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Meldungen aus Aufsicht, Prüfung und Praxis, die keiner festen Rubrik zugeordnet sind, jeweils mit Quelle und Datum.

Redaktionell gepflegte Information, keine Rechts­be­ra­tung. Den Stand nennt die verlinkte Primärquelle.

#Qvestcon

WeitereQuelle vom 19.10.2026

E-Rechnung: Was das dritte BMF-Schreiben vom 15.10.2026 für Ihre Rech­nungs­pro­zesse klärt

Zeitachse mit drei Marken: das dritte BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2026, die E-Rechnungspflicht für die meisten Unternehmen ab 1.1.2027 und das Ende der Übergangsfristen am 31.12.2027.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium (BMF) hat am 15.10.2026 sein drittes Schreiben zur E-Rechnung ver­öf­fent­licht (Geschäfts­zei­chen III C 5 - S 7287-a/00019/021/017). Es gilt für Umsätze, die nach dem 31.12.2024 ausgeführt werden. Für die meisten Unternehmen beginnt die Pflicht zur E-Rechnung am 1.1.2027. Die Über­gangs­re­ge­lun­gen des § 27 Abs. 38 UStG bis zum 31.12.2027 bleiben bestehen.

Für die Praxis heißt das: Anzahlungs-, Voraus- und Abschlags­rech­nun­gen, die vor der eigenen E-Rech­nungs­pflicht gestellt werden, müssen nicht als E-Rechnung übermittelt werden. Im struk­tu­rier­ten Teil der E-Rechnung müssen Leistungsart, Leis­tungs­um­fang und gege­be­nen­falls Leistungsort so eindeutig stehen, dass Lieferung oder sonstige Leistung, Leistungsort und Steuersatz prüfbar sind. Ergänzende Details, etwa Stun­den­auf­schlüs­se­lun­gen, dürfen in einen eingebetteten Anhang. Bei Rabatt­ver­ein­ba­run­gen genügt ein allgemeiner Hinweis auf die schriftliche Vereinbarung, wenn die Unterlagen innerhalb kurzer Zeit vorgelegt werden können. Bei Brut­to­preis­rech­nun­gen gilt bis zum 31.12.2027 eine Nicht­be­an­stan­dungs­re­gel für Run­dungs­dif­fe­ren­zen. Eine Rech­nungs­be­rich­ti­gung muss wiederum als E-Rechnung erfolgen, wenn die Leistung E-Rech­nungs­pflich­tig war.

Ein bloßer Geschäfts­re­gel­feh­ler lässt die Datei nicht ihre Eigenschaft als E-Rechnung verlieren. Für den Vor­steu­er­ab­zug bleiben die richtigen und vollständigen Pflicht­an­ga­ben entscheidend.

Vorgehen aus unserer Einordnung: Zuerst die Rech­nungs­ar­ten mit Teilentgelten, Rabatten und Korrekturen im Haus erfassen. Danach die Pflicht­an­ga­ben im struk­tu­rier­ten Datensatz gegen die Klar­stel­lun­gen abgleichen. Zuletzt die Vali­die­rungs­re­geln in ERP-, Abrechnungs- und Frei­ga­be­pro­zes­sen anpassen. Umgesetzt ist das, wenn jede ausgehende Rechnungsart einen doku­men­tier­ten Weg zur E-Rechnung hat. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lohnt es sich, Rech­nungs­pro­zesse vor der Frist einmal vollständig durch­zu­spie­len. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge #ERechnung

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ND-Cloud auf Google-Basis: Abhängigkeit bei Updates bleibt trotz Abschottung

Ablaufdiagramm mit drei Rollen: Hersteller, CISO sowie Vorstand und COO. Der CISO klärt die Updatequelle, der Hersteller liefert weiter Updates, ein Lieferausfall ist möglich, der CISO bewertet die Folgen, Vorstand und COO entscheiden über Wechsel und Exit-Plan.

Der Bun­des­nach­rich­ten­dienst, das Bundesamt für Ver­fas­sungs­schutz und der Militärische Abschirm­dienst planen laut NDR und WDR eine gemeinsame Cloud für Informationen bis zur Geheim­hal­tungs­stufe „Geheim“. Technische Grundlage soll die Google Distributed Cloud in einer Air-Gapped-Version sein, also ohne direkte Verbindung zum Internet oder zu Google. Die Daten sollen in Deutschland liegen, Google soll keinen Zugriff erhalten. Insider schätzen die Kosten auf mindestens 500 Millionen €. Kritiker weisen darauf hin, dass Updates weiterhin vom Hersteller kommen. Sven Herpig vom Thinktank Interface nennt als Risiko, dass US-Sanktionen Lieferungen verhindern könnten.

Für Banken und Versicherer liegt die Lehre im Betriebs­mo­dell. Auch eine abgeschottete Umgebung hängt am Hersteller, wenn Aktua­li­sie­run­gen von dort kommen. Bei kritischen Auslagerungen bewährt sich aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank, drei Fragen vor der Vergabe schriftlich zu klären: Woher kommen Updates und Sicher­heits­kor­rek­tu­ren? Was geschieht, wenn der Hersteller nicht mehr liefern kann? Wer im Haus erkennt das früh und entscheidet über den Wechsel? Diese Antworten gehören in das IKT-Register und in die Exit-Planung. Als europäische Alternative nennt der Bericht unter anderem die Cloud STACKIT der Schwarz-Gruppe.

Quelle: it-daily →

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Cloud-Souveränität: Was im Betrieb zählt

Checkliste mit zwei Gruppen und acht Prüfpunkten. Exit-Strategie je kritischer Anwendung: Auslöser und Bindung, Datenlage und Zielzustand, vertragliche Absicherung, regelmäßiger Test. Eigene Schlüsselverwaltung: selbst verwaltete Schlüssel, dokumentierte Rotation, getrennte Rollen, nachvollziehbare Protokollierung.

Digitale Souveränität in der Cloud entscheidet sich im laufenden Betrieb, nicht in der Strategie. Das zeigt ein Fachbeitrag auf Cloud Computing Insider vom 2026-10-29. Er nennt vier Hebel: Exit-Fähigkeit früh planen, Anwendungen nach Kritikalität einordnen, Sou­ve­rä­ni­täts­an­for­de­run­gen in IT-Prozesse einbauen sowie Daten, Schnitt­stel­len und Betriebs­wis­sen dokumentieren.

Die Exit-Strategie gehört in die Architektur- und Beschaf­fungs­phase. Sie beantwortet fünf Fragen: Welche Ereignisse lösen den Exit aus, etwa erhebliche Preis­än­de­run­gen, regu­la­to­ri­sche Anforderungen, Leis­tungs­män­gel oder der Wegfall eines Dienstes? Welche Anwendungen sind betroffen und wie stark bindet der Anbieter sie? Wo liegen die Daten und was kostet der Umzug? Wie sieht der Zielzustand aus? Welche vertraglichen Regelungen sichern den Wechsel ab, von Mit­wir­kungs­pflich­ten über Nachweise und Daten­her­aus­gabe bis zu Kün­di­gungs­fris­ten? Kritische Systeme sollten diese Szenarien regelmäßig testen.

Bei der Ver­schlüs­se­lung gilt: Auch bei einem souveränen Anbieter behält ein Unternehmen die vollständige Kontrolle über seine Daten nur, wenn es die kryp­to­gra­fi­schen Schlüssel selbst verwaltet. Dazu gehören dokumentierte Rota­ti­ons­zy­klen, getrennte Rollen und eine nach­voll­zieh­bare Pro­to­kol­lie­rung.

