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Companisto Trust Service XXXV UG (haf­tungs­be­schränkt): Bafin setzt Geldbuße fest

Die Finanz­auf­sicht Bafin hat am 30. Juli 2026 eine Geldbuße in Höhe von 9.000 Euro gegen die Companisto Trust Service XXXV UG (haf­tungs­be­schränkt) festgesetzt. Grund war eine Auf­sichts­pflicht­ver­let­zung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs-VO).

Strafen

Die Finanz­auf­sicht Bafin hat am 30. Juli 2026 eine Geldbuße in Höhe von 9.000 Euro gegen die Companisto Trust Service XXXV UG (haf­tungs­be­schränkt) festgesetzt. Grund war eine Auf­sichts­pflicht­ver­let­zung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs-VO).

Ori­gi­nal­quelle: BaFin Massnahmen →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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