
Das Bundesinnenministerium (BMI), das Bundesdigitalministerium (BMDS) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben am 12.10.2026 die Leitlinie zur Umsetzung der EU-Roadmap für Post-Quanten-Kryptografie (PQC) in Deutschland veröffentlicht. PQC bezeichnet Verfahren, die auch gegen Angriffe mit Quantencomputern sicher bleiben sollen. Die Leitlinie richtet sich unter anderem an Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen. Sie empfiehlt, Anwendungsfälle mit hohem Risiko so früh wie möglich umzustellen. Für diese Systeme soll die Migration spätestens Ende 2030 abgeschlossen sein, die gesamte Umstellung bis 2035 weitgehend. Was Banken und Versicherer jetzt tun können: Zu den empfohlenen Maßnahmen der Leitlinie zählen insbesondere vier Bausteine. Erstens klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Fristen. Zweitens die Berücksichtigung von PQC entsprechend dem Stand der Technik. Drittens eine systematische Bewertung des Quantenrisikos, die im Risikomanagement verankert wird. Viertens die frühe Einbindung von Herstellern und Lieferketten. Hinzu kommt die Kryptoagilität: Laut BSI sollen Systemarchitekturen, Beschaffungsprozesse und Risikomanagement so gestaltet sein, dass sich kryptografische Verfahren und Einstellungen wie Schlüssellängen bei neuen Erkenntnissen zügig und kontrolliert austauschen lassen. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank beginnt die Umsetzung mit einer Übersicht, wo welche kryptografischen Verfahren im Einsatz sind und welche Systeme das höchste Risiko tragen. Danach lassen sich Zuständigkeiten, Fristen und Anforderungen an Dienstleister in bestehende Prozesse für IT-Sicherheit, Sourcing und Risikomanagement einbetten. Das schafft zugleich Nachweise für eine spätere Prüfung.
Originalquelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) →
