
Die BaFin hat am 30.10.2026 mitgeteilt, dass die LeasAG Leasing Aktiengesellschaft aus Düsseldorf ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß sicherstellen muss. Die Jahresabschlussprüfungen 2024 und 2025 hatten Mängel in fünf Bereichen ergeben: Aufbau- und Ablauforganisation, Risikotragfähigkeit, Risikocontrolling, Compliance und Interne Revision. Der Bescheid ist seit dem 5. Oktober 2026 bestandskräftig. Die BaFin stützt die Anordnung auf § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG, die Veröffentlichung auf § 60b Absatz 1 KWG. Für Institute lässt sich daraus eine Prüfliste ableiten: Zu jedem der fünf Bereiche sollten Zuständigkeit, Dokumentation und Nachweis der Wirksamkeit geklärt sein, bevor der Abschlussprüfer Mängel feststellt. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank hilft es, die Bereiche in einer Matrix mit einem benannten Verantwortlichen je Zeile zu führen und Lücken vor der nächsten Jahresabschlussprüfung zu schließen.
