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Aufsicht

Strafen und Maßnahmen der Aufsicht

Auf einen Blick

Stand 04.10.2026. Beträge und Angaben aus den Meldungen der Aufsicht. Zählungen, Summen und die Hinweise „Prüfen Sie in Ihrem Haus“ sind unsere eigene Auswertung. Die Angaben stammen aus den Bekannt­ma­chun­gen der Aufsicht und stehen im Wortlaut der Quelle. Ändert oder entfernt die Aufsicht eine Bekannt­ma­chung oder wird ein Bescheid aufgehoben, ändern oder entfernen wir den Eintrag unverzüglich. Meldung an beratung@qvestcon.com. Die Zählung „zum n. Mal“ reicht so weit zurück, wie das Register reicht.

50

Strafen und Maßnahmen im Register seit 25.09.2024, dazu 4 ältere Datenschutz-Fälle

4.380.050 €

Summe der genannten Beträge in 32 Bußgeldern und Geldbußen

1.240.000 €

Höchster Einzelbetrag (AOK Baden-Württemberg)

5

Strafen ab 250.000 €

4

Datenschutz-Bußgelder gegen Banken, Versicherer und Krankenkassen

2

Häuser mit mehr als einer Strafe oder Maßnahme im Register

18

Auf­sichts­maß­nah­men ohne Betrag: Verwarnungen, Anordnungen, Abberufungen und weitere

Springen zu: Strafen der letzten 45 Tage · Datenschutz-Bußgelder · Alle im Register

Strafen der Aufsicht, letzte 45 Tage

Strafen und Maßnahmen der Aufsicht gegen Unternehmen, neueste zuerst. Rot: Betrag ab der Schwelle oder wiederholte Maßnahme gegen dasselbe Haus.

BaFin: Son­der­be­auf­trag­ter

GVO Gegen­sei­tig­keit Versicherung Oldenburg VVaG

Son­der­be­auf­trag­ter

Laut BaFin
Damit stellt die Aufsicht sicher, dass die Geschäfts­lei­tung des Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens mit der erfor­der­li­chen Anzahl an Mitgliedern besetzt ist.
Wirksamkeit
Der zugrunde liegende Bescheid ist bestands­kräf­tig.
Auf­sichts­be­reich
Ver­si­che­rungs­auf­sicht (VAG)

Quelle: BaFin Massnahmen →

BaFin: Bußgeld

Raiff­ei­sen­bank Reute-Gaisbeuren eG

12.500 € Bußgeld

Laut BaFin
Grund dafür sind fehlerhafte und unterlassene Meldungen an den Bafin-Kon­ten­ver­gleich sowie ein Verstoß gegen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten.
Wirksamkeit
Der Bescheid ist seit dem 17. August 2026 rechtskräftig.
Auf­sichts­be­reich
Kredit- und Wert­pa­pier­in­sti­tute, Geld­wä­sche­auf­sicht
Fest­stel­lun­gen der BaFin im Wortlaut

Das Kre­dit­in­sti­tut hatte seine Auf­sichts­pflicht bei Melde- und Infor­ma­ti­ons­pro­zes­sen schuldhaft verletzt. Diese Pro­zess­schwä­chen führten dazu, dass es über einen längeren Zeitraum teilweise falsche Ent­gelt­in­for­ma­tio­nen zur Verfügung stellte, unzutreffende Informationen an den Kon­ten­ver­gleich meldete und diese über einen längeren Zeitraum nicht korrigierte.

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Ist Ihr Kontenmodell vollständig und aktuell an den Kon­ten­ver­gleich der BaFin gemeldet? Legen Sie fest, wer die Meldung führt und wie oft er sie prüft.

Quelle: BaFin Massnahmen →

BaFin: Bußgeld

Vivid Money S.A.

26.000 € Bußgeld

Laut BaFin
Grund dafür sind unterlassene Meldungen an den Bafin-Kon­ten­ver­gleich sowie Verstöße gegen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten.
Wirksamkeit
Der Bescheid ist seit dem 26. August 2026 rechtskräftig.
Auf­sichts­be­reich
Kredit- und Wert­pa­pier­in­sti­tute, Geld­wä­sche­auf­sicht
Fest­stel­lun­gen der BaFin im Wortlaut

Das Institut mit Geschäftssitz in Luxemburg hatte es über einen längeren Zeitraum versäumt, seine an Ver­brau­che­rin­nen und Verbraucher in Deutschland angebotenen Kontenmodelle an den Bafin -Kon­ten­ver­gleich zu melden. Zudem hatte es seine Auf­sichts­pflicht bei internen Prozessen zur Ver­öf­fent­li­chung von Informationen schuldhaft verletzt. Diese Pro­zess­schwä­chen führten dazu, dass das Institut über einen längeren Zeitraum Ent­gelt­in­for­ma­tio­nen und ein Glossar auf seinem Inter­net­auf­tritt nicht vollständig zur Verfügung stellte.

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Ist Ihr Kontenmodell vollständig und aktuell an den Kon­ten­ver­gleich der BaFin gemeldet? Legen Sie fest, wer die Meldung führt und wie oft er sie prüft.

Quelle: BaFin Massnahmen →

BaFin: Bußgeld

Volksbank Düsseldorf Neuss eG

210.000 € Bußgeld

Laut BaFin
Grund für die Bußgelder sind Mängel in der Geld­wä­sche­prä­ven­tion. Das Kre­dit­in­sti­tut hat die Funktion des Geld­wä­sche­be­auf­trag­ten auf einen externen Dienstleister ausgelagert, der mehrere Mandanten in dieser Form betreut.
Wirksamkeit
Der Bescheid ist seit dem 19. August 2026 rechtskräftig.
Auf­sichts­be­reich
Kredit- und Wert­pa­pier­in­sti­tute, Geld­wä­sche­auf­sicht
Fest­stel­lun­gen der BaFin im Wortlaut

In der Vergangenheit wurden Geschäfts­be­zie­hun­gen nicht kon­ti­nu­ier­lich überwacht. Die Mängel schließen ein, dass keine zusätzlichen Informationen zu Geschäfts­be­zie­hun­gen eingeholt, Geschäfts­be­zie­hun­gen keiner verstärkten Überwachung unterzogen und Geld­wä­sche­ver­dachts­mel­dun­gen nicht oder verspätet abgegeben wurden.

Was die BaFin dazu erklärt

Die Letzt­ver­ant­wor­tung verbleibt in jedem Fall bei den Kre­dit­in­sti­tu­ten bzw. Ver­pflich­te­ten.

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Steuern Sie ausgelagerte Funktionen aktiv? Prüfen Sie Vertrag, Kon­troll­rechte und laufende Überwachung. Die Letzt­ver­ant­wor­tung bleibt im Haus. Wie wir das umsetzen

Quelle: BaFin Massnahmen →

BaFin: Anordnung

Cadence Growth Capital GmbH

Anordnung

Laut BaFin
Die Anordnung der Bafin soll sicherstellen, dass zukünftig bei Begründung von neuen Geschäfts­be­zie­hun­gen zu Placement Agents die Kun­den­sorg­falts­pflich­ten durch die Cadence Growth Capital GmbH eingehalten werden.
Wirksamkeit
Die Anordnung der Bafin ist seit dem 6. August 2026 bestands­kräf­tig.
Auf­sichts­be­reich
Kredit- und Wert­pa­pier­in­sti­tute, Geld­wä­sche­auf­sicht
Fest­stel­lun­gen der BaFin im Wortlaut

Die Bafin hat festgestellt, dass die Cadence Growth Capital GmbH bei der Geschäfts­be­zie­hung zu einem Placement Agent ihre Kun­den­sorg­falts­pflich­ten nach dem Geld­wä­sche­ge­setz ( GwG ) in gravierender Weise nicht eingehalten hat. Dies betraf die Pflichten, die Identität und Ver­tre­tungs­be­rech­ti­gung der für den Placement Agent auftretenden Person zu prüfen, den wirt­schaft­lich Berechtigten abzuklären sowie die Geschäfts­be­zie­hung laufend zu überwachen. Zudem hatte sie es versäumt, verstärkte Sorg­falts­pflich­ten anzuwenden, obwohl ein potenziell erhöhtes Risiko für Geldwäsche bzw. Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung bestand. Placement Agents sind Unternehmen oder natürliche Personen, die von der Cadence Growth Capital GmbH für die Herstellung von Kontakten zu Investoren oder Ziel­in­vest­ments eine Vergütung erhalten.

Prävention von Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung

Das Geld­wä­sche­ge­setz ( GwG ) regelt die Pflichten, die Unternehmen zur Prävention von Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung erfüllen müssen. Zu den ver­pflich­te­ten Unternehmen gehören auch registrierte und erlaubte Kapi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten. Die Unternehmen sind insbesondere verpflichtet, umfassende Sorg­falts­pflich­ten zu erfüllen. Dazu gehört, die Identität und Ver­tre­tungs­be­rech­ti­gung der für den Ver­trags­part­ner handelnden Personen zu prüfen. Sie müssen auch abklären, ob der Ver­trags­part­ner für einen wirt­schaft­lich Berechtigten handelt, also ob hinter dem Ver­trags­part­ner eine natürliche Person steht, die diesen kontrolliert. Die Unternehmen sind zudem verpflichtet, ihre Geschäfts­be­zie­hun­gen und Transaktionen laufend zu überwachen. Wenn ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung besteht, müssen sie verstärkte Sorg­falts­pflich­ten anwenden.

Maßnahmen der Bafin

Kommt die Bafin zu dem Schluss, dass die Pflichten nach dem Geld­wä­sche­ge­setz von den Unternehmen nicht ausreichend eingehalten werden, wird sie tätig. Die Bafin kann dabei auch Anordnungen treffen, mit denen die Einhaltung der Sorg­falts­pflich­ten nach dem Geld­wä­sche­ge­setz ( GwG ) im Einzelfall gegenüber Ver­trags­part­nern sicher­ge­stellt werden soll. Eine entsprechende Anordnung hat die Bafin gegenüber der Cadence Growth Capital GmbH erlassen.

Die Anordnung ergeht auf Grundlage von § 51 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GwG .

Diese Ver­öf­fent­li­chung erfolgt aufgrund § 57 Absatz 1 GwG .

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Sind Ihre Geldwäsche-Prozesse dokumentiert und werden Geschäfts­be­zie­hun­gen laufend überwacht? Prüfen Sie, wer Ver­dachts­mel­dun­gen bis wann abgibt.

Quelle: BaFin Massnahmen →

BaFin: Anordnung

Land­wirt­schaft­li­che Rentenbank

Anordnung

Wirksamkeit
Die Maßnahmen der Bafin sind seit dem 15. August 2026 bzw. 21. August 2026 bestands­kräf­tig.
Auf­sichts­be­reich
Kredit- und Wert­pa­pier­in­sti­tute, Geld­wä­sche­auf­sicht
Fest­stel­lun­gen der BaFin im Wortlaut

Eine im Jahr 2025 durchgeführte Sonderprüfung hatte ergeben, dass bei der Land­wirt­schaft­li­chen Rentenbank die Ord­nungs­mä­ßig­keit der Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion in den geprüften Bereichen nur mit Ein­schrän­kun­gen gegeben war. Betroffen waren die Verfahren zur Ermittlung und Sicher­stel­lung der Risi­ko­trag­fä­hig­keit. Das Institut verstieß damit gegen die Vorgaben des Kre­dit­we­sen­ge­set­zes.

