BaFin setzt der Deutschen Bank neue Fristen

Die BaFin hat am 15. September 2026 gegenüber der Deutsche Bank AG neue Fristen für die Beseitigung von Mängeln bei Datenverarbeitungssystemen angeordnet. Die Systeme überwachen Transaktionen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die BaFin veröffentlichte die Maßnahme am 9. Oktober 2026. Grundlage ist laut BaFin § 51 Absatz 2 Satz 1 des Geldwäschegesetzes in Verbindung mit § 25h Absatz 5 des Kreditwesengesetzes. Der Bescheid ist seit dem 6. Oktober 2026 rechtskräftig. Er aktualisiert frühere Anordnungen vom April 2021 und November 2023, weil die Neuausrichtung der Transaktionsüberwachung laut BaFin wegen geänderter technischer Anforderungen zum Teil neue Fristen erforderte. Nach der BaFin-Meldung sind Kreditinstitute verpflichtet, Datenverarbeitungssysteme zu betreiben, um verdächtige Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Zahlungsverkehr zu erkennen, und relevante Transaktionen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden. Einordnung von Qvestcon: Compliance und COO können Mängelstand, Fristen und Verantwortliche für ihr Transaktionsmonitoring dokumentieren und in der Prüfungsplanung nachhalten.