Für die Einordnung der Anwendungen empfiehlt der Beitrag Business-Impact-Analysen. Sie verhindern pauschale und unnötig teure Vorgaben für das gesamte Portfolio. Vor jeder Freigabe eines Anbieters ist zu prüfen, welche Daten­ka­te­go­rien er verarbeitet, wo die Schlüssel liegen, welche pri­vi­le­gier­ten Zugriffe bestehen, welche Schnitt­stel­len proprietär sind und welcher Migra­ti­ons­auf­wand bei einem Wechsel entstünde. Solche Prüfpunkte lassen sich weitgehend über Policy-as-Code, Landing-Zone-Vorgaben und Tagging-Standards auto­ma­ti­sie­ren.

Bei den Kosten bleibt der Beitrag nüchtern. Kleinere souveräne Anbieter erreichen noch nicht dieselben Skaleneffekte, und Systeme müssen mitunter größer dimensioniert werden als nötig. Hinzu kommen interne Kosten für Schulungen und die Suche nach Fachkräften. Teuer wird Souveränität vor allem, wenn Unternehmen sie nachträglich herstellen müssen.

Als Einstieg nennt der Beitrag drei Schritte: Sou­ve­rä­ni­täts­stra­te­gie festlegen, Anwendungen nach Kritikalität klas­si­fi­zie­ren und Ziel­platt­for­men zuordnen, das Konzept in einem Pilotprojekt mit wenigen kritischen Anwendungen erproben.

Für Vorstand, COO, CISO und Compliance in Versicherern und Banken ist das eine praktische Prüfliste für das IKT-Sourcing: Liegt für jede kritische Cloud-Anwendung eine getestete Exit-Strategie vor, und steuert das Haus die eigenen Schlüssel?

Quelle: Cloud Computing Insider →

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Offengelegte Zugangsdaten bleiben jahrelang gültig

Drei Kernzahlen: rund 54 Prozent der Google-Cloud-Dienstkonten-Zugangsdaten weiter gültig, nur 1 von 101.886 npm-Tokens, Median von 784 Tagen öffentlicher Verfügbarkeit.

Truffle Security hat Zugangsdaten aus öffentlichen GitHub-Repositories geprüft. Der Datenbestand umfasst 224 Millionen Repositories und reicht bis zum 7. August 2025. Bei der Prüfung am 27. und 28. Juli 2026 funk­tio­nier­ten noch 543.699 einzigartige Zugangsdaten. Im Median waren sie 784 Tage öffentlich zugänglich. Bei Google-Cloud-Dienstkonten waren 69.041 von 126.963 gefundenen Zugangsdaten gültig, also rund 54 Prozent. Von 101.886 npm-Tokens galt nur noch eines.

Die Funktion Push Protection von GitHub senkte die Rate offengelegter Zugangsdaten in den unterstützten Kategorien um 53 Prozent. 51,8 Prozent der gültigen Funde gehörten jedoch zu Kategorien, die sie standardmäßig nicht blockiert, etwa Datenbank-Ver­bin­dungs­zei­chen­fol­gen und Google-API-Schlüssel. Die Untersuchung belegt keine tatsächliche Nutzung durch Angreifer.

Praktische Einordnung von Qvestcon für CISO und IT: Offengelegte Schlüssel zuerst beim Dienst widerrufen oder ersetzen. Das Löschen aus der aktuellen Dateiversion genügt nicht, weil Git-Historie, Forks und Kopien die Daten behalten. Danach folgen die Prüfung der Repositories samt Historie, kurzlebige Zugangsdaten mit Ablaufzeit, Secret-Scans in CI/CD-Prozessen und die Auswertung der Zugriffs­pro­to­kolle. Umgesetzt ist das Verfahren, wenn ein Widerruf nachweisbar zeitnah nach jedem Fund erfolgt.

Quelle: Security-Insider →

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Wer sendet E-Mails in Ihrem Domainnamen?

