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BaFin zeigt in einer Übersicht, welche ESