
Die Raiffeisen Bankengruppe Kärnten verlangt seit 2015 von ihrem IT-Dienstleister für jedes ausgesonderte Gerät ein Löschprotokoll. Pro Rollout fallen rund 1.700 Geräte an. Der Dienstleister erfasst jedes Gerät vor der Löschung einzeln anhand der Seriennummer. Die Protokolle lassen sich dadurch später eindeutig den abgegebenen Geräten zuordnen. Laut dem Fachbeitrag nehmen die DSGVO, die EBA-Leitlinien und die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act, EU-Verordnung zur digitalen Betriebsstabilität) die Banken bei der Datensicherheit ausgesonderter Geräte in die Verantwortung. Für COO, CISO und Compliance folgt daraus eine Prüffrage: Liegt für jede Seriennummer ein Löschnachweis vor? Banken sollten zudem genau kontrollieren, wie und wo ein Dienstleister Geräte löscht oder zerlegt, zum Beispiel ob im Ausland. Das ist eine Einordnung von Qvestcon.
