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EIOPA ver­öf­fent­licht Auf­sichts­er­war­tun­gen für Versicherer mit Private-Equity-Beteiligung

Die Europäische Auf­sichts­be­hörde für Ver­si­che­run­gen und betriebliche Alters­ver­sor­gung (EIOPA) hat am 6. Oktober 2026 eine aufsichtliche Stellungnahme (Supervisory Statement) ver­öf­fent­licht. Laut EIOPA richtet sie sich an die nationalen Auf­sichts­be­hör­den und betrifft Zulassung und laufende Aufsicht von Versicherern und Rück­ver­si­che­rern, an denen Private-Equity-Gesell­schaf­ten beteiligt sind. Die EIOPA nennt fünf Prüfbereiche: Anla­ge­ho­ri­zonte, die nicht zu den langfristigen Ver­pflich­tun­gen passen, komplexe Finanzierungs- und Eigen­tums­struk­tu­ren, veränderte Geschäfts­mo­delle mit mehr Pri­vat­kre­di­ten und alternativen Anlagen, starke Abhängigkeit von Rück­ver­si­che­rung sowie Governance und Inter­es­sen­kon­flikte. Nach Angaben der EIOPA müssen Aufseher sicherstellen, dass Kapital nicht durch hohe Aus­schüt­tun­gen aus dem Unternehmen entzogen wird.

Versicherung

Die Europäische Auf­sichts­be­hörde für Ver­si­che­run­gen und betriebliche Alters­ver­sor­gung (EIOPA) hat am 6. Oktober 2026 eine aufsichtliche Stellungnahme (Supervisory Statement) ver­öf­fent­licht. Laut EIOPA richtet sie sich an die nationalen Auf­sichts­be­hör­den und betrifft Zulassung und laufende Aufsicht von Versicherern und Rück­ver­si­che­rern, an denen Private-Equity-Gesell­schaf­ten beteiligt sind. Die EIOPA nennt fünf Prüfbereiche: Anla­ge­ho­ri­zonte, die nicht zu den langfristigen Ver­pflich­tun­gen passen, komplexe Finanzierungs- und Eigen­tums­struk­tu­ren, veränderte Geschäfts­mo­delle mit mehr Pri­vat­kre­di­ten und alternativen Anlagen, starke Abhängigkeit von Rück­ver­si­che­rung sowie Governance und Inter­es­sen­kon­flikte. Nach Angaben der EIOPA müssen Aufseher sicherstellen, dass Kapital nicht durch hohe Aus­schüt­tun­gen aus dem Unternehmen entzogen wird.

Ori­gi­nal­quelle: EIOPA →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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