Ord­nungs­ge­mäße Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion

Eine ord­nungs­ge­mäße Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion soll gewährleisten, dass Kre­dit­in­sti­tute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebs­wirt­schaft­lich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 Kre­dit­we­sen­ge­setz ( KWG ). Ein wesentlicher Teil der ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion ist ein angemessenes und wirksames Risi­ko­ma­nage­ment. Hierzu gehört, dass ein Institut über geeignete Verfahren zur Ermittlung und Sicher­stel­lung der Risi­ko­trag­fä­hig­keit verfügt.

Kommt die Bafin zu dem Schluss, dass die Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Grundlage hierfür ist § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG . Die Bafin kann zum Beispiel anordnen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt. Sie kann auch verlangen, dass es zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weitere Eigenmittel vorhält. Beides hat sie bei der Land­wirt­schaft­li­chen Rentenbank getan.

Auch die Ver­öf­fent­li­chung solcher Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG .

Quelle: BaFin Massnahmen →

BaFin: Geldbuße

a.i.s. AG

15.000 € Geldbuße

Laut BaFin
Die a.i.s. AG hatte nicht mittels Hin­weis­be­kannt­ma­chung darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Inter­net­adresse die Jah­res­fi­nanz­in­for­ma­tio­nen für das Geschäftsjahr 2025 öffentlich zugänglich waren. Dies stellt einen Verstoß gegen das Wert­pa­pier­han­dels­ge­setz (WpHG) dar.
Festgesetzt am
19. August 2026
Wirksamkeit
In der Meldung der Aufsicht nicht genannt.
Auf­sichts­be­reich
Wert­pa­pier­han­del (WpHG)
Fest­stel­lun­gen der BaFin im Wortlaut

Unternehmen müssen mit einer sogenannten Hin­weis­be­kannt­ma­chung darauf hinweisen, wann und wo sie ihre Finanz­be­richte im Internet ver­öf­fent­li­chen. Die Hin­weis­be­kannt­ma­chung dient dazu, allen Interessenten eine zeitgleiche Kenntnisnahme der Finanz­be­richte zu ermöglichen.

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Überwachen Sie Ver­öf­fent­li­chungs­fris­ten für Finanz­be­richte und Hin­weis­be­kannt­ma­chun­gen mit einem Fris­ten­ka­len­der und einem Ver­ant­wort­li­chen?

Quelle: BaFin Massnahmen →

BaFin: GeldbußeAb 250.000 €

pferdewetten.de AG

250.000 € Geldbuße

Laut BaFin
Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wert­pa­pier­han­dels­ge­set­zes (WpHG) verstoßen. Die pferdewetten.de AG hatte den Halb­jah­res­fi­nanz­be­richt für das Geschäftsjahr 2025 nicht rechtzeitig ver­öf­fent­licht.
Festgesetzt am
24. August 2026
Wirksamkeit
In der Meldung der Aufsicht nicht genannt.
Auf­sichts­be­reich
Wert­pa­pier­han­del (WpHG)

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Überwachen Sie Ver­öf­fent­li­chungs­fris­ten für Finanz­be­richte und Hin­weis­be­kannt­ma­chun­gen mit einem Fris­ten­ka­len­der und einem Ver­ant­wort­li­chen?

Quelle: BaFin Massnahmen →

BaFin: Bußgeld

bunq B. V.

28.000 € Bußgeld

Laut BaFin
Grund dafür sind fehlerhafte und unterlassene Meldungen an den Bafin-Kon­ten­ver­gleich sowie Verstöße gegen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten. Das Institut mit Geschäftssitz in Amsterdam hatte es über einen längeren Zeitraum versäumt, seine an Ver­brau­che­rin­nen und Verbraucher in Deutschland angebotenen Kontenmodelle an den Bafin-Kon­ten­ver­gleich zu melden.
Wirksamkeit
Der Bescheid ist seit dem 4. August 2026 rechtskräftig.
Auf­sichts­be­reich
Kredit- und Wert­pa­pier­in­sti­tute, Geld­wä­sche­auf­sicht
Fest­stel­lun­gen der BaFin im Wortlaut

Zudem hatte die bunq B. V. ihre Auf­sichts­pflicht bei internen Prozessen zur Ver­öf­fent­li­chung von Informationen schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Pro­zess­schwä­chen stellte das Institut über einen längeren Zeitraum keine Ent­gelt­in­for­ma­tion sowie kein vollständiges Glossar auf seinem Inter­net­auf­tritt zur Verfügung. Überdies verwendete es in seiner Preisliste Begriff­lich­kei­ten, die von der stan­dar­di­sier­ten Zah­lungs­kon­ten­ter­mi­no­lo­gie abweichen.

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Ist Ihr Kontenmodell vollständig und aktuell an den Kon­ten­ver­gleich der BaFin gemeldet? Legen Sie fest, wer die Meldung führt und wie oft er sie prüft.

Quelle: BaFin Massnahmen →

BaFin: Bußgeld

Wise Europe SA

16.000 € Bußgeld

Laut BaFin
Grund dafür sind unterlassene Meldungen an den Bafin-Kon­ten­ver­gleich sowie Verstöße gegen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten. Das Institut mit Geschäftssitz in Brüssel hatte es über einen längeren Zeitraum versäumt, sein an Ver­brau­che­rin­nen und Verbraucher in Deutschland angebotenes Kontenmodell an den Bafin-Kon­ten­ver­gleich zu melden.
Wirksamkeit
Der Bescheid ist seit dem 1. August 2026 rechtskräftig.
Auf­sichts­be­reich
Kredit- und Wert­pa­pier­in­sti­tute, Geld­wä­sche­auf­sicht
Fest­stel­lun­gen der BaFin im Wortlaut

Zudem hatte das Institut seine Auf­sichts­pflicht bei internen Prozessen zur Ver­öf­fent­li­chung von Informationen schuldhaft verletzt. Diese Pro­zess­schwä­chen führten dazu, dass das Institut über einen längeren Zeitraum Ent­gelt­in­for­ma­tio­nen und ein Glossar auf seinem Inter­net­auf­tritt nicht richtig und nicht vollständig zur Verfügung stellte.

