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Europäische Ban­ken­auf­sicht konsultiert Änderungen an gemeinsamen Kapital- und Liqui­di­täts­ent­schei­dun­gen

Die Europäische Ban­ken­auf­sichts­be­hörde (EBA) hat am 25. September 2026 eine Konsultation zu gemeinsamen Auf­sichts­ent­schei­dun­gen über insti­tuts­spe­zi­fi­sche Kapital- und Liqui­di­täts­an­for­de­run­gen eröffnet. Die vor­ge­schla­ge­nen Ver­fah­rens­än­de­run­gen betreffen die Zusam­men­ar­beit der Auf­sichts­be­hör­den bei grenz­über­schrei­ten­den Bankengruppen. Ein einziger, gekürzter und integrierter Risi­ko­be­wer­tungs­be­richt soll die bisherigen Vorlagen vereinfachen. Zudem sollen qualitative Auf­sichts­maß­nah­men deutlicher in den gemeinsamen Ent­schei­dungs­pro­zess einfließen. Für Vorstände und Compliance-Ver­ant­wort­li­che betroffener Bankengruppen ist damit relevant, wie die Auf­sichts­be­hör­den ihre Risi­ko­be­wer­tun­gen bündeln und ihre Ent­schei­dun­gen gegenüber den Instituten kommunizieren. Die Vorschläge befinden sich in der Konsultation und begründen noch keine neuen Pflichten. Stel­lung­nah­men sind bis zum 4. Januar 2027 möglich.

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Zwei getrennte Pfade zeigen vorgeschlagene Zusammenhänge: Ein gekürzter, integrierter Risikobewertungsbericht unterstützt gemeinsame Aufsichtsentscheidungen. Qualitative Aufsichtsmaßnahmen sollen deutlicher darin einbezogen werden. Die Verbindungen markieren keine verbindliche Schrittfolge.

Die Europäische Ban­ken­auf­sichts­be­hörde (EBA) hat am 25. September 2026 eine Konsultation zu gemeinsamen Auf­sichts­ent­schei­dun­gen über insti­tuts­spe­zi­fi­sche Kapital- und Liqui­di­täts­an­for­de­run­gen eröffnet. Die vor­ge­schla­ge­nen Ver­fah­rens­än­de­run­gen betreffen die Zusam­men­ar­beit der Auf­sichts­be­hör­den bei grenz­über­schrei­ten­den Bankengruppen. Ein einziger, gekürzter und integrierter Risi­ko­be­wer­tungs­be­richt soll die bisherigen Vorlagen vereinfachen. Zudem sollen qualitative Auf­sichts­maß­nah­men deutlicher in den gemeinsamen Ent­schei­dungs­pro­zess einfließen. Für Vorstände und Compliance-Ver­ant­wort­li­che betroffener Bankengruppen ist damit relevant, wie die Auf­sichts­be­hör­den ihre Risi­ko­be­wer­tun­gen bündeln und ihre Ent­schei­dun­gen gegenüber den Instituten kommunizieren. Die Vorschläge befinden sich in der Konsultation und begründen noch keine neuen Pflichten. Stel­lung­nah­men sind bis zum 4. Januar 2027 möglich.

Ori­gi­nal­quelle: Europäische Ban­ken­auf­sichts­be­hörde (EBA) →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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