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VSAAG beschlossen: Bafin erhält mehr Auf­sichts­be­fug­nisse, Versicherer müssen Sanie­rungs­pläne erstellen

Bundestag und Bundesrat haben am 25. September 2026 das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Auf­sichts­än­de­rungs-Gesetz (VSAAG) beschlossen. Es setzt den Solvency-II-Review und die Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) in deutsches Recht um. Die Bafin kann künftig früher eingreifen, wenn sich die Solvabilität eines Versicherers absehbar ver­schlech­tert, bereits bevor die vor­ge­schrie­bene Sol­venz­ka­pi­tal­an­for­de­rung unter­schrit­ten ist. Versicherer und Ver­si­che­rungs­grup­pen, die zusammen mindestens 60 Prozent des deutschen Lebens- und Nicht­le­bens­mark­tes abdecken, müssen präventive Sanie­rungs­pläne mit Früh­warn­in­di­ka­to­ren erstellen und regelmäßig aktualisieren. Für ausgewählte Ver­si­che­rungs­grup­pen mit mindestens 40 Prozent Markt­ab­de­ckung erstellt eine neue Abwick­lungs­be­hörde bei der Bafin Abwick­lungs­pläne und bewertet deren Abwick­lungs­fä­hig­keit. Die neuen Regeln gelten ab dem 30. Januar 2027, den Unternehmen bleiben damit gut vier Monate für die letzten Umset­zungs­schritte. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge

Versicherung

Bundestag und Bundesrat haben am 25. September 2026 das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Auf­sichts­än­de­rungs-Gesetz (VSAAG) beschlossen. Es setzt den Solvency-II-Review und die Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) in deutsches Recht um. Die Bafin kann künftig früher eingreifen, wenn sich die Solvabilität eines Versicherers absehbar ver­schlech­tert, bereits bevor die vor­ge­schrie­bene Sol­venz­ka­pi­tal­an­for­de­rung unter­schrit­ten ist. Versicherer und Ver­si­che­rungs­grup­pen, die zusammen mindestens 60 Prozent des deutschen Lebens- und Nicht­le­bens­mark­tes abdecken, müssen präventive Sanie­rungs­pläne mit Früh­warn­in­di­ka­to­ren erstellen und regelmäßig aktualisieren. Für ausgewählte Ver­si­che­rungs­grup­pen mit mindestens 40 Prozent Markt­ab­de­ckung erstellt eine neue Abwick­lungs­be­hörde bei der Bafin Abwick­lungs­pläne und bewertet deren Abwick­lungs­fä­hig­keit. Die neuen Regeln gelten ab dem 30. Januar 2027, den Unternehmen bleiben damit gut vier Monate für die letzten Umset­zungs­schritte. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge

Ori­gi­nal­quelle: GDV →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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