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AMLA konsultiert zur zentralen EU-Datenbank für Geldwäsche

Die EU-Behörde zur Geld­wä­sche­be­kämp­fung AMLA (Anti-Money Laundering Authority) hat am 7. Oktober 2026 die Konsultation zu den Entwürfen für technische Regu­lie­rungs­stan­dards (RTS) zur zentralen AML/CFT-Datenbank gestartet. AML/CFT steht für Geldwäsche- und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rungs­be­kämp­fung. Die öffentliche Anhörung findet am 3. November 2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr MEZ statt. Was das für die Praxis heißt: Die Datenbank ist der zentrale Punkt, an dem die Auf­sichts­be­hör­den der EU Informationen melden und abrufen. Sie führt Daten zu einzelnen Ver­pflich­te­ten, also zu Instituten mit Geld­wä­sche­pflich­ten, und zu den Auf­sichts­be­hör­den samt ihren Tätigkeiten zusammen. Die Meldung an die Datenbank erfolgt laut Entwurf durch die Auf­sichts­be­hör­den. Die Entwürfe greifen zuerst auf Daten zurück, die die Aufsicht bereits hält oder ohnehin erhebt. Laut AMLA entstehen dadurch für Verpflichtete keine neuen Meldekosten. Wo möglich, soll die Meldung automatisiert laufen. Die Entwürfe legen außerdem die Wesent­lich­keits­schwelle fest, ab der ein Verstoß gemeldet wird, und die Bedingungen, unter denen die AMLA weitere Informationen anfordern darf. Für einige Fälle ist eine stufenweise Anwendung vorgesehen. Empfohlene Reihenfolge für Compliance, Geld­wä­sche­be­auf­tragte und Prü­fungs­pla­nung: 1. Klären, ob das Haus zu den Ver­pflich­te­ten zählt und welche Kon­zern­ge­sell­schaf­ten betroffen sind. 2. Die Stammdaten der Gesell­schaf­ten, die Zustän­dig­kei­ten und die bereits an die Aufsicht gemeldeten Angaben abgleichen. Da die Entwürfe zuerst auf vorhandene Auf­sichts­da­ten zurückgreifen, ist es sinnvoll, Abweichungen vorab zu klären. 3. Das Verfahren zur Anforderung weiterer Informationen vorbereiten: Wer im Haus antwortet, in welchem Format und auf welcher Datenbasis. 4. Prüfen, ob eine Stellungnahme oder die Teilnahme an der Anhörung am 3. November 2026 sinnvoll ist. Woran sich die Umsetzung erkennen lässt: Es gibt eine aktuelle Liste der mel­de­pflich­ti­gen Einheiten, einen benannten Ansprech­part­ner für Aus­kunfts­er­su­chen und einen Abgleich der Stammdaten mit den Auf­sichts­mel­dun­gen. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank scheitert die Daten­kon­sis­tenz selten an der Technik und häufiger an unklaren Zustän­dig­kei­ten zwischen Kon­zern­ge­sell­schaf­ten. Ein fester Termin für die Prü­fungs­pla­nung hat sich bewährt. Zu den Zeiträumen: Die Entwürfe sehen eine stufenweise Anwendung vor. Konkrete Termine nennt die Mitteilung nicht. Die Einordnung ersetzt keine Rechts­be­ra­tung.

Compliance

Vorgehensmodell in vier Phasen: Verpflichtete klären, Stammdaten abgleichen, Ansprechpartner benennen und die Anhörung am 3. November 2026 wahrnehmen. Es zeigt, was Compliance vor der zentralen EU-Datenbank gegen Geldwäsche vorbereitet.

Die EU-Behörde zur Geld­wä­sche­be­kämp­fung AMLA (Anti-Money Laundering Authority) hat am 7. Oktober 2026 die Konsultation zu den Entwürfen für technische Regu­lie­rungs­stan­dards (RTS) zur zentralen AML/CFT-Datenbank gestartet. AML/CFT steht für Geldwäsche- und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rungs­be­kämp­fung. Die öffentliche Anhörung findet am 3. November 2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr MEZ statt. Was das für die Praxis heißt: Die Datenbank ist der zentrale Punkt, an dem die Auf­sichts­be­hör­den der EU Informationen melden und abrufen. Sie führt Daten zu einzelnen Ver­pflich­te­ten, also zu Instituten mit Geld­wä­sche­pflich­ten, und zu den Auf­sichts­be­hör­den samt ihren Tätigkeiten zusammen. Die Meldung an die Datenbank erfolgt laut Entwurf durch die Auf­sichts­be­hör­den. Die Entwürfe greifen zuerst auf Daten zurück, die die Aufsicht bereits hält oder ohnehin erhebt. Laut AMLA entstehen dadurch für Verpflichtete keine neuen Meldekosten. Wo möglich, soll die Meldung automatisiert laufen. Die Entwürfe legen außerdem die Wesent­lich­keits­schwelle fest, ab der ein Verstoß gemeldet wird, und die Bedingungen, unter denen die AMLA weitere Informationen anfordern darf. Für einige Fälle ist eine stufenweise Anwendung vorgesehen. Empfohlene Reihenfolge für Compliance, Geld­wä­sche­be­auf­tragte und Prü­fungs­pla­nung: 1. Klären, ob das Haus zu den Ver­pflich­te­ten zählt und welche Kon­zern­ge­sell­schaf­ten betroffen sind. 2. Die Stammdaten der Gesell­schaf­ten, die Zustän­dig­kei­ten und die bereits an die Aufsicht gemeldeten Angaben abgleichen. Da die Entwürfe zuerst auf vorhandene Auf­sichts­da­ten zurückgreifen, ist es sinnvoll, Abweichungen vorab zu klären. 3. Das Verfahren zur Anforderung weiterer Informationen vorbereiten: Wer im Haus antwortet, in welchem Format und auf welcher Datenbasis. 4. Prüfen, ob eine Stellungnahme oder die Teilnahme an der Anhörung am 3. November 2026 sinnvoll ist. Woran sich die Umsetzung erkennen lässt: Es gibt eine aktuelle Liste der mel­de­pflich­ti­gen Einheiten, einen benannten Ansprech­part­ner für Aus­kunfts­er­su­chen und einen Abgleich der Stammdaten mit den Auf­sichts­mel­dun­gen. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank scheitert die Daten­kon­sis­tenz selten an der Technik und häufiger an unklaren Zustän­dig­kei­ten zwischen Kon­zern­ge­sell­schaf­ten. Ein fester Termin für die Prü­fungs­pla­nung hat sich bewährt. Zu den Zeiträumen: Die Entwürfe sehen eine stufenweise Anwendung vor. Konkrete Termine nennt die Mitteilung nicht. Die Einordnung ersetzt keine Rechts­be­ra­tung.

Ori­gi­nal­quelle: EBA →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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