
Die polnische Kartellbehörde hat gegen eine Supermarktkette, 29 Speditionsunternehmen und acht Einzelpersonen Bußgelder von insgesamt rund 130 Mio. € verhängt. Die Spediteure hatten vereinbart, sich gegenseitig keine Fahrer abzuwerben. Wechselwillige Fahrer brauchten die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers, sonst galt eine mehrmonatige Wartefrist. Die Absprachen liefen von Juni 2017 bis mindestens Februar 2024. Nach der Mitteilung wurden sie vom gemeinsamen Auftraggeber organisiert und durchgesetzt. Man spricht von einem Hub-and-Spoke-Kartell: Die Abstimmung läuft nicht nur zwischen den Wettbewerbern, sondern über einen Auftraggeber in der Mitte. Die Behörde ahndete in diesem Fall auch die Rolle des koordinierenden Auftraggebers. In Tschechien verhängte die Behörde gegen vier Kabelhersteller knapp 80 Mio. € wegen abgestimmter Metallzuschläge. Für Banken und Versicherer, die viele IT- und Servicedienstleister steuern, folgt daraus ein Vorgehen. Erstens: Personalabteilungen und operative Führungskräfte schulen, denn Behörden verfolgen Absprachen auch auf Arbeitsmärkten. Zweitens: Verträge und Rahmenvereinbarungen mit Dienstleistern auf Abwerbeverbote und Vergütungsabsprachen prüfen. Drittens: Die eigene Rolle als Auftraggeber klären, damit keine Abstimmung unter Dienstleistern organisiert wird. Viertens: Mögliche Verstöße aus der Vergangenheit zeitnah intern aufklären. Umgesetzt ist das, wenn Schulung, Vertragsprüfung und Rollenklärung dokumentiert sind. Die Einordnung für Auftraggeber stammt von Qvestcon und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
