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Kon­zern­rech­nungs­un­ter­la­gen 2023 nicht eingereicht: Ordnungsgeld gegen die Accentro Real Estate AG

Wegen nicht eingereichter Kon­zern­rech­nungs­un­ter­la­gen für das Geschäftsjahr 2023 hat das Bundesamt für Justiz am 31. März 2025 ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro gegen die Accentro Real Estate AG festgesetzt. Die Gesellschaft hatte die Unterlagen nicht beim Betreiber des Bun­des­an­zei­gers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Han­dels­ge­setz­buch (HGB) zugrunde, Rechts­grund­lage der Sanktion ist § 335 HGB. Das Unternehmen hat gegen die Ord­nungs­geld­ent­schei­dung Beschwerde eingelegt.

Strafen

Wegen nicht eingereichter Kon­zern­rech­nungs­un­ter­la­gen für das Geschäftsjahr 2023 hat das Bundesamt für Justiz am 31. März 2025 ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro gegen die Accentro Real Estate AG festgesetzt. Die Gesellschaft hatte die Unterlagen nicht beim Betreiber des Bun­des­an­zei­gers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Han­dels­ge­setz­buch (HGB) zugrunde, Rechts­grund­lage der Sanktion ist § 335 HGB. Das Unternehmen hat gegen die Ord­nungs­geld­ent­schei­dung Beschwerde eingelegt.

Ori­gi­nal­quelle: BaFin Massnahmen →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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