Ablaufgrafik mit sechs Phasen: Beobachten, Verantwortliche zuordnen, Altlasten entfernen, Abgleich herstellen, stufenweise durchsetzen, im Betrieb halten. Die Phase stufenweise durchsetzen ist hervorgehoben und nennt die Richtlinienstufen p=none, p=quarantine und p=reject.

Jeder Dienst, den das DNS (Domain Name System) einer Domain zulässt, kann E-Mails versenden, die als diese Domain die Authen­ti­fi­zie­rung bestehen. Viele Häuser kennen diese Absender nicht mehr vollständig. Thomas Kuechenthal (LEMARIT GmbH) beschreibt im dotmagazine des eco – Verband der Inter­net­wirt­schaft vom 28.10.2026 sechs Schritte von der Beobachtung bis zur Durchsetzung. Erstens: einen DMARC-Eintrag (Domain-based Message Authen­ti­ca­tion, Reporting and Conformance) mit der Richtlinie p=none und einer Berichts­adresse ver­öf­fent­li­chen und die Berichte zwei bis vier Wochen sammeln. Zweitens: jedem Absender eine ver­ant­wort­li­che Person oder ein Team zuordnen. Drittens: nicht beanspruchte Absender abschalten und veraltete Einträge entfernen. SPF (Sender Policy Framework) erlaubt höchstens zehn Terme mit DNS-Abfrage. Wird die Grenze überschritten, endet die SPF-Prüfung mit einem dauerhaften Fehler. Viertens: SPF oder DKIM (DomainKeys Identified Mail) so einrichten, dass jeder legitime Absender die Prüfung im Einklang mit der From-Domain besteht. Fünftens: die Richtlinie stufenweise von p=none über p=quarantine auf p=reject anheben und nach jeder Stufe die Berichte prüfen. Sechstens: die Prüfung des DNS in die Einrichtung und die Abschaltung jedes versendenden Dienstes aufnehmen und die Berichte monatlich auswerten. Die Quelle weist darauf hin, dass Authen­ti­fi­zie­rung keine Kontrolle ist: Ein vergessener, aber korrekt ein­ge­rich­te­ter Dienst besteht jede Prüfung. Die Entscheidung, ob ein Absender noch berechtigt sein soll, bleibt bei der Organisation. Als Rahmen nennt der Beitrag, dass DMARC seit Mai 2026 in RFC 9989 beschrieben ist, das RFC 7489 ersetzt. Google verlangt SPF oder DKIM von allen Absendern an Gmail-Konten und SPF, DKIM und DMARC von Absendern mit mehr als 5.000 Nachrichten pro Tag. Das BSI hat die Technische Richtlinie TR-03182 zur E-Mail-Authen­ti­fi­zie­rung ver­öf­fent­licht. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank gelingt die Umsetzung, wenn Beschaffung und IT die Absenderliste gemeinsam führen.

Quelle: dotmagazine (eco – Verband der Inter­net­wirt­schaft) →

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GPT-6.1 Terra: Mittelklasse-Modell mit weniger Fehlern

Zwei Kennzahlen im Vergleich: Die Fehlerquote sank im Herstellertest von 53,6 Prozent bei GPT-5.6 Terra auf 16,7 Prozent bei GPT-6.1 Terra. Alle Angaben stammen von OpenAI.

t3n berichtet am 27.10.2026, dass OpenAI mit GPT-6.1 Terra eine neue Version seines Mittelklasse-Modells ver­öf­fent­licht hat. Laut OpenAI ist es bei Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Com­pu­ter­auf­ga­ben deutlich leis­tungs­fä­hi­ger als der Vorgänger, etwa beim Ausfüllen von Formularen. In einem Test mit absichtlich provozierten Fehlern lag die Fehlerquote bei 16,7 Prozent, bei GPT-5.6 Terra waren es 53,6 Prozent. Über die API kostet das Modell einen US-Dollar je Million Eingabetoken und fünf US-Dollar je Million Ausgabetoken. Zunächst läuft es in ChatGPT Work und Codex für Nutzer mit Plus-, Pro-, Enterprise- oder Edu-Abo. Alle Leis­tungs­an­ga­ben stammen von OpenAI. Praxishinweis von Qvestcon: Banken und Versicherer sollten Her­stel­ler­zah­len vor einem Wechsel am eigenen Anwen­dungs­fall nachprüfen. Eine Testreihe mit eigenen Dokumenten und ein festgelegter Prüfmaßstab machen die Entscheidung für Fachbereich und Aufsicht nach­voll­zieh­bar.

