Seit dem 1. Oktober 2026 zeigt die BaFin in einer tabellarischen Übersicht auf ihrer Website, welche Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und der EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) sie in ihre Verwaltungspraxis übernommen hat. Eigene Rundschreiben zu dieser Frage veröffentlicht die BaFin ab sofort nicht mehr. Für Compliance-Funktionen in Banken und Versicherern bedeutet das: Die laufende Beobachtung der Leitlinien-Übernahme verschiebt sich von der Rundschreiben-Suche auf die neue Übersichtsseite der BaFin. Wer diesen Prüfpunkt bislang über Rundschreiben im Monitoring hinterlegt hat, sollte den Prozessschritt auf die Übersicht umstellen.
Qvestcon News
BaFin veröffentlicht ab Oktober 2026 Übersicht zu ESA- und AMLA-Leitlinien statt Rundschreiben
Seit dem 1. Oktober 2026 zeigt die BaFin in einer tabellarischen Übersicht auf ihrer Website, welche Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und der EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) sie in ihre Verwaltungspraxis übernommen hat. Eigene Rundschreiben zu dieser Frage veröffentlicht die BaFin ab sofort nicht mehr. Für Compliance-Funktionen in Banken und Versicherern bedeutet das: Die laufende Beobachtung der Leitlinien-Übernahme verschiebt sich von der Rundschreiben-Suche auf die neue Übersichtsseite der BaFin. Wer diesen Prüfpunkt bislang über Rundschreiben im Monitoring hinterlegt hat, sollte den Prozessschritt auf die Übersicht umstellen.
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