sollte den Pro­zess­schritt auf die Übersicht umstellen.

Quelle: BaFin →

Die Meldungen verweisen auf Ori­gi­nal­quel­len und sind keine Rechts­aus­kunft. Stand 04.10.2026, 39 aktive Quellen.