
Die BaFin hat am 30. September 2026 das Rundschreiben 13/2026 (VA) veröffentlicht und damit die Aufsichtsmitteilung aus dem Jahr 2022 zum Sicherungsfall bei einem Arbeitgeber ersetzt. Pensionsfonds müssen künftig keine Meldung mehr an die BaFin abgeben, wenn der Sicherungsfall nicht versicherungsförmige Pensionspläne betrifft. Zudem informiert die BaFin die Pensionskasse, den Pensionsfonds und den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) nicht mehr, wenn kein Übertragungsverfahren vorliegt. Das Meldedokument wurde um die Frage ergänzt, ob die Einrichtung eine Übertragung von Vermögen und Verbindlichkeiten auf den PSVaG befürwortet. Verantwortliche bei Pensionskassen und Pensionsfonds sollten ihre internen Meldeprozesse zum Sicherungsfall auf diese drei Änderungen hin prüfen und die Meldeunterlagen entsprechend anpassen.