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Ist Ihr Kontenmodell vollständig und aktuell an den Kon­ten­ver­gleich der BaFin gemeldet? Legen Sie fest, wer die Meldung führt und wie oft er sie prüft.

Quelle: BaFin Massnahmen →

BaFin: Bußgeld

BforBank SA

27.500 € Bußgeld

Laut BaFin
Grund dafür sind unterlassene Meldungen an den Bafin-Kon­ten­ver­gleich sowie Verstöße gegen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten. Das Institut mit Geschäftssitz in Paris hatte es über einen längeren Zeitraum versäumt, sein an Ver­brau­che­rin­nen und Verbraucher in Deutschland angebotenes Kontenmodell an den Bafin-Kon­ten­ver­gleich zu melden.
Wirksamkeit
Der Bescheid ist seit dem 31. Juli 2026 rechtskräftig.
Auf­sichts­be­reich
Kredit- und Wert­pa­pier­in­sti­tute, Geld­wä­sche­auf­sicht
Fest­stel­lun­gen der BaFin im Wortlaut

Zudem hatte das Institut seine Auf­sichts­pflicht bei internen Prozessen zur Ver­öf­fent­li­chung von Informationen schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Pro­zess­schwä­chen stellte das Institut über einen längeren Zeitraum eine teilweise unrichtige Ent­gelt­in­for­ma­tion sowie ein unvoll­stän­di­ges und teilweise unrichtiges Glossar in seinem Inter­net­auf­tritt zur Verfügung und verwendete in seinen Tarif­be­din­gun­gen Begriff­lich­kei­ten, die von der stan­dar­di­sier­ten Zah­lungs­kon­ten­ter­mi­no­lo­gie abwichen.

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Ist Ihr Kontenmodell vollständig und aktuell an den Kon­ten­ver­gleich der BaFin gemeldet? Legen Sie fest, wer die Meldung führt und wie oft er sie prüft.

Quelle: BaFin Massnahmen →

BaFin: Geldbuße

Effecta GmbH

15.000 € Geldbuße

Laut BaFin
Grund war eine Auf­sichts­pflicht­ver­let­zung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen Art. 13 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs-VO). Der Genussschein „Companisto Green City Solutions Pre-Series B_2025_PPC.“ war im Juli 2025 über eine Website Kleinanlegern zur Zeichnung angeboten worden, ohne dass zuvor ein Basis­in­for­ma­ti­ons­blatt auf der Website ver­öf­fent­licht worden war.
Festgesetzt am
30. Juli 2026
Wirksamkeit
In der Meldung der Aufsicht nicht genannt.
Auf­sichts­be­reich
Wert­pa­pier­han­del (WpHG)

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Liegt das Basis­in­for­ma­ti­ons­blatt vor jeder Zeichnung auf der Website? Ein Frei­ga­be­schritt im Vertrieb verhindert die Lücke.

Quelle: BaFin Massnahmen →

BaFin: Geldbuße

Companisto Trust Service XXXV UG (haf­tungs­be­schränkt)

9.000 € Geldbuße

Laut BaFin
Grund war eine Auf­sichts­pflicht­ver­let­zung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs-VO). Die Companisto Trust Service XXXV UG (haf­tungs­be­schränkt) hatte im Juli 2025 als PRIIP-Hersteller Kleinanlegern über eine Website den Genussschein „Companisto Green City Solutions Pre-Series B_2025_PPC.“ zur Zeichnung angeboten, ohne dass zuvor ein Basis­in­for­ma­ti­ons­blatt …
Festgesetzt am
30. Juli 2026
Wirksamkeit
In der Meldung der Aufsicht nicht genannt.
Auf­sichts­be­reich
Wert­pa­pier­han­del (WpHG)

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Liegt das Basis­in­for­ma­ti­ons­blatt vor jeder Zeichnung auf der Website? Ein Frei­ga­be­schritt im Vertrieb verhindert die Lücke.

Quelle: BaFin Massnahmen →

Datenschutz: Bußgelder gegen Banken, Versicherer und Krankenkassen

Bußgelder der Daten­schutz­auf­sich­ten, einzeln aus den Pres­se­mit­tei­lun­gen übernommen, mit dem Wortlaut der Aufsicht. Nennt die Aufsicht das Unternehmen nicht, bleibt es auch hier ungenannt.

Daten­schutz­auf­sicht Baden-Württemberg: GeldbußeAb 250.000 €

AOK Baden-Württemberg

1.240.000 € Geldbuße

Laut Daten­schutz­auf­sicht Baden-Württemberg
Die von der AOK festgelegten Maßnahmen genügten jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. In der Folge wurden die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von mehr als 500 Gewinn­spiel­teil­neh­mern ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken verwendet.
Festgesetzt am
25. Juni 2020
Wirksamkeit
In der Meldung der Aufsicht nicht genannt.
Auf­sichts­be­reich
Datenschutz (DSGVO)
Fest­stel­lun­gen der Daten­schutz­auf­sicht Baden-Württemberg im Wortlaut

Wegen eines Verstoßes gegen die Pflichten zu sicherer Daten­ver­ar­bei­tung (Art. 32 der Europäischen Datenschutz-Grund­ver­ord­nung DS-GVO) hat die Bußgeldstelle des LfDI Baden-Württemberg mit Bescheid vom 25.06.2020 gegen die AOK Baden-Württemberg eine Geldbuße von 1.240.000,- Euro verhängt und – in konstruktiver Zusam­men­ar­beit mit der AOK – zugleich die Weichen für eine Verbesserung der technischen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten bei der AOK Baden-Württemberg gestellt.

