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Nach dem Austritt noch eingeloggt: 32 Prozent haben Zugriff

Laut einer Untersuchung von Deel und Censuswide unter 2.000 Voll­zeit­be­schäf­tig­ten in Deutschland haben 32 Prozent nach dem Ende ihres Arbeits­ver­hält­nis­ses weiterhin Zugriff auf digitale Ressourcen des früheren Arbeitgebers. 54 Prozent dieser Personen nutzen die Zugänge weiter. Nur knapp die Hälfte der Befragten berichtet, ihre Zugänge seien vollständig deaktiviert worden. Betroffen sind laut Quelle E-Mail-Konten, Cloud-Speicher und Pro­jekt­ma­nage­ment-Plattformen. Für Banken und Versicherer ist das eine Aufgabe der Rech­te­ver­wal­tung. Der Austritt gehört als fester Pro­zess­schritt in den Berech­ti­gungs­pro­zess. Dazu zählt der regelmäßige Abgleich der Per­so­nal­ab­gänge mit allen aktiven Konten, auch bei E-Mail, Cloud-Speicher und Pro­jekt­platt­for­men. Die Quelle nennt als Maßstab, dass die Deaktivierung von Konten so selbst­ver­ständ­lich sein muss wie die Rückgabe von Arbeits­ge­rä­ten und Schlüsseln. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank hat sich bewährt, den Abgleich zu wiederholen und das Ergebnis zu dokumentieren. So lässt sich in Prüfungen nachweisen, dass kein Zugang unbemerkt bestehen bleibt. Auch die Vermischung von beruflicher und privater Nutzung erschwert die Zuordnung von Zugriffen. 32 Prozent der Befragten nutzten berufliche Konten oder Logins für persönliche Zwecke, 27 Prozent setzten Geräte oder Zugänge des Arbeitgebers für Nebenjobs oder eigene Projekte ein. Laut Quelle helfen klare Nut­zungs­re­geln, individuelle Zugänge und IT-Prozesse, mit denen sich Berech­ti­gun­gen kontrollieren lassen. Zuständig sind CISO, IT und Personalwesen gemeinsam. Das ist eine Einordnung von Qvestcon.

Versicherung

Ablauf in vier Schritten über vier Zuständigkeiten: Personalwesen meldet den Austritt, die IT gleicht Abgänge mit aktiven Konten ab, der CISO entzieht nicht mehr benötigte Zugänge, Compliance dokumentiert das Ergebnis prüfbar.

Laut einer Untersuchung von Deel und Censuswide unter 2.000 Voll­zeit­be­schäf­tig­ten in Deutschland haben 32 Prozent nach dem Ende ihres Arbeits­ver­hält­nis­ses weiterhin Zugriff auf digitale Ressourcen des früheren Arbeitgebers. 54 Prozent dieser Personen nutzen die Zugänge weiter. Nur knapp die Hälfte der Befragten berichtet, ihre Zugänge seien vollständig deaktiviert worden. Betroffen sind laut Quelle E-Mail-Konten, Cloud-Speicher und Pro­jekt­ma­nage­ment-Plattformen. Für Banken und Versicherer ist das eine Aufgabe der Rech­te­ver­wal­tung. Der Austritt gehört als fester Pro­zess­schritt in den Berech­ti­gungs­pro­zess. Dazu zählt der regelmäßige Abgleich der Per­so­nal­ab­gänge mit allen aktiven Konten, auch bei E-Mail, Cloud-Speicher und Pro­jekt­platt­for­men. Die Quelle nennt als Maßstab, dass die Deaktivierung von Konten so selbst­ver­ständ­lich sein muss wie die Rückgabe von Arbeits­ge­rä­ten und Schlüsseln. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank hat sich bewährt, den Abgleich zu wiederholen und das Ergebnis zu dokumentieren. So lässt sich in Prüfungen nachweisen, dass kein Zugang unbemerkt bestehen bleibt. Auch die Vermischung von beruflicher und privater Nutzung erschwert die Zuordnung von Zugriffen. 32 Prozent der Befragten nutzten berufliche Konten oder Logins für persönliche Zwecke, 27 Prozent setzten Geräte oder Zugänge des Arbeitgebers für Nebenjobs oder eigene Projekte ein. Laut Quelle helfen klare Nut­zungs­re­geln, individuelle Zugänge und IT-Prozesse, mit denen sich Berech­ti­gun­gen kontrollieren lassen. Zuständig sind CISO, IT und Personalwesen gemeinsam. Das ist eine Einordnung von Qvestcon.

Ori­gi­nal­quelle: it-daily →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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