Die BaFin hat am 8. Oktober 2026 die Aufsichtsmitteilung 08/2026 (BA) „Methodik zur Eigenmittelempfehlung ab 2026“ veröffentlicht. Laut BaFin müssen künftig nur noch die Institute zusätzliche Eigenmittel vorhalten, die beim Stresstest für kleine und mittlere Institute (Less Significant Institutions, LSI) im Stressszenario bestimmte Kapitalschwellen unterschritten haben. Die teilnehmenden Institute erfahren nach Angabe der BaFin schon beim Ausfüllen der Erhebungsbögen, ob sie voraussichtlich eine Empfehlung erhalten. Die BaFin erwartet dadurch eine spürbare Entlastung der Institute. Die Methodik gilt laut BaFin für jedes Institut, jede Institutsgruppe, jede Finanzholding-Gruppe und jede gemischte Finanzholding-Gruppe im Anwendungsbereich des § 6d Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Praxisempfehlung der Qvestcon (organisatorische Einordnung, keine Rechtsberatung): Finanzen und Risikocontrolling klären vor dem Ausfüllen des Erhebungsbogens, wer die Anzeige der indikativen Empfehlung prüft und das Ergebnis an den Vorstand berichtet.
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BaFin spricht Eigenmittelempfehlungen künftig risikoorientiert aus
Die BaFin hat am 8. Oktober 2026 die Aufsichtsmitteilung 08/2026 (BA) „Methodik zur Eigenmittelempfehlung ab 2026“ veröffentlicht. Laut BaFin müssen künftig nur noch die Institute zusätzliche Eigenmittel vorhalten, die beim Stresstest für kleine und mittlere Institute (Less Significant Institutions, LSI) im Stressszenario bestimmte Kapitalschwellen unterschritten haben. Die teilnehmenden Institute erfahren nach Angabe der BaFin schon beim Ausfüllen der Erhebungsbögen, ob sie voraussichtlich eine Empfehlung erhalten. Die BaFin erwartet dadurch eine spürbare Entlastung der Institute. Die Methodik gilt laut BaFin für jedes Institut, jede Institutsgruppe, jede Finanzholding-Gruppe und jede gemischte Finanzholding-Gruppe im Anwendungsbereich des § 6d Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Praxisempfehlung der Qvestcon (organisatorische Einordnung, keine Rechtsberatung): Finanzen und Risikocontrolling klären vor dem Ausfüllen des Erhebungsbogens, wer die Anzeige der indikativen Empfehlung prüft und das Ergebnis an den Vorstand berichtet.
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