Die AOK Baden-Württemberg veranstaltete in den Jahren 2015 bis 2019 zu unter­schied­li­chen Gelegenheiten Gewinnspiele und erhob hierbei per­so­nen­be­zo­gene Daten der Teilnehmer, darunter deren Kontaktdaten und Kran­ken­kas­sen­zu­ge­hö­rig­keit. Dabei wollte die AOK die Daten der Gewinn­spiel­teil­neh­mer auch zu Werbezwecken nutzen, sofern die Teilnehmer hierzu eingewilligt hatten. Mithilfe technischer und orga­ni­sa­to­ri­scher Maßnahmen, u. a. durch interne Richtlinien und Daten­schutz­schu­lun­gen, wollte die AOK hierbei sicherstellen, dass nur Daten solcher Gewinn­spiel­teil­neh­mer zu Werbezwecken verwendet werden, die zuvor wirksam hierin eingewilligt hatten. Die von der AOK festgelegten Maßnahmen genügten jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. In der Folge wurden die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von mehr als 500 Gewinn­spiel­teil­neh­mern ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken verwendet. Ver­si­cher­ten­da­ten waren hiervon nicht betroffen.

Was die Daten­schutz­auf­sicht Baden-Württemberg dazu erklärt

Technische und orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen sind regelmäßig den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen, um auf Dauer ein angemessenes Schutzniveau sicher­zu­stel­len.

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Sind die Ein­wil­li­gun­gen Ihrer Kundinnen und Kunden zu Werbezwecken nachweisbar und stellt eine technische Sperre sicher, dass nur eingewilligte Datensätze in den Vertrieb gelangen? Wie wir das umsetzen

Quelle: Pres­se­mit­tei­lung des LfDI Baden-Württemberg vom 30. Juni 2020 →

Daten­schutz­auf­sicht Hamburg: BußgeldAb 250.000 €

Ein Unternehmen aus der Finanz­wirt­schaft (von der Aufsicht nicht namentlich genannt)

492.000 € Bußgeld

Laut Daten­schutz­auf­sicht Hamburg
Trotz guter Bonität waren die Kre­dit­kar­ten­an­träge mehrerer Kund:innen mittels auto­ma­ti­sier­ter Ent­schei­dun­gen abgelehnt worden – dabei handelt es sich um Ent­schei­dun­gen, die auf der Grundlage von Algorithmen und ohne menschliches Eingreifen maschinell getroffen werden.
Wirksamkeit
Das Unternehmen hat den Buß­geld­be­scheid akzeptiert.
Auf­sichts­be­reich
Datenschutz (DSGVO)
Fest­stel­lun­gen der Daten­schutz­auf­sicht Hamburg im Wortlaut

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit (HmbBfDI) hat gegen ein Unternehmen aus der Finanz­wirt­schaft ein Bußgeld in Höhe von 492.000 Euro wegen Verstößen gegen die Rechte betroffener Kund:innen bei auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dun­gen in Einzelfällen verhängt.

Trotz guter Bonität waren die Kre­dit­kar­ten­an­träge mehrerer Kund:innen mittels auto­ma­ti­sier­ter Ent­schei­dun­gen abgelehnt worden – dabei handelt es sich um Ent­schei­dun­gen, die auf der Grundlage von Algorithmen und ohne menschliches Eingreifen maschinell getroffen werden. Als daraufhin die betroffenen Kund:innen eine Begründung für die abgelehnten Anträge verlangten, erfüllte das Unternehmen seine gesetzlich vorgegebenen Informations- und Aus­kunfts­pflich­ten nicht ausreichend.

Sowohl im Verwaltungs- als auch im Buß­geld­ver­fah­ren hat das betroffene Unternehmen erhebliche Anstrengungen unternommen, um seinen Prozess zur Erfüllung von Rechten der betroffenen Personen bei einer auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung zu verbessern und umfassend mit dem HmbBfDI zusam­men­ge­ar­bei­tet. Dieser Umstand wurde bei der Buß­geld­zu­mes­sung erheblich mildernd berück­sich­tigt. Das Unternehmen hat den Buß­geld­be­scheid akzeptiert.

Was die Daten­schutz­auf­sicht Hamburg dazu erklärt

Entscheidet eine Software über Menschen, muss die verarbeitende Stelle die tragenden Gründe verständlich erklären können.

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Erklären Sie Kundinnen und Kunden die tragenden Gründe, wenn ein Algorithmus einen Antrag ablehnt und liefert Ihr Fachbereich diese Auskunft innerhalb der Frist? Wie wir das umsetzen

Quelle: Pres­se­mit­tei­lung des HmbBfDI vom 30. September 2025 →

Daten­schutz­auf­sicht Berlin: BußgeldAb 250.000 €

Eine Bank (von der Aufsicht nicht namentlich genannt)

300.000 € Bußgeld

Laut Daten­schutz­auf­sicht Berlin
Die Bank hatte sich geweigert, einem Kunden nach­voll­zieh­bare Auskünfte über die Gründe der auto­ma­ti­sier­ten Ablehnung eines Kre­dit­kar­ten­an­trags zu erteilen.
Wirksamkeit
Das Unternehmen hat vollständig mit der BlnBDI kooperiert und den Buß­geld­be­scheid akzeptiert.
Auf­sichts­be­reich
Datenschutz (DSGVO)
Fest­stel­lun­gen der Daten­schutz­auf­sicht Berlin im Wortlaut

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit (BlnBDI) hat gegen eine Bank ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro wegen mangelnder Transparenz über eine auto­ma­ti­sierte Ein­zel­ent­schei­dung verhängt. Die Bank hatte sich geweigert, einem Kunden nach­voll­zieh­bare Auskünfte über die Gründe der auto­ma­ti­sier­ten Ablehnung eines Kre­dit­kar­ten­an­trags zu erteilen. Das Unternehmen hat vollständig mit der BlnBDI kooperiert und den Buß­geld­be­scheid akzeptiert.

