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Verstoß gegen die Markt­miss­brauchs­ver­ord­nung: Bafin setzt Geldbußen wegen Markt­ma­ni­pu­la­tion fest

Die Finanz­auf­sicht Bafin hat am 24. August 2026 eine Geldbuße in Höhe von 1.900 Euro gegen eine natürliche Person sowie eine Geldbuße in Höhe von 1.650 Euro gegen eine weitere natürliche Person festgesetzt.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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