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Aufsicht

Aufsicht im Blick

Täglich aus den Ver­öf­fent­li­chun­gen der Aufsicht.

Nach § 6 KWG kann die Bundesanstalt gegenüber Kre­dit­in­sti­tu­ten und ihren Geschäfts­lei­tern Anordnungen treffen.

Die Aufsicht kann Geschäfts­lei­ter verwarnen, ihre Abberufung verlangen und ihnen die Tätigkeit untersagen (§ 36 KWG; für Versicherer § 303 VAG). Bestands­kräf­tige Maßnahmen und unanfechtbare Buß­geld­ent­schei­dun­gen macht die Bundesanstalt nach § 60b KWG unverzüglich auf ihren Inter­net­sei­ten bekannt, unter den Vor­aus­set­zun­gen von Absatz 4 anonym.

Die ESAs benennen kritische IKT-Dritt­dienst­leis­ter nach DORA.

Strafen und Maßnahmen der Aufsicht

Bußgelder, Verwarnungen und Anordnungen im Register, mit Namen, Betrag, Fest­stel­lun­gen und Wirksamkeit, rot ab 250.000 €, mit Zählung bei Wie­der­ho­lun­gen.

Kritische IKT-Dienstleister

Die von den Europäischen Auf­sichts­be­hör­den benannten Dienstleister, mit den neuesten Meldungen von Aufsicht, BSI und Presse.

Warnungen von BSI und BaFin

Aktuelle Alarme und alle Sicher­heits­hin­weise des BSI mit Kritikalität, betroffenem Produkt und Empfehlung.

Fristen

Die nächsten verbindlichen Termine für Banken, Ver­si­che­run­gen und sonstige Finanz­un­ter­neh­men.