Die Deutsche Bundesbank hat am 21. September 2026 im Rundschreiben 57/2026 die aktualisierte Liste der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU) des Statistischen Bundesamtes bekanntgegeben, mit Stand Januar 2026 einschließlich der Zu- und Abgänge gegenüber 2025. Banken und die Rechenzentralen von Sparkassen und Kreditgenossenschaften müssen die neuen Schlüsselungen erstmals für den Meldemonat Dezember 2026 anwenden, gleichzeitig für bankstatistische und außenwirtschaftliche Erhebungen. Meldewesen-Verantwortliche sollten die Umstellung der Kundensystematik rechtzeitig vor dem Meldestichtag Dezember 2026 einplanen.
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Bundesbank-Rundschreiben 57/2026: Aktualisierte sFEU-Liste für die Bankenstatistik ab Dezember 2026
Die Deutsche Bundesbank hat am 21. September 2026 im Rundschreiben 57/2026 die aktualisierte Liste der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU) des Statistischen Bundesamtes bekanntgegeben, mit Stand Januar 2026 einschließlich der Zu- und Abgänge gegenüber 2025. Banken und die Rechenzentralen von Sparkassen und Kreditgenossenschaften müssen die neuen Schlüsselungen erstmals für den Meldemonat Dezember 2026 anwenden, gleichzeitig für bankstatistische und außenwirtschaftliche Erhebungen. Meldewesen-Verantwortliche sollten die Umstellung der Kundensystematik rechtzeitig vor dem Meldestichtag Dezember 2026 einplanen.
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