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Ver­si­che­rungs­auf­sicht 2027: EIOPA setzt Schwerpunkt auf Not­fall­pla­nung und digitale Resilienz

Die Europäische Auf­sichts­be­hörde für das Ver­si­che­rungs­we­sen und die betriebliche Alters­ver­sor­gung (EIOPA) hat am 30. September 2026 ihre Auf­sichts­prio­ri­tä­ten für 2027 bis 2029 festgelegt. Für 2027 stehen unter anderem die Kontinuitäts- und Not­fall­pla­nung sowie die Umsetzung der EU-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) im Mittelpunkt. Die nationalen Auf­sichts­be­hör­den sollen prüfen, wie Versicherer ihre Not­fall­pla­nung mit Risi­ko­ma­nage­ment und Unter­neh­mens­füh­rung verbinden. Dazu gehören Störungen der Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie (IKT), Aus­la­ge­rungs­ab­hän­gig­kei­ten, laufende Bedro­hungs­über­wa­chung und zeitnahe Sicher­heits­kor­rek­tu­ren an eigener Software und Software von Dritten. Auch der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) und vertrieblich tätiger Chatbots gehört zu den genannten Auf­sichts­the­men. Für die Prü­fungs­pla­nung empfiehlt Qvestcon, diese Themen in einer gemeinsamen Übersicht zusam­men­zu­füh­ren: Welche kritischen Abläufe hängen von welchen Systemen und Dienst­leis­tern ab? Welche Not­fall­ver­fah­ren bestehen, und wer verantwortet deren Umsetzung? So lässt sich gezielt prüfen, ob Not­fall­pla­nung, technische Maßnahmen und Risi­ko­be­ur­tei­lung zusam­men­pas­sen. Diese Vor­ge­hens­weise ist eine Einordnung von Qvestcon. Das Dokument benennt Auf­sichts­schwer­punkte für 2027, aber keine neue allgemeine Umset­zungs­frist für diese Arbeits­schritte.

DORA

Ein Risikopfad verbindet eine Störung bei einem Technologieanbieter über die Abhängigkeit mehrerer Versicherer mit möglichen gleichzeitigen Betriebsunterbrechungen. Die Verbindungen zeigen eine mögliche Übertragung, keinen zwangsläufigen Verlauf.

Die Europäische Auf­sichts­be­hörde für das Ver­si­che­rungs­we­sen und die betriebliche Alters­ver­sor­gung (EIOPA) hat am 30. September 2026 ihre Auf­sichts­prio­ri­tä­ten für 2027 bis 2029 festgelegt. Für 2027 stehen unter anderem die Kontinuitäts- und Not­fall­pla­nung sowie die Umsetzung der EU-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) im Mittelpunkt. Die nationalen Auf­sichts­be­hör­den sollen prüfen, wie Versicherer ihre Not­fall­pla­nung mit Risi­ko­ma­nage­ment und Unter­neh­mens­füh­rung verbinden. Dazu gehören Störungen der Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie (IKT), Aus­la­ge­rungs­ab­hän­gig­kei­ten, laufende Bedro­hungs­über­wa­chung und zeitnahe Sicher­heits­kor­rek­tu­ren an eigener Software und Software von Dritten. Auch der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) und vertrieblich tätiger Chatbots gehört zu den genannten Auf­sichts­the­men. Für die Prü­fungs­pla­nung empfiehlt Qvestcon, diese Themen in einer gemeinsamen Übersicht zusam­men­zu­füh­ren: Welche kritischen Abläufe hängen von welchen Systemen und Dienst­leis­tern ab? Welche Not­fall­ver­fah­ren bestehen, und wer verantwortet deren Umsetzung? So lässt sich gezielt prüfen, ob Not­fall­pla­nung, technische Maßnahmen und Risi­ko­be­ur­tei­lung zusam­men­pas­sen. Diese Vor­ge­hens­weise ist eine Einordnung von Qvestcon. Das Dokument benennt Auf­sichts­schwer­punkte für 2027, aber keine neue allgemeine Umset­zungs­frist für diese Arbeits­schritte.

Ori­gi­nal­quelle: eiopa →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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