Wegen nicht eingereichter Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 hat das Bundesamt für Justiz am 31. März 2025 ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro gegen die Accentro Real Estate AG festgesetzt. Die Gesellschaft hatte die Unterlagen nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde, Rechtsgrundlage der Sanktion ist § 335 HGB. Das Unternehmen hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
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Rechnungslegungsunterlagen 2023 nicht eingereicht: Ordnungsgeld gegen die Accentro Real Estate AG
Wegen nicht eingereichter Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 hat das Bundesamt für Justiz am 31. März 2025 ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro gegen die Accentro Real Estate AG festgesetzt. Die Gesellschaft hatte die Unterlagen nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde, Rechtsgrundlage der Sanktion ist § 335 HGB. Das Unternehmen hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
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