Quelle: t3n →

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Watchguard: Weniger Angriffe, fast nur Einzelstücke

Gegenüberstellung zweier Kernzahlen: 95 Prozent der Malware kommen über verschlüsselte TLS-Verbindungen an, aber nur 20 Prozent der Geräte untersuchen verschlüsselten Datenverkehr. Die Zahlen sind Herstellerangaben.

Der Sicher­heits­an­bie­ter Watchguard hat für das erste Halbjahr 2026 Daten seiner Firewalls ausgewertet. Nach Her­stel­ler­an­ga­ben erkannte und blockierte jedes Gerät im Schnitt 79 Prozent weniger Netz­werk­an­griffe als im zweiten Halbjahr 2025 (181 statt 845). Gleichzeitig sei die Zahl bisher unbekannter Malware auf Endgeräten im Vergleich zum Vorjahr um 2.065 Prozent gestiegen. Im zweiten Quartal seien 95,72 Prozent der blockierten Malware nur auf einem einzigen Gerät aufgetaucht. Signa­tur­ba­sierte Erkennung greift dann kaum noch. Weiter berichtet der Hersteller, 95 Prozent der Malware kämen über TLS-Verbindungen an, aber nur 20 Prozent der Geräte prüften ver­schlüs­sel­ten Datenverkehr. Viele Angriffe zielten zudem auf Lücken, die seit über zehn Jahren bekannt seien. Für CISO und IT-Betrieb in Banken und Versicherern folgt daraus: Erstens prüfen, ob ver­schlüs­sel­ter Datenverkehr an den Netz­über­gän­gen untersucht wird. Zweitens ver­hal­tens­ba­sierte Erkennung auf Endgeräten absichern. Drittens alte Schwach­stel­len und nicht mehr unterstützte Edge-Geräte abbauen. Viertens Multifaktor-Authen­ti­fi­zie­rung durchsetzen. Die Zahlen sind Her­stel­ler­an­ga­ben aus einer Pres­se­mit­tei­lung und keine unabhängige Messung.

Quelle: Security-Insider →

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Verschmelzung: Zeitplan, Betriebsrat und Schlussbilanz

Vorgehensmodell in vier Phasen: Achtmonatsfrist der Schlussbilanz, Zuleitung an den Betriebsrat einen Monat vor dem Beschluss, Vertragsprüfung, Prüfung der Mitbestimmungsschwelle von 500 Arbeitnehmern.

Wer Kon­zern­struk­tu­ren durch eine Verschmelzung vereinfacht, scheitert in der Praxis selten am Umwand­lungs­recht. Es scheitert an Fristen und Schnitt­stel­len. Die Verschmelzung wird mit der Eintragung im Han­dels­re­gis­ter des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Das Vermögen geht dann ein­schließ­lich der Ver­bind­lich­kei­ten im Wege der Gesamt­rechts­nach­folge über.