In diesem Fall beherzigte die Bank dies jedoch bei ihrem digitalen Antrag für eine Kreditkarte nicht. Über ein Online-Formular fragte die Bank verschiedene Daten über Einkommen, Beruf und Personalien des Antrag­stel­lers ab. Anhand der abgefragten Informationen und zusätzlicher Daten aus externen Quellen lehnte der Bank-Algorithmus den Antrag des Kunden ohne besondere Begründung ab. Der Algorithmus basiert auf zuvor von der Bank definierten Kriterien und Regeln.

Was die Daten­schutz­auf­sicht Berlin dazu erklärt

Wenn Unternehmen automatisiert Ent­schei­dun­gen treffen, sind sie verpflichtet, diese stichhaltig und nach­voll­zieh­bar zu begründen.

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Erklären Sie Kundinnen und Kunden die tragenden Gründe, wenn ein Algorithmus einen Antrag ablehnt und liefert Ihr Fachbereich diese Auskunft innerhalb der Frist? Wie wir das umsetzen

Quelle: Pres­se­mit­tei­lung der BlnBDI vom 31. Mai 2023 →

Daten­schutz­auf­sicht Niedersachsen: GeldbußeAb 250.000 €

Ein Kre­dit­in­sti­tut (von der Aufsicht nicht namentlich genannt)

900.000 € Geldbuße

Laut Daten­schutz­auf­sicht Niedersachsen
Das Unternehmen hatte Daten aktiver sowie ehemaliger Kundinnen und Kunden ohne deren Einwilligung ausgewertet.
Wirksamkeit
Der Buß­geld­be­scheid ist noch nicht rechtskräftig. (Stand der Meldung vom 28. Juli 2022, zuletzt aktualisiert am 15. September 2022)
Auf­sichts­be­reich
Datenschutz (DSGVO)
Fest­stel­lun­gen der Daten­schutz­auf­sicht Niedersachsen im Wortlaut

Die Lan­des­be­auf­tragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat gegen ein Kre­dit­in­sti­tut eine Geldbuße in Höhe von 900.000 Euro festgesetzt. Der Buß­geld­be­scheid ist noch nicht rechtskräftig.

Das Unternehmen hatte Daten aktiver sowie ehemaliger Kundinnen und Kunden ohne deren Einwilligung ausgewertet. Dazu analysierte es das digitale Nut­zungs­ver­hal­ten und wertete unter anderem das Gesamtvolumen von Einkäufen in App-Stores, die Häufigkeit der Nutzung von Kon­to­aus­zugs­dru­ckern sowie die Gesamthöhe von Überweisungen im Online-Banking im Vergleich zur Nutzung des Fili­al­an­ge­bots aus. Hierzu bediente es sich eines Dienst­leis­ters. Ergänzend wurden die Ergebnisse der Analyse mit einer Wirt­schafts­aus­kunf­tei abgeglichen und von dort angereichert.

Dem Unternehmen wird vorgeworfen, dass die vorgenommene Auswertung nicht mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) vereinbar war. Danach kann ein Ver­ant­wort­li­cher per­so­nen­be­zo­gene Daten auf Grundlage einer Inter­es­sen­ab­wä­gung verarbeiten. Die Interessen der betroffenen Person dürfen dabei nicht überwiegen. Bei der Festsetzung der Geldbuße wurde berück­sich­tigt, dass das Unternehmen die Ergebnisse seiner Auswertungen nicht wei­ter­ver­wen­det hatte. Zudem hat sich das Unternehmen im gesamten Verfahren kooperativ gezeigt.

Was die Daten­schutz­auf­sicht Niedersachsen dazu erklärt

Diese Rechts­grund­lage erlaubt es aber nicht, Profile für Werbezwecke zu bilden, indem man große Datenbestände auswertet.

Prüfen Sie in Ihrem Haus: Werten Sie Kundendaten zur Profilbildung für Werbung oder für die Wahl der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wege aus und liegt dafür eine Einwilligung der Kundinnen und Kunden vor? Wie wir das umsetzen

Quelle: Pres­se­mit­tei­lung der LfD Niedersachsen vom 28. Juli 2022 →

Alle Strafen und Maßnahmen im Register

Ord­nungs­gel­der des Bundesamts für Justiz, die die BaFin ver­öf­fent­licht, stehen mit ihrer Stelle im Register. Wer nicht genannt wird, bleibt auch hier ungenannt, wie in der Meldung der Aufsicht.

