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EIOPA legt strategische Auf­sichts­prio­ri­tä­ten für 2027 bis 2029 fest

Die Europäische Auf­sichts­be­hörde für Ver­si­che­run­gen und Betriebs­ren­ten (EIOPA) hat am 30. September 2026 ihre Union-weiten strategischen Auf­sichts­prio­ri­tä­ten (USSP) für 2027 bis 2029 ver­öf­fent­licht. Die nationalen Auf­sichts­be­hör­den müssen diese Prioritäten bei ihren Arbeits­pro­gram­men berück­sich­ti­gen. Priorität 1 lautet Stärkung der Wider­stands­fä­hig­keit in einem strukturell wandelnden und volatilen Risikoumfeld. Priorität 2 lautet Minderung von Ver­hal­tens­ri­si­ken in Geschäfts­mo­del­len und im Vertrieb. Für 2027 nennt die EIOPA zwei Schwer­punkt­be­rei­che. Der erste umfasst Kontinuitäts- und Not­fall­pla­nung ein­schließ­lich der digitalen operationalen Resilienz nach dem Digital Operational Resilience Act (DORA). Die Aufsicht prüft dabei den Umgang mit IKT-Vorfällen (Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik), Aus­la­ge­rungs­ab­hän­gig­kei­ten und die zeitnahe Aktua­li­sie­rung interner und externer Software. Außerdem prüft sie, ob die unter­neh­mens­ei­gene Risiko- und Sol­va­bi­li­täts­be­ur­tei­lung (ORSA, Own Risk and Solvency Assessment) Cyber- und Private-Asset-Risiken erfasst. Der zweite Schwerpunkt umfasst Inter­es­sen­kon­flikte, die zu schlechtem Produktdesign führen, die Entwicklung der Bezahlbarkeit (Affordability), soweit sie nicht risikobasiert begründet ist, sowie digitale Vertriebswege ein­schließ­lich KI-Chatbots. Die EIOPA startet 2027 zudem eine Erhebung zum KI-Einsatz bei Versicherern.

VersicherungVer­öf­fent­licht am

Zeitachse mit drei Stationen: Dokument vom 30. September 2026, Zyklus 2027 bis 2029 und zwei Schwerpunktbereiche für 2027.

Die Europäische Auf­sichts­be­hörde für Ver­si­che­run­gen und Betriebs­ren­ten (EIOPA) hat am 30. September 2026 ihre Union-weiten strategischen Auf­sichts­prio­ri­tä­ten (USSP) für 2027 bis 2029 ver­öf­fent­licht. Die nationalen Auf­sichts­be­hör­den müssen diese Prioritäten bei ihren Arbeits­pro­gram­men berück­sich­ti­gen. Priorität 1 lautet Stärkung der Wider­stands­fä­hig­keit in einem strukturell wandelnden und volatilen Risikoumfeld. Priorität 2 lautet Minderung von Ver­hal­tens­ri­si­ken in Geschäfts­mo­del­len und im Vertrieb. Für 2027 nennt die EIOPA zwei Schwer­punkt­be­rei­che. Der erste umfasst Kontinuitäts- und Not­fall­pla­nung ein­schließ­lich der digitalen operationalen Resilienz nach dem Digital Operational Resilience Act (DORA). Die Aufsicht prüft dabei den Umgang mit IKT-Vorfällen (Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik), Aus­la­ge­rungs­ab­hän­gig­kei­ten und die zeitnahe Aktua­li­sie­rung interner und externer Software. Außerdem prüft sie, ob die unter­neh­mens­ei­gene Risiko- und Sol­va­bi­li­täts­be­ur­tei­lung (ORSA, Own Risk and Solvency Assessment) Cyber- und Private-Asset-Risiken erfasst. Der zweite Schwerpunkt umfasst Inter­es­sen­kon­flikte, die zu schlechtem Produktdesign führen, die Entwicklung der Bezahlbarkeit (Affordability), soweit sie nicht risikobasiert begründet ist, sowie digitale Vertriebswege ein­schließ­lich KI-Chatbots. Die EIOPA startet 2027 zudem eine Erhebung zum KI-Einsatz bei Versicherern.

Ori­gi­nal­quelle: EIOPA →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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