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FAQ · Fit and Proper und persönliche Haftung

Was verlangt das Gesetz von Personen, die ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men leiten, an Eignung und Zuver­läs­sig­keit?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Wer ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men tatsächlich leitet oder andere Schlüs­sel­auf­ga­ben wahrnimmt, muss zuverlässig und fachlich geeignet sein (§ 24 Absatz 1 VAG). Beide Vor­aus­set­zun­gen gelten nebeneinander. Der Kreis reicht über die Geschäfts­lei­ter hinaus: Zu ihm gehören auch Personen, die für das Unternehmen wesentliche Ent­schei­dun­gen zu treffen befugt sind.

Fachliche Eignung setzt berufliche Qua­li­fi­ka­tio­nen, Kenntnisse und Erfahrungen voraus, mit denen das Unternehmen solide und umsichtig geleitet wird. Das Gesetz verlangt angemessene theoretische und praktische Kenntnisse in Ver­si­che­rungs­ge­schäf­ten und, wenn jemand Lei­tungs­auf­ga­ben wahrnimmt, ausreichende Lei­tungs­er­fah­rung.

Als Regelfall gilt eine dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men von ver­gleich­ba­rer Größe und Geschäftsart, sofern sie nachgewiesen wird.

Belege