Strafen und Maßnahmen im Register
DatumAdressatArtBetragWiederholungWirksamkeitQuelle
02.10.2026GVO Gegen­sei­tig­keit Versicherung Oldenburg VVaGSon­der­be­auf­trag­ter (BaFin)ohne Betragerstmals im RegisterDer zugrunde liegende Bescheid ist bestands­kräf­tig.Meldung
25.09.2026siehe MeldungAnordnung (BaFin)ohne Betragerstmals im Registernicht genanntMeldung
22.09.2026Raiff­ei­sen­bank Reute-Gaisbeuren eGBußgeld (BaFin)12.500 €erstmals im RegisterDer Bescheid ist seit dem 17. August 2026 rechtskräftig.Meldung
22.09.2026Vivid Money S.A.Bußgeld (BaFin)26.000 €erstmals im RegisterDer Bescheid ist seit dem 26. August 2026 rechtskräftig.Meldung
17.09.2026Volksbank Düsseldorf Neuss eGBußgeld (BaFin)210.000 €erstmals im RegisterDer Bescheid ist seit dem 19. August 2026 rechtskräftig.Meldung
14.09.2026Accentro Real Estate AGOrdnungsgeld (Bundesamt für Justiz)Kon­zern­rech­nungs­un­ter­la­gen, Geschäftsjahr 2024, festgesetzt 14. April 202650.000 €4. von 4
Summe 200.000 €
Die Gesellschaft hat gegen die Ord­nungs­geld­ent­schei­dung Beschwerde eingelegt.Meldung
14.09.2026Accentro Real Estate AGOrdnungsgeld (Bundesamt für Justiz)Rech­nungs­un­ter­la­gen, Geschäftsjahr 2024, festgesetzt 14. April 202650.000 €3. von 4
Summe 200.000 €
Die Gesellschaft hat gegen die Ord­nungs­geld­ent­schei­dung Beschwerde eingelegt.Meldung
14.09.2026Accentro Real Estate AGOrdnungsgeld (Bundesamt für Justiz)Kon­zern­rech­nungs­un­ter­la­gen, Geschäftsjahr 2023, festgesetzt 31. März 202550.000 €2. von 4
Summe 200.000 €
Die Gesellschaft hat gegen die Ord­nungs­geld­ent­schei­dung Beschwerde eingelegt.Meldung
14.09.2026Accentro Real Estate AGOrdnungsgeld (Bundesamt für Justiz)Rech­nungs­le­gungs­un­ter­la­gen, Geschäftsjahr 2023, festgesetzt 31. März 202550.000 €1. von 4
Summe 200.000 €
Die Gesellschaft hat gegen die Ord­nungs­geld­ent­schei­dung Beschwerde eingelegt.Meldung
11.09.2026Cadence Growth Capital GmbHAnordnung (BaFin)ohne Betragerstmals im RegisterDie Anordnung der Bafin ist seit dem 6. August 2026 bestands­kräf­tig.Meldung
08.09.2026Land­wirt­schaft­li­che RentenbankAnordnung (BaFin)ohne Betragerstmals im RegisterDie Maßnahmen der Bafin sind seit dem 15. August 2026 bzw. 21. August 2026 bestands­kräf­tig.Meldung
08.09.2026H2 Core AGOrdnungsgeld (Bundesamt für Justiz)Rech­nungs­le­gungs­un­ter­la­gen, Geschäftsjahr 2024, festgesetzt 17. Juni 202650.000 €erstmals im RegisterDie Gesellschaft hat gegen die Ord­nungs­geld­ent­schei­dung keine Beschwerde eingelegt.Meldung
04.09.2026Natürliche Personen (ungenannt)Geldbuße (BaFin)festgesetzt 24. August 20263.550 €erstmals im RegisterDer Buß­geld­be­scheid ist rechtskräftig.Meldung
01.09.2026a.i.s. AGGeldbuße (BaFin)festgesetzt 19. August 202615.000 €erstmals im Registernicht genanntMeldung
28.08.2026pferdewetten.de AGGeldbuße (BaFin)festgesetzt 24. August 2026250.000 € Ab 250.000 €erstmals im Registernicht genanntMeldung
26.08.2026bunq B. V.Bußgeld (BaFin)28.000 €erstmals im RegisterDer Bescheid ist seit dem 4. August 2026 rechtskräftig.Meldung
26.08.2026Wise Europe SABußgeld (BaFin)16.000 €erstmals im RegisterDer Bescheid ist seit dem 1. August 2026 rechtskräftig.Meldung
26.08.2026BforBank SABußgeld (BaFin)27.500 €erstmals im RegisterDer Bescheid ist seit dem 31. Juli 2026 rechtskräftig.Meldung
20.08.2026Effecta GmbHGeldbuße (BaFin)festgesetzt 30. Juli 202615.000 €erstmals im Registernicht genanntMeldung
20.08.2026Companisto Trust Service XXXV UG (haf­tungs­be­schränkt)Geldbuße (BaFin)festgesetzt 30. Juli 20269.000 €erstmals im Registernicht genanntMeldung
17.08.2026Natürliche Personen (ungenannt)Verwarnung (BaFin)festgesetzt 1. Juli 2026ohne Betragerstmals im RegisterDie Maßnahme ist seit dem 7. August 2026 bestands­kräf­tig.Meldung
10.08.2026Natürliche Personen (ungenannt)Verwarnung (BaFin)festgesetzt 3. Juli 2026ohne Betragerstmals im RegisterDie Maßnahme ist seit dem 9. August 2026 bestands­kräf­tig.Meldung
03.08.2026Norddeutsche Landesbank Girozentrale (Nord/LB)Anordnung (BaFin)ohne Betragerstmals im RegisterDie Anordnung der Bafin ist seit dem 14. Juni 2026 bestands­kräf­tig.Meldung
30.07.2026Leo International Precision Health AGGeldbuße (BaFin)festgesetzt 08. Juli 202620.000 €erstmals im Registernicht genanntMeldung
23.07.2026Natürliche Personen (ungenannt)Geldbuße (BaFin)festgesetzt 15. Juli 202655.000 €erstmals im RegisterGegen den Buß­geld­be­scheid kann Einspruch eingelegt werden.Meldung
