Die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat am 6. Oktober 2026 eine aufsichtliche Stellungnahme (Supervisory Statement) veröffentlicht. Laut EIOPA richtet sie sich an die nationalen Aufsichtsbehörden und betrifft Zulassung und laufende Aufsicht von Versicherern und Rückversicherern, an denen Private-Equity-Gesellschaften beteiligt sind. Die EIOPA nennt fünf Prüfbereiche: Anlagehorizonte, die nicht zu den langfristigen Verpflichtungen passen, komplexe Finanzierungs- und Eigentumsstrukturen, veränderte Geschäftsmodelle mit mehr Privatkrediten und alternativen Anlagen, starke Abhängigkeit von Rückversicherung sowie Governance und Interessenkonflikte. Nach Angaben der EIOPA müssen Aufseher sicherstellen, dass Kapital nicht durch hohe Ausschüttungen aus dem Unternehmen entzogen wird.
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EIOPA veröffentlicht Aufsichtserwartungen für Versicherer mit Private-Equity-Beteiligung
Die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat am 6. Oktober 2026 eine aufsichtliche Stellungnahme (Supervisory Statement) veröffentlicht. Laut EIOPA richtet sie sich an die nationalen Aufsichtsbehörden und betrifft Zulassung und laufende Aufsicht von Versicherern und Rückversicherern, an denen Private-Equity-Gesellschaften beteiligt sind. Die EIOPA nennt fünf Prüfbereiche: Anlagehorizonte, die nicht zu den langfristigen Verpflichtungen passen, komplexe Finanzierungs- und Eigentumsstrukturen, veränderte Geschäftsmodelle mit mehr Privatkrediten und alternativen Anlagen, starke Abhängigkeit von Rückversicherung sowie Governance und Interessenkonflikte. Nach Angaben der EIOPA müssen Aufseher sicherstellen, dass Kapital nicht durch hohe Ausschüttungen aus dem Unternehmen entzogen wird.
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