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BaFin setzt gegen die abcfinance GmbH 90.000 Euro Bußgeld wegen verspäteter Ver­dachts­mel­dun­gen fest

Die BaFin hat nach eigener Meldung gegen die abcfinance GmbH Bußgelder von 90.000 Euro festgesetzt. Grund waren laut BaFin Verstöße gegen das Geld­wä­sche­ge­setz (GwG): Das Institut hatte im April 2025 mehrere Ver­dachts­mel­dun­gen verspätet abgegeben. Der Buß­geld­be­scheid ist nach Angabe der BaFin rechtskräftig. Laut BaFin sind Finanz­dienst­leis­tungs­in­sti­tute Verpflichtete im Sinne des GwG. Sie müssen der Zentralstelle für Finanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chun­gen (Financial Intelligence Unit, FIU) eine Meldung erstatten, wenn sie Anhaltspunkte für einen Zusammenhang mit Geldwäsche oder Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung haben, und zwar unverzüglich. Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon (orga­ni­sa­to­ri­sche Einordnung, keine Rechts­be­ra­tung): Die zuständige Stelle dokumentiert für jede Ver­dachts­mel­dung den Zeitpunkt der Feststellung und den Zeitpunkt der Meldung und benennt eine Vertretung, damit die Meldung auch bei Abwesenheit zeitnah erfolgen kann.

Strafen

Die BaFin hat nach eigener Meldung gegen die abcfinance GmbH Bußgelder von 90.000 Euro festgesetzt. Grund waren laut BaFin Verstöße gegen das Geld­wä­sche­ge­setz (GwG): Das Institut hatte im April 2025 mehrere Ver­dachts­mel­dun­gen verspätet abgegeben. Der Buß­geld­be­scheid ist nach Angabe der BaFin rechtskräftig. Laut BaFin sind Finanz­dienst­leis­tungs­in­sti­tute Verpflichtete im Sinne des GwG. Sie müssen der Zentralstelle für Finanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chun­gen (Financial Intelligence Unit, FIU) eine Meldung erstatten, wenn sie Anhaltspunkte für einen Zusammenhang mit Geldwäsche oder Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung haben, und zwar unverzüglich. Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon (orga­ni­sa­to­ri­sche Einordnung, keine Rechts­be­ra­tung): Die zuständige Stelle dokumentiert für jede Ver­dachts­mel­dung den Zeitpunkt der Feststellung und den Zeitpunkt der Meldung und benennt eine Vertretung, damit die Meldung auch bei Abwesenheit zeitnah erfolgen kann.

Ori­gi­nal­quelle: BaFin →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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