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Cadence Growth Capital GmbH: Bafin ordnet die Vorlage von Unterlagen bei Geschäfts­be­zie­hun­gen zu Placement Agents an

Die Cadence Growth Capital GmbH hat der Bafin Verträge mit Placement Agents sowie weitere Dokumente zur Erfüllung der Kun­den­sorg­falts­pflich­ten nach dem Geld­wä­sche­ge­setz (GwG) vorzulegen. Das hat die Finanz­auf­sicht Bafin angeordnet.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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