15.07.2026Natürliche Personen (ungenannt)Verwarnung (BaFin)festgesetzt 29. Mai 2026ohne Betragerstmals im RegisterDie Maßnahme ist seit dem 3. Juli 2026 bestands­kräf­tig.Meldung
04.05.2026Natürliche Personen (ungenannt)Geldbuße (BaFin)festgesetzt 9. April 202690.000 €erstmals im Registernicht genanntMeldung
21.04.2026Natürliche Personen (ungenannt)Geldbuße (BaFin)festgesetzt 15. Oktober 202540.000 €erstmals im Registernicht genanntMeldung
11.02.2026Natürliche Personen (ungenannt)Tätig­keits­ver­bot (BaFin)festgesetzt 9. Juli 2025ohne Betragerstmals im RegisterDer Bescheid ist seit dem 13. August 2025 bestands­kräf­tig.Meldung
23.01.2026Natürliche Personen (ungenannt)Verwarnung (BaFin)festgesetzt 17. Dezember 2025ohne Betragerstmals im RegisterDer Bescheid ist seit dem 21. Januar 2026 bestands­kräf­tig.Meldung
19.12.2025VdW Pensionsfonds AGSon­der­be­auf­trag­ter (BaFin)ohne Betrag2. von 2Der zugrun­de­lie­gende Bescheid ist bestands­kräf­tig.Meldung
15.12.2025Natürliche Personen (ungenannt)Verwarnung (BaFin)ohne Betragerstmals im RegisterDie Bescheide sind bestands­kräf­tig.Meldung
04.12.2025Babcock Pensionskasse VVaGErlaubnis widerrufen (BaFin)festgesetzt 29. Oktober 2025ohne Betragerstmals im RegisterDer Bescheid ist mit Ablauf des 01. Dezember 2025 bestands­kräf­tig geworden.Meldung
24.11.2025Natürliche Personen (ungenannt)Verwarnung (BaFin)festgesetzt 22. September 2025ohne Betragerstmals im RegisterDer Bescheid ist seit dem 27. Oktober 2025 bestands­kräf­tig.Meldung
13.11.2025VdW Pensionsfonds AGSon­der­be­auf­trag­ter (BaFin)ohne Betrag1. von 2Die zugrun­de­lie­gen­den Bescheide sind bestands­kräf­tig.Meldung
29.10.2025Natürliche Personen (ungenannt)Geldbuße (BaFin)40.000 €erstmals im RegisterGegen den Buß­geld­be­scheid kann die Person Einspruch einlegen.Meldung
15.10.2025Natürliche Personen (ungenannt)Geldbuße (BaFin)festgesetzt 18. September 202524.000 €erstmals im Registernicht genanntMeldung
06.10.2025Natürliche Personen (ungenannt)Geldbuße (BaFin)festgesetzt 18. September 202524.000 €erstmals im Registernicht genanntMeldung
30.09.2025Ein Unternehmen aus der Finanz­wirt­schaft (von der Aufsicht nicht namentlich genannt)Bußgeld (Daten­schutz­auf­sicht Hamburg)492.000 € Ab 250.000 €erstmals im RegisterDas Unternehmen hat den Buß­geld­be­scheid akzeptiert.Meldung
08.09.2025Natürliche Personen (ungenannt)Verwarnung (BaFin)ohne Betragerstmals im RegisterDie Bescheide sind bestands­kräf­tig.Meldung
14.07.2025Natürliche Personen (ungenannt)Verwarnung (BaFin)festgesetzt 12. Februar 2025ohne Betragerstmals im RegisterDer Bescheid ist seit dem 16. März 2025 bestands­kräf­tig.Meldung
14.05.2025siehe MeldungBußgeld (BaFin)25.000 €erstmals im RegisterDer Bescheid ist rechtskräftig.Meldung
13.02.2025Natürliche Personen (ungenannt)Bußgeld (BaFin)12.500 €erstmals im RegisterDer Bescheid ist rechtskräftig.Meldung
03.02.2025Bundesanstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sichtVerwarnung (BaFin)festgesetzt 19. Dezember 2024ohne Betragerstmals im RegisterDer Bescheid ist seit dem 21. Januar 2025 bestands­kräf­tig.Meldung
21.10.2024siehe MeldungGeldbuße (BaFin)160.000 €erstmals im RegisterGegen den Buß­geld­be­scheid wurde Einspruch eingelegt.Meldung
16.10.2024siehe MeldungGeldbuße (BaFin)festgesetzt 17. September 202460.000 €erstmals im RegisterGegen den Buß­geld­be­scheid wurde Einspruch eingelegt.Meldung
25.09.2024siehe MeldungBußgeld (BaFin)35.000 €erstmals im RegisterDer Bescheid ist rechtskräftig.Meldung
31.05.2023Eine Bank (von der Aufsicht nicht namentlich genannt)Bußgeld (Daten­schutz­auf­sicht Berlin)300.000 € Ab 250.000 €erstmals im RegisterDas Unternehmen hat vollständig mit der BlnBDI kooperiert und den Buß­geld­be­scheid akzeptiert.Meldung
28.07.2022Ein Kre­dit­in­sti­tut (von der Aufsicht nicht namentlich genannt)Geldbuße (Daten­schutz­auf­sicht Niedersachsen)900.000 € Ab 250.000 €erstmals im RegisterDer Buß­geld­be­scheid ist noch nicht rechtskräftig. (Stand der Meldung vom 28. Juli 2022, zuletzt aktualisiert am 15. September 2022)Meldung
30.06.2020AOK Baden-WürttembergGeldbuße (Daten­schutz­auf­sicht Baden-Württemberg)festgesetzt 25. Juni 20201.240.000 € Ab 250.000 €erstmals im Registernicht genanntMeldung

Die Angaben stammen aus den Ver­öf­fent­li­chun­gen der Aufsicht, hauptsächlich der BaFin auf bafin.de.

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Im Erstgespräch prüfen wir, an welchen Pflichten die aktuellen Fälle ansetzen und ob dieselbe Frage in Ihrem Haus offen ist.

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