FAQ · Fit and Proper und persönliche Haftung
Wann wird die Verletzung der Aufsichtspflicht im Unternehmen zur Ordnungswidrigkeit?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Ordnungswidrig handelt nach § 130 Absatz 1 OWiG, wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist. Für die Haftung der Geschäftsleiter kommt § 9 Absatz 1 OWiG hinzu: Handelt jemand als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs, ist ein Gesetz, das besondere persönliche Merkmale voraussetzt, auch auf den Vertreter anzuwenden, wenn diese Merkmale beim Vertretenen vorliegen.
Voraussetzung ist, dass eine Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre. Zu den erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gehören auch die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen.
Die Geldbuße ist nach oben begrenzt. Ist die Pflichtverletzung mit Strafe bedroht, kann sie bis zu einer Million Euro betragen (§ 130 Absatz 3 OWiG). Ist die Pflichtverletzung mit Geldbuße bedroht, bestimmt sich das Höchstmaß der Geldbuße wegen der Aufsichtspflichtverletzung nach dem für die Pflichtverletzung angedrohten Höchstmaß. Ist sie zugleich mit Strafe und Geldbuße bedroht und übersteigt das für die Geldbuße angedrohte Höchstmaß eine Million Euro, gilt dieses Höchstmaß.
Belege
- § 130 OWiG, Überschrift im Gesetz
- § 9 OWiG, Überschrift im Gesetz
- § 130 Absatz 1 OWiG, Gesetze im Internet
- § 130 Absatz 1 OWiG (Aufsichtspersonen), Gesetze im Internet
- § 130 Absatz 3 OWiG, Gesetze im Internet
- § 130 Absatz 3 OWiG (Höchstmaß bei Geldbuße), Gesetze im Internet
- § 130 Absatz 3 OWiG (zugleich Strafe und Geldbuße), Gesetze im Internet
- § 9 Absatz 1 OWiG, Gesetze im Internet
- § 9 Absatz 1 OWiG (besondere persönliche Merkmale), Gesetze im Internet
