Zum Inhalt springen
Kostenloses ErstgesprächErstgespräch

Qvestcon News

Video­kon­fe­renz­dienste: Souveränität und Anbie­ter­wech­sel vor der Vergabe prüfen

Ein Gastbeitrag zur Smart Country Convention Mitte Oktober richtet den Blick auf Video­kon­fe­ren­zen in der Verwaltung. Er lässt sich auf das IKT-Sourcing in Banken und Versicherern übertragen. Nach einer Umfrage des Bitkom könnten deutsche Unternehmen bei einem plötzlichen Ausfall digitaler Importe im Durchschnitt nur 16 Monate durchhalten. 73 Prozent der Befragten sorgen sich um die Abhängigkeit von US-Technologien, 2024 waren es 38 Prozent. Vor der Beschaffung eines Video­kon­fe­renz­diens­tes sind diese Fragen zu klären: Wo werden Bild und Ton verarbeitet? Welche Ver­bin­dungs­da­ten entstehen und wer darf darauf zugreifen? Welche Unter­auf­trag­neh­mer sind beteiligt und welchem Recht unterliegen sie? Lassen sich Termine und Daten in einem nutzbaren Format exportieren, sind die Schnitt­stel­len dokumentiert und lassen sich bestehende Anmel­de­sys­teme anbinden? Was kosten Umstellung, Schulung und Betrieb, und wie wird bei einem Ausfall wei­ter­ge­ar­bei­tet? Bei KI-Funktionen wie Transkription und Zusam­men­fas­sung gehört dazu, wo die Ergebnisse gespeichert werden, wer sie lesen darf, wann sie gelöscht werden und ob der Anbieter sie zum Training nutzt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik hat 2021 einen Min­dest­stan­dard für Video­kon­fe­renz­dienste des Bundes ver­öf­fent­licht. Er dient als Orientierung für die Prüfkriterien. Umgesetzt ist die Prüfung, wenn die Antworten dokumentiert sind und ein Exit-Plan für den Dienst vorliegt.

DORAVer­öf­fent­licht am

Checkliste mit zwei Gruppen. Erste Gruppe: Datenwege, Anbieter und Recht. Zweite Gruppe: Wechsel, Ausfall und KI-Funktionen.

Ein Gastbeitrag zur Smart Country Convention Mitte Oktober richtet den Blick auf Video­kon­fe­ren­zen in der Verwaltung. Er lässt sich auf das IKT-Sourcing in Banken und Versicherern übertragen. Nach einer Umfrage des Bitkom könnten deutsche Unternehmen bei einem plötzlichen Ausfall digitaler Importe im Durchschnitt nur 16 Monate durchhalten. 73 Prozent der Befragten sorgen sich um die Abhängigkeit von US-Technologien, 2024 waren es 38 Prozent. Vor der Beschaffung eines Video­kon­fe­renz­diens­tes sind diese Fragen zu klären: Wo werden Bild und Ton verarbeitet? Welche Ver­bin­dungs­da­ten entstehen und wer darf darauf zugreifen? Welche Unter­auf­trag­neh­mer sind beteiligt und welchem Recht unterliegen sie? Lassen sich Termine und Daten in einem nutzbaren Format exportieren, sind die Schnitt­stel­len dokumentiert und lassen sich bestehende Anmel­de­sys­teme anbinden? Was kosten Umstellung, Schulung und Betrieb, und wie wird bei einem Ausfall wei­ter­ge­ar­bei­tet? Bei KI-Funktionen wie Transkription und Zusam­men­fas­sung gehört dazu, wo die Ergebnisse gespeichert werden, wer sie lesen darf, wann sie gelöscht werden und ob der Anbieter sie zum Training nutzt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik hat 2021 einen Min­dest­stan­dard für Video­kon­fe­renz­dienste des Bundes ver­öf­fent­licht. Er dient als Orientierung für die Prüfkriterien. Umgesetzt ist die Prüfung, wenn die Antworten dokumentiert sind und ein Exit-Plan für den Dienst vorliegt.

Ori­gi­nal­quelle: newsletter_cloud­com­pu­ting-insider →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

Kostenloses Erstgespräch anfragen →

Weitere Meldungen in DORA · alle Qvestcon-News