Zum Inhalt springen
Kostenloses ErstgesprächErstgespräch

Qvestcon News

GDV fordert Vereinfachung von KI-Verordnung, DSGVO, DORA

Der Gesamtverband der Deutschen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) hat am 8. Oktober 2026 beim „Zukunfts­dia­log“ in Hamburg sein Posi­ti­ons­pa­pier „Künstliche Intelligenz in der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft“ vorgestellt. Der Verband fordert, bestehende Regeln aus KI-Verordnung, DSGVO und DORA zunächst zu evaluieren und zu vereinfachen, bevor neue hinzukommen. Drei Forderungen stehen im Mittelpunkt: Erstens soll die Nutzung von Daten für das Training fairer und dis­kri­mi­nie­rungs­freier KI-Systeme rechtssicher möglich sein. Zweitens sollen voll­au­to­ma­ti­sierte Ent­schei­dun­gen bei stan­dar­di­sier­ten, regel­ge­bun­de­nen und risikoarmen Vorgängen unionsweit einheitlich zulässig sein. Drittens sollen etablierte statistische Verfahren nicht als KI eingestuft werden. Laut GDV lassen sich fehlerhafte und zeitintensive Zuweisungen von Kun­den­an­fra­gen durch KI um bis zu 40 Prozent reduzieren. Einordnung von Qvestcon: Das Papier ist eine Ver­bands­po­si­tion und ändert kein geltendes Recht. Compliance und COO können die Zeit nutzen, um ein Inventar aller KI-Anwendungen mit Zweck, Datenarten und Auto­ma­ti­sie­rungs­grad der Entscheidung anzulegen und die beteiligten IKT-Dienstleister im Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter nach DORA abzugleichen.

Versicherung

Der Gesamtverband der Deutschen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) hat am 8. Oktober 2026 beim „Zukunfts­dia­log“ in Hamburg sein Posi­ti­ons­pa­pier „Künstliche Intelligenz in der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft“ vorgestellt. Der Verband fordert, bestehende Regeln aus KI-Verordnung, DSGVO und DORA zunächst zu evaluieren und zu vereinfachen, bevor neue hinzukommen. Drei Forderungen stehen im Mittelpunkt: Erstens soll die Nutzung von Daten für das Training fairer und dis­kri­mi­nie­rungs­freier KI-Systeme rechtssicher möglich sein. Zweitens sollen voll­au­to­ma­ti­sierte Ent­schei­dun­gen bei stan­dar­di­sier­ten, regel­ge­bun­de­nen und risikoarmen Vorgängen unionsweit einheitlich zulässig sein. Drittens sollen etablierte statistische Verfahren nicht als KI eingestuft werden. Laut GDV lassen sich fehlerhafte und zeitintensive Zuweisungen von Kun­den­an­fra­gen durch KI um bis zu 40 Prozent reduzieren. Einordnung von Qvestcon: Das Papier ist eine Ver­bands­po­si­tion und ändert kein geltendes Recht. Compliance und COO können die Zeit nutzen, um ein Inventar aller KI-Anwendungen mit Zweck, Datenarten und Auto­ma­ti­sie­rungs­grad der Entscheidung anzulegen und die beteiligten IKT-Dienstleister im Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter nach DORA abzugleichen.

Ori­gi­nal­quelle: GDV →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

Kostenloses Erstgespräch anfragen →

Weitere Meldungen in Versicherung · alle Qvestcon-News