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EBA ver­öf­fent­licht endgültige Leitlinien zum Management von Dritt­par­tei­en­ri­si­ken: ver­hält­nis­mä­ßi­ger, einheitlicher und auf DORA abgestimmt

Im Rahmen ihrer Bemühungen, den eigenen Rege­lungs­rah­men zu vereinfachen, konzentrieren sich die Leitlinien auf Drittparteien-Ver­ein­ba­run­gen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen. Das sind Funktionen, deren Ausfall die Leistung eines Finanz­un­ter­neh­mens erheblich beein­träch­ti­gen würde.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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