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FAQ: Fit and Proper und persönliche Haftung

Die Aufsicht kann verwarnen. Die Haftung kann persönlich werden. Das Haus zeigt die Bestellung an. Geschäfts­lei­ter können verwarnt werden. Gegenstand der Verwarnung ist die Feststellung des ent­schei­dungs­er­heb­li­chen Sachverhaltes und des hierdurch begründeten Verstoßes. Die Verwarnung steht in § 36 KWG. Versicherer zeigen die Bestellung an. Für Banken regelt § 24 Absatz 1 Nummer 1 KWG eine Anzeige der Absicht, bei der das Haus Tatsachen zu Zuver­läs­sig­keit, fachlicher Eignung und zeitlicher Verfügbarkeit angibt.

Fit and Proper und persönliche Haftung

Die Aufsicht kann verwarnen. Die Haftung kann persönlich werden. Das Haus zeigt die Bestellung an. Geschäfts­lei­ter können verwarnt werden. Gegenstand der Verwarnung ist die Feststellung des ent­schei­dungs­er­heb­li­chen Sachverhaltes und des hierdurch begründeten Verstoßes. Die Verwarnung steht in § 36 KWG. Versicherer zeigen die Bestellung an. Für Banken regelt § 24 Absatz 1 Nummer 1 KWG eine Anzeige der Absicht, bei der das Haus Tatsachen zu Zuver­läs­sig­keit, fachlicher Eignung und zeitlicher Verfügbarkeit angibt.

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