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Lösch­pro­to­koll je Seriennummer: Nachweis bei Altgeräten

Die Raiffeisen Bankengruppe Kärnten verlangt seit 2015 von ihrem IT-Dienstleister für jedes ausgesonderte Gerät ein Lösch­pro­to­koll. Pro Rollout fallen rund 1.700 Geräte an. Der Dienstleister erfasst jedes Gerät vor der Löschung einzeln anhand der Seriennummer. Die Protokolle lassen sich dadurch später eindeutig den abgegebenen Geräten zuordnen. Laut dem Fachbeitrag nehmen die DSGVO, die EBA-Leitlinien und die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act, EU-Verordnung zur digitalen Betriebs­sta­bi­li­tät) die Banken bei der Daten­si­cher­heit aus­ge­son­der­ter Geräte in die Verantwortung. Für COO, CISO und Compliance folgt daraus eine Prüffrage: Liegt für jede Seriennummer ein Löschnachweis vor? Banken sollten zudem genau kontrollieren, wie und wo ein Dienstleister Geräte löscht oder zerlegt, zum Beispiel ob im Ausland. Das ist eine Einordnung von Qvestcon.

DORA

Vorstandsbild mit der Aussage: Ohne Seriennummer kein Löschnachweis. Kernzahlen: 1.700 Geräte pro Rollout, Löschprotokoll je Gerät seit 2015. Ablauf: Gerät per Seriennummer erfassen, Daten löschen, Protokoll dem Gerät zuordnen.

Die Raiffeisen Bankengruppe Kärnten verlangt seit 2015 von ihrem IT-Dienstleister für jedes ausgesonderte Gerät ein Lösch­pro­to­koll. Pro Rollout fallen rund 1.700 Geräte an. Der Dienstleister erfasst jedes Gerät vor der Löschung einzeln anhand der Seriennummer. Die Protokolle lassen sich dadurch später eindeutig den abgegebenen Geräten zuordnen. Laut dem Fachbeitrag nehmen die DSGVO, die EBA-Leitlinien und die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act, EU-Verordnung zur digitalen Betriebs­sta­bi­li­tät) die Banken bei der Daten­si­cher­heit aus­ge­son­der­ter Geräte in die Verantwortung. Für COO, CISO und Compliance folgt daraus eine Prüffrage: Liegt für jede Seriennummer ein Löschnachweis vor? Banken sollten zudem genau kontrollieren, wie und wo ein Dienstleister Geräte löscht oder zerlegt, zum Beispiel ob im Ausland. Das ist eine Einordnung von Qvestcon.

Ori­gi­nal­quelle: IT Finanzmagazin →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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