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Abwer­be­ver­bote unter Dienst­leis­tern: 130 Mio. € Bußgeld

Die polnische Kar­tell­be­hörde hat gegen eine Super­markt­kette, 29 Spe­di­ti­ons­un­ter­neh­men und acht Ein­zel­per­so­nen Bußgelder von insgesamt rund 130 Mio. € verhängt. Die Spediteure hatten vereinbart, sich gegenseitig keine Fahrer abzuwerben. Wech­sel­wil­lige Fahrer brauchten die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers, sonst galt eine mehrmonatige Wartefrist. Die Absprachen liefen von Juni 2017 bis mindestens Februar 2024. Nach der Mitteilung wurden sie vom gemeinsamen Auftraggeber organisiert und durchgesetzt. Man spricht von einem Hub-and-Spoke-Kartell: Die Abstimmung läuft nicht nur zwischen den Wettbewerbern, sondern über einen Auftraggeber in der Mitte. Die Behörde ahndete in diesem Fall auch die Rolle des koor­di­nie­ren­den Auftraggebers. In Tschechien verhängte die Behörde gegen vier Kabel­her­stel­ler knapp 80 Mio. € wegen abgestimmter Metall­zu­schläge. Für Banken und Versicherer, die viele IT- und Ser­vice­dienst­leis­ter steuern, folgt daraus ein Vorgehen. Erstens: Per­so­nal­ab­tei­lun­gen und operative Füh­rungs­kräfte schulen, denn Behörden verfolgen Absprachen auch auf Arbeits­märk­ten. Zweitens: Verträge und Rah­men­ver­ein­ba­run­gen mit Dienst­leis­tern auf Abwer­be­ver­bote und Ver­gü­tungs­ab­spra­chen prüfen. Drittens: Die eigene Rolle als Auftraggeber klären, damit keine Abstimmung unter Dienst­leis­tern organisiert wird. Viertens: Mögliche Verstöße aus der Vergangenheit zeitnah intern aufklären. Umgesetzt ist das, wenn Schulung, Ver­trags­prü­fung und Rollenklärung dokumentiert sind. Die Einordnung für Auftraggeber stammt von Qvestcon und ersetzt keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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Organigramm mit dem Auftraggeber an der Spitze und drei Prüffeldern: Verträge prüfen, Menschen schulen, Altfälle klären.

Die polnische Kar­tell­be­hörde hat gegen eine Super­markt­kette, 29 Spe­di­ti­ons­un­ter­neh­men und acht Ein­zel­per­so­nen Bußgelder von insgesamt rund 130 Mio. € verhängt. Die Spediteure hatten vereinbart, sich gegenseitig keine Fahrer abzuwerben. Wech­sel­wil­lige Fahrer brauchten die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers, sonst galt eine mehrmonatige Wartefrist. Die Absprachen liefen von Juni 2017 bis mindestens Februar 2024. Nach der Mitteilung wurden sie vom gemeinsamen Auftraggeber organisiert und durchgesetzt. Man spricht von einem Hub-and-Spoke-Kartell: Die Abstimmung läuft nicht nur zwischen den Wettbewerbern, sondern über einen Auftraggeber in der Mitte. Die Behörde ahndete in diesem Fall auch die Rolle des koor­di­nie­ren­den Auftraggebers. In Tschechien verhängte die Behörde gegen vier Kabel­her­stel­ler knapp 80 Mio. € wegen abgestimmter Metall­zu­schläge. Für Banken und Versicherer, die viele IT- und Ser­vice­dienst­leis­ter steuern, folgt daraus ein Vorgehen. Erstens: Per­so­nal­ab­tei­lun­gen und operative Füh­rungs­kräfte schulen, denn Behörden verfolgen Absprachen auch auf Arbeits­märk­ten. Zweitens: Verträge und Rah­men­ver­ein­ba­run­gen mit Dienst­leis­tern auf Abwer­be­ver­bote und Ver­gü­tungs­ab­spra­chen prüfen. Drittens: Die eigene Rolle als Auftraggeber klären, damit keine Abstimmung unter Dienst­leis­tern organisiert wird. Viertens: Mögliche Verstöße aus der Vergangenheit zeitnah intern aufklären. Umgesetzt ist das, wenn Schulung, Ver­trags­prü­fung und Rollenklärung dokumentiert sind. Die Einordnung für Auftraggeber stammt von Qvestcon und ersetzt keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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