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FAQ · Fit and Proper und persönliche Haftung

Welche Fehler der Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion gefährden Vorstände?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Die Bafin hat gegenüber einem ehemaligen Geschäfts­lei­ter eines Kre­dit­in­sti­tuts ein Tätig­keits­ver­bot für Geschäfts­lei­ter von CRR-Kre­dit­in­sti­tu­ten angeordnet. Sie kann die fachliche Eignung bei gravierenden Mängeln, die der Geschäfts­lei­ter zu verantworten hat, als widerlegt ansehen. Das ist der Kern von Fit and Proper und der persönlichen Haftung der Geschäfts­lei­tung.

Eine ord­nungs­ge­mäße Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion erfordert angemessene Systeme im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung, dazu ein wirksames Risi­ko­ma­nage­ment und ein belastbares Kon­troll­sys­tem. Mängel haben Folgen. Vorstand, Leiter Compliance und Leiter Regulatorik sollten Fest­stel­lun­gen der Aufsicht und der Prüfung deshalb nachverfolgen, bis die Abhilfe nachweislich wirkt.

In der Praxis

Führen Sie alle Fest­stel­lun­gen zur Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion in einer Mängelliste mit Ver­ant­wort­li­chem, Frist und Abhil­fe­maß­nahme.

  • Jeder offene Mangel hat einen benannten Ver­ant­wort­li­chen mit Stichtag für die Abhilfe.
  • Die Wirksamkeit jeder Abhilfe wird durch eine unabhängige Kon­troll­funk­tion geprüft.
  • Die Geschäfts­lei­tung bespricht überfällige Mängel in jeder Gre­mi­en­sit­zung und hält Beschlüsse fest.

Nachweis: Als Nachweis dienen die Mängelliste mit Status je Eintrag und das Gre­mi­en­pro­to­koll mit den Beschlüssen zu überfälligen Mängeln.

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