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ESMA setzt ab 2027 einen Auf­sichts­schwer­punkt auf KI und Tokenisierung

Die ESMA richtet ihre Aufsicht ab 2027 zusätzlich auf digitale Innovation aus. Im Mittelpunkt stehen zunächst der Einsatz künstlicher Intelligenz und die Tokenisierung bei beauf­sich­tig­ten Unternehmen. Der bestehende Schwerpunkt auf Cyberrisiken und ope­ra­tio­nel­ler Resilienz läuft weiter. Das am 23. September ver­öf­fent­lichte Factsheet nennt Governance, Datenqualität und Kundenschutz als Prü­fungs­fel­der. Für betroffene Banken und Finanz­dienst­leis­ter empfiehlt Qvestcon, kun­den­wirk­same Anwendungen zu erfassen und die zugehörigen Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Kon­troll­nach­weise zu prüfen. Diese Empfehlung ist eine fachliche Einordnung; die Mitteilung setzt keine allgemeine neue Umset­zungs­frist für Banken oder Versicherer.

Kapitalmarkt

Die ESMA richtet ihre Aufsicht ab 2027 zusätzlich auf digitale Innovation aus. Im Mittelpunkt stehen zunächst der Einsatz künstlicher Intelligenz und die Tokenisierung bei beauf­sich­tig­ten Unternehmen. Der bestehende Schwerpunkt auf Cyberrisiken und ope­ra­tio­nel­ler Resilienz läuft weiter. Das am 23. September ver­öf­fent­lichte Factsheet nennt Governance, Datenqualität und Kundenschutz als Prü­fungs­fel­der. Für betroffene Banken und Finanz­dienst­leis­ter empfiehlt Qvestcon, kun­den­wirk­same Anwendungen zu erfassen und die zugehörigen Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Kon­troll­nach­weise zu prüfen. Diese Empfehlung ist eine fachliche Einordnung; die Mitteilung setzt keine allgemeine neue Umset­zungs­frist für Banken oder Versicherer.

Ori­gi­nal­quelle: ESMA →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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