Reihenfolge, die sich bewährt hat: Erstens den Zeitplan rückwärts von der Acht­mo­nats­frist aufbauen. Der Stichtag der Schlussbilanz darf höchstens acht Monate vor der Han­dels­re­gis­ter­an­mel­dung liegen. Bei einem Stichtag zum 31. Dezember muss die Anmeldung also spätestens am 31. August eingehen. Zweitens dem Betriebsrat den Vertrag oder seinen Entwurf spätestens einen Monat vor der Beschluss­fas­sung zuleiten und den Nachweis zur Anmeldung nehmen. Wird die Frist versäumt, besteht ein Ein­tra­gungs­hin­der­nis, und meist ist ein neuer Beschluss nötig. Drittens Finanzierungs-, Kunden- und Lie­fer­ver­träge auf Change-of-Control-Klauseln, Son­der­kün­di­gungs­rechte und Zustim­mungs­vor­be­halte prüfen. Viertens die Arbeit­neh­mer­zahl beim übernehmenden Rechtsträger berechnen. Wird die Schwelle von in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern erstmals überschritten, kann ein drit­tel­be­tei­lig­ter Aufsichtsrat zu bilden sein.

Bei kon­zern­in­ter­nen Ver­schmel­zun­gen mit identischen Gesell­schaf­ter­struk­tu­ren kann auf Bericht und Prüfung verzichtet werden, die Ver­zichts­er­klä­run­gen müssen notariell beurkundet werden. Umgesetzt ist das Vorhaben, wenn ein gemeinsamer Zeitplan Steuern, Bilanz, Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung und Verträge zusammenführt. Die Darstellung ist eine allgemeine Pra­xis­ein­ord­nung von Qvestcon und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls durch die zuständigen Fachleute.

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Abwer­be­ver­bote unter Dienst­leis­tern: 130 Mio. € Bußgeld

Organigramm mit dem Auftraggeber an der Spitze und drei Prüffeldern: Verträge prüfen, Menschen schulen, Altfälle klären.

Die polnische Kar­tell­be­hörde hat gegen eine Super­markt­kette, 29 Spe­di­ti­ons­un­ter­neh­men und acht Ein­zel­per­so­nen Bußgelder von insgesamt rund 130 Mio. € verhängt. Die Spediteure hatten vereinbart, sich gegenseitig keine Fahrer abzuwerben. Wech­sel­wil­lige Fahrer brauchten die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers, sonst galt eine mehrmonatige Wartefrist. Die Absprachen liefen von Juni 2017 bis mindestens Februar 2024. Nach der Mitteilung wurden sie vom gemeinsamen Auftraggeber organisiert und durchgesetzt. Man spricht von einem Hub-and-Spoke-Kartell: Die Abstimmung läuft nicht nur zwischen den Wettbewerbern, sondern über einen Auftraggeber in der Mitte. Die Behörde ahndete in diesem Fall auch die Rolle des koor­di­nie­ren­den Auftraggebers. In Tschechien verhängte die Behörde gegen vier Kabel­her­stel­ler knapp 80 Mio. € wegen abgestimmter Metall­zu­schläge. Für Banken und Versicherer, die viele IT- und Ser­vice­dienst­leis­ter steuern, folgt daraus ein Vorgehen. Erstens: Per­so­nal­ab­tei­lun­gen und operative Füh­rungs­kräfte schulen, denn Behörden verfolgen Absprachen auch auf Arbeits­märk­ten. Zweitens: Verträge und Rah­men­ver­ein­ba­run­gen mit Dienst­leis­tern auf Abwer­be­ver­bote und Ver­gü­tungs­ab­spra­chen prüfen. Drittens: Die eigene Rolle als Auftraggeber klären, damit keine Abstimmung unter Dienst­leis­tern organisiert wird. Viertens: Mögliche Verstöße aus der Vergangenheit zeitnah intern aufklären. Umgesetzt ist das, wenn Schulung, Ver­trags­prü­fung und Rollenklärung dokumentiert sind. Die Einordnung für Auftraggeber stammt von Qvestcon und ersetzt keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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Falschangaben im Fusi­ons­ver­fah­ren: 40 Mio. € Bußgeld

Checkliste mit sechs Prüfpunkten für Angaben gegenüber Kartellbehörden, von der verantwortlichen Person bis zum Prüfvermerk mit Belegen.

Die Europäische Kommission hat gegen einen irischen Bau­stoff­kon­zern ein Bußgeld von 40 Mio. € verhängt. Das Unternehmen hatte im Prüfverfahren zu einer geplanten Übernahme falsche und irreführende Angaben gemacht. Die Kommission stellte vier Verstöße fest und setzte für jeden eine Geldbuße von 10 Mio. € fest. Nach ihren Fest­stel­lun­gen ging es unter anderem um die Existenz wichtiger Dokumente und um die Einbindung von Vor­stands­mit­glie­dern. Das Bußgeld wurde verhängt, obwohl die Parteien das Vorhaben im April 2022 aufgegeben hatten. Die Kommission kann bei vorsätzlich oder fahrlässig falschen Angaben nach der Mitteilung bis zu einem Prozent des Gesamt­um­sat­zes festsetzen. Für Häuser, die Übernahmen oder Beteiligungen vorbereiten, ergibt sich daraus ein praktischer Ablauf. Erstens: Für Anmeldung und Aus­kunfts­ver­lan­gen eine ver­ant­wort­li­che Person benennen. Zweitens: Jede Angabe vor der Abgabe gegen die Pri­mär­un­ter­la­gen prüfen. Drittens: Schätzungen und ihre Herleitung festhalten. Viertens: Nachteilige Informationen nicht zurückhalten oder beschönigen. Fünftens: Kar­tell­recht­ler früh zwischen Due Diligence und Vollzug einbinden. Umgesetzt ist das, wenn zu jeder Behör­den­ant­wort ein Prüfvermerk mit Belegen vorliegt. Bei unseren Kunden hat sich bewährt, die Antworten durch eine zweite Person gegenlesen zu lassen. Die Einordnung des Ablaufs stammt von Qvestcon und ersetzt keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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Infor­ma­ti­ons­aus­tausch mit Wettbewerbern: BGH erhöht Bußgeld

Vorgehensmodell in vier Stufen: Kontakte erfassen, Themen und Risiko festlegen, Teilnahme freigeben und dokumentieren, schulen und Eskalationsweg benennen. Hintergrund: Der Bundesgerichtshof erhöhte ein Bußgeld von 30 auf 45 Mio. Euro.

Der Bun­des­ge­richts­hof hat mit Beschluss vom 14. Juli 2026 (KRB 22/26) im Fall der Alu­mi­ni­um­schmie­den bestätigt, dass auch unver­bind­li­che Gespräche zwischen Wettbewerbern kar­tell­recht­lich beanstandet werden können. Füh­rungs­kräfte mehrerer Unternehmen trafen sich regelmäßig und sprachen über Rabatt­for­de­run­gen von Kunden, die Weitergabe gestiegener Kosten und Reaktionen einzelner Kunden in Verhandlungen. Eine gemeinsame verbindliche Linie wollten sie nach den Fest­stel­lun­gen ausdrücklich nicht festlegen. Das genügte nicht: Jedes Unternehmen kannte die Ver­hand­lungs­lage der anderen und konnte sein eigenes Verhalten mit geringerer Unsicherheit bestimmen. Der BGH erhöhte das Bußgeld gegen eines der Unternehmen von 30 auf 45 Mio. €. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit dem Verfahren rund 70 Mio. € verhängt.

Einordnung von Qvestcon (keine Rechts­be­ra­tung): Was Unternehmen jetzt tun können, in dieser Reihenfolge:

1. Alle Wett­be­wer­ber­kon­takte erfassen: Ver­bands­sit­zun­gen, Arbeitskreise, Bran­chen­ver­an­stal­tun­gen und bilaterale Gespräche. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank finden sich die meisten Kontakte in Gremien, die niemand als Risiko führt. 2. Eine Risikoanalyse darüber legen, welche Kontakte welche Themen berühren. Preise, Rabatte, Kosten, Kunden und Ver­hand­lungs­stra­te­gien sind besonders sensibel. 3. Klare Vorgaben zu zulässigen Gesprächs­the­men festlegen und in einer kurzen Themenliste für die Teilnehmenden bereitstellen. 4. Freigabe und Dokumentation für Wett­be­wer­ber­kon­takte einführen: Wer nimmt teil, mit welcher Tagesordnung, mit welchem Ergebnis. 5. Risi­ko­ori­en­tiert schulen, zuerst die Personen mit regelmäßigen Wett­be­wer­ber­kon­tak­ten. 6. Einen Eska­la­ti­ons­weg benennen, über den Teilnehmende ein Gespräch melden oder abbrechen können.

Umgesetzt ist das Vorgehen, wenn ein aktuelles Kon­takt­ver­zeich­nis vorliegt, die Teilnahme dokumentiert wird und die Schulung vor dem nächsten Gremientermin stattgefunden hat. Der Zeitablauf im Verfahren zeigt, warum die Reihenfolge zählt: Im betroffenen Geschäfts­be­reich wurde bis Ende 2015 Kartellrecht nicht thematisiert. Ein Compliance-Programm entstand ab 2016. Die erste Schulung war für den 12. April 2018 angesetzt, den Tag der Durchsuchung durch das Bun­des­kar­tell­amt. Im Verfahren kam zur Sprache, dass die Geschäfts­lei­tung von den regelmäßigen Kontakten ihrer Füh­rungs­kräfte wusste.

Bei Qvestcon und Markus Junge steht die praktische Umsetzung im Vordergrund: Kon­takt­ver­zeich­nis, Themenliste und Frei­ga­be­pro­zess lassen sich in bestehende Compliance-Abläufe einbinden.

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DNSSEC 2026: Was von den alten Einwänden bleibt

DNSSEC (Domain Name System Security Extensions) signiert DNS-Antworten, damit Systeme deren Echtheit prüfen können. Es verschlüsselt sie nicht. Barbara Jantzen (deSEC) prüft im dotmagazine, das am 28.10.2026 neu ver­öf­fent­licht wurde und erstmals am 13.10.2026 bei CircleID erschien, die verbreiteten Einwände gegen das Verfahren. Nach der zitierten Studie von John Kristoff und anderen, die den Zeitraum 2010 bis 2025 auswertet, lag die DNSSEC-bedingte Verfügbarkeit in 15 von 16 gemessenen Jahren über 99,99 Prozent. Die Zahl der Störungen sei in den letzten fünf Jahren deutlich gesunken. Zum praktischen Nutzen nennt der Beitrag zwei Punkte. Mit DANE (DNS-based Authen­ti­ca­tion of Named Entities) lässt sich der Schlüssel des Mailservers an die Domain binden. So wird ver­schlüs­selte Zustellung durchsetzbar. Außerdem müssen Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­len bei der Ausstellung von Zertifikaten DNSSEC prüfen, was einen Angriff auf die Domain-Kon­troll­prü­fung erschwert. Die Autorin räumt ein, dass manche Bedenken Abwägungen bleiben, etwa der Aufwand für Wissen und Betrieb. Wer DNS-Dienste auslagert, kann diesen Aufwand an einen erfahrenen Anbieter abgeben. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank gehört die Entscheidung für oder gegen DNSSEC als dokumentierte Risi­ko­ab­wä­gung in die Sicher­heits­ar­chi­tek­tur, nicht in die Erinnerung einzelner Admi­nis­tra­to­ren. Bei den Anbietern der Domain-Dienste ist zu klären, ob Signierung und Schlüs­sel­wech­sel automatisiert sind.

Quelle: dotmagazine (eco – Verband der Inter­net­wirt­schaft) →

Die Meldungen verweisen auf Ori­gi­nal­quel­len und sind keine Rechts­aus­kunft. Stand 02.11.2026, 40 aktive Quellen.