
Die Europäische Kommission hat gegen einen irischen Baustoffkonzern ein Bußgeld von 40 Mio. € verhängt. Das Unternehmen hatte im Prüfverfahren zu einer geplanten Übernahme falsche und irreführende Angaben gemacht. Die Kommission stellte vier Verstöße fest und setzte für jeden eine Geldbuße von 10 Mio. € fest. Nach ihren Feststellungen ging es unter anderem um die Existenz wichtiger Dokumente und um die Einbindung von Vorstandsmitgliedern. Das Bußgeld wurde verhängt, obwohl die Parteien das Vorhaben im April 2022 aufgegeben hatten. Die Kommission kann bei vorsätzlich oder fahrlässig falschen Angaben nach der Mitteilung bis zu einem Prozent des Gesamtumsatzes festsetzen. Für Häuser, die Übernahmen oder Beteiligungen vorbereiten, ergibt sich daraus ein praktischer Ablauf. Erstens: Für Anmeldung und Auskunftsverlangen eine verantwortliche Person benennen. Zweitens: Jede Angabe vor der Abgabe gegen die Primärunterlagen prüfen. Drittens: Schätzungen und ihre Herleitung festhalten. Viertens: Nachteilige Informationen nicht zurückhalten oder beschönigen. Fünftens: Kartellrechtler früh zwischen Due Diligence und Vollzug einbinden. Umgesetzt ist das, wenn zu jeder Behördenantwort ein Prüfvermerk mit Belegen vorliegt. Bei unseren Kunden hat sich bewährt, die Antworten durch eine zweite Person gegenlesen zu lassen. Die Einordnung des Ablaufs stammt von Qvestcon und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
