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SIA: Security-Chatbot mit Quel­len­be­le­gen für Banken

Das Institut für Internet-Sicherheit hat mit SIA einen KI-Chatbot für Fragen zur IT-Sicherheit vorgestellt. Er arbeitet mit Retrieval-Augmented Generation (RAG): Das System sucht die Antwort zuerst in einem kuratierten Wis­sens­be­stand und formuliert sie danach. Jede Antwort nennt ihre Quellen. Laut IT Finanzmagazin lassen sich belegte Antworten in Revision und Prüfung verwenden, eine unbelegte Chatbot-Aussage dagegen nicht. Die Eingaben verbleiben nach Angaben des Instituts in Deutschland und werden nicht als Trai­nings­da­ten genutzt. Laut IT Finanzmagazin erleichtert das die Bewertung im Drittparteien-Risi­ko­ma­nage­ment nach DORA (Digital Operational Resilience Act). RAG verringert das Risiko erfundener Antworten, schließt es aber laut IT Finanzmagazin nicht aus. Vor dem Einsatz sollten Institute prüfen, ob DORA, NIS2 und die Ori­en­tie­rungs­hil­fen der Aufsicht im Wis­sens­be­stand abgedeckt sind. Kundendaten und interne Schwach­stel­len gehören unabhängig vom Ver­ar­bei­tungs­ort nicht in ein Eingabefeld.

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Das Institut für Internet-Sicherheit hat mit SIA einen KI-Chatbot für Fragen zur IT-Sicherheit vorgestellt. Er arbeitet mit Retrieval-Augmented Generation (RAG): Das System sucht die Antwort zuerst in einem kuratierten Wis­sens­be­stand und formuliert sie danach. Jede Antwort nennt ihre Quellen. Laut IT Finanzmagazin lassen sich belegte Antworten in Revision und Prüfung verwenden, eine unbelegte Chatbot-Aussage dagegen nicht. Die Eingaben verbleiben nach Angaben des Instituts in Deutschland und werden nicht als Trai­nings­da­ten genutzt. Laut IT Finanzmagazin erleichtert das die Bewertung im Drittparteien-Risi­ko­ma­nage­ment nach DORA (Digital Operational Resilience Act). RAG verringert das Risiko erfundener Antworten, schließt es aber laut IT Finanzmagazin nicht aus. Vor dem Einsatz sollten Institute prüfen, ob DORA, NIS2 und die Ori­en­tie­rungs­hil­fen der Aufsicht im Wis­sens­be­stand abgedeckt sind. Kundendaten und interne Schwach­stel­len gehören unabhängig vom Ver­ar­bei­tungs­ort nicht in ein Eingabefeld.

Ori­gi­nal­quelle: IT Finanzmagazin →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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