
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14. Juli 2026 (KRB 22/26) im Fall der Aluminiumschmieden bestätigt, dass auch unverbindliche Gespräche zwischen Wettbewerbern kartellrechtlich beanstandet werden können. Führungskräfte mehrerer Unternehmen trafen sich regelmäßig und sprachen über Rabattforderungen von Kunden, die Weitergabe gestiegener Kosten und Reaktionen einzelner Kunden in Verhandlungen. Eine gemeinsame verbindliche Linie wollten sie nach den Feststellungen ausdrücklich nicht festlegen. Das genügte nicht: Jedes Unternehmen kannte die Verhandlungslage der anderen und konnte sein eigenes Verhalten mit geringerer Unsicherheit bestimmen. Der BGH erhöhte das Bußgeld gegen eines der Unternehmen von 30 auf 45 Mio. €. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit dem Verfahren rund 70 Mio. € verhängt. Einordnung von Qvestcon (keine Rechtsberatung): Was Unternehmen jetzt tun können, in dieser Reihenfolge: 1. Alle Wettbewerberkontakte erfassen: Verbandssitzungen, Arbeitskreise, Branchenveranstaltungen und bilaterale Gespräche. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank finden sich die meisten Kontakte in Gremien, die niemand als Risiko führt. 2. Eine Risikoanalyse darüber legen, welche Kontakte welche Themen berühren. Preise, Rabatte, Kosten, Kunden und Verhandlungsstrategien sind besonders sensibel. 3. Klare Vorgaben zu zulässigen Gesprächsthemen festlegen und in einer kurzen Themenliste für die Teilnehmenden bereitstellen. 4. Freigabe und Dokumentation für Wettbewerberkontakte einführen: Wer nimmt teil, mit welcher Tagesordnung, mit welchem Ergebnis. 5. Risikoorientiert schulen, zuerst die Personen mit regelmäßigen Wettbewerberkontakten. 6. Einen Eskalationsweg benennen, über den Teilnehmende ein Gespräch melden oder abbrechen können. Umgesetzt ist das Vorgehen, wenn ein aktuelles Kontaktverzeichnis vorliegt, die Teilnahme dokumentiert wird und die Schulung vor dem nächsten Gremientermin stattgefunden hat. Der Zeitablauf im Verfahren zeigt, warum die Reihenfolge zählt: Im betroffenen Geschäftsbereich wurde bis Ende 2015 Kartellrecht nicht thematisiert. Ein Compliance-Programm entstand ab 2016. Die erste Schulung war für den 12. April 2018 angesetzt, den Tag der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt. Im Verfahren kam zur Sprache, dass die Geschäftsleitung von den regelmäßigen Kontakten ihrer Führungskräfte wusste. Bei Qvestcon und Markus Junge steht die praktische Umsetzung im Vordergrund: Kontaktverzeichnis, Themenliste und Freigabeprozess lassen sich in bestehende Compliance-Abläufe einbinden.
