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Ein Gastbeitrag zur Smart Country Convention Mitte Oktober richtet den Blick auf Videokonferenzen in der Verwaltung. Er lässt sich auf das IKT-Sourcing in Banken und Versicherern übertragen. Nach einer Umfrage des Bitkom könnten deutsche Unternehmen bei einem plötzlichen Ausfall digitaler Importe im Durchschnitt nur 16 Monate durchhalten. 73 Prozent der Befragten sorgen sich um die Abhängigkeit von US-Technologien, 2024 waren es 38 Prozent. Vor der Beschaffung eines Videokonferenzdienstes sind diese Fragen zu klären: Wo werden Bild und Ton verarbeitet? Welche Verbindungsdaten entstehen und wer darf darauf zugreifen? Welche Unterauftragnehmer sind beteiligt und welchem Recht unterliegen sie? Lassen sich Termine und Daten in einem nutzbaren Format exportieren, sind die Schnittstellen dokumentiert und lassen sich bestehende Anmeldesysteme anbinden? Was kosten Umstellung, Schulung und Betrieb, und wie wird bei einem Ausfall weitergearbeitet? Bei KI-Funktionen wie Transkription und Zusammenfassung gehört dazu, wo die Ergebnisse gespeichert werden, wer sie lesen darf, wann sie gelöscht werden und ob der Anbieter sie zum Training nutzt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat 2021 einen Mindeststandard für Videokonferenzdienste des Bundes veröffentlicht. Er dient als Orientierung für die Prüfkriterien. Umgesetzt ist die Prüfung, wenn die Antworten dokumentiert sind und ein Exit-Plan für den Dienst vorliegt.
