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BaFin ver­öf­fent­licht ab Oktober 2026 Übersicht zu ESA- und AMLA-Leitlinien statt Rundschreiben

Seit dem 1. Oktober 2026 zeigt die BaFin in einer tabel­la­ri­schen Übersicht auf ihrer Website, welche Leitlinien der Europäischen Auf­sichts­be­hör­den (ESAs) und der EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung (AMLA) sie in ihre Ver­wal­tungs­pra­xis übernommen hat. Eigene Rundschreiben zu dieser Frage ver­öf­fent­licht die BaFin ab sofort nicht mehr. Für Compliance-Funktionen in Banken und Versicherern bedeutet das: Die laufende Beobachtung der Leitlinien-Übernahme verschiebt sich von der Rundschreiben-Suche auf die neue Über­sichts­seite der BaFin. Wer diesen Prüfpunkt bislang über Rundschreiben im Monitoring hinterlegt hat, sollte den Pro­zess­schritt auf die Übersicht umstellen.

Compliance

Seit dem 1. Oktober 2026 zeigt die BaFin in einer tabel­la­ri­schen Übersicht auf ihrer Website, welche Leitlinien der Europäischen Auf­sichts­be­hör­den (ESAs) und der EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung (AMLA) sie in ihre Ver­wal­tungs­pra­xis übernommen hat. Eigene Rundschreiben zu dieser Frage ver­öf­fent­licht die BaFin ab sofort nicht mehr. Für Compliance-Funktionen in Banken und Versicherern bedeutet das: Die laufende Beobachtung der Leitlinien-Übernahme verschiebt sich von der Rundschreiben-Suche auf die neue Über­sichts­seite der BaFin. Wer diesen Prüfpunkt bislang über Rundschreiben im Monitoring hinterlegt hat, sollte den Pro­zess­schritt auf die Übersicht umstellen.

Ori­gi­nal­quelle: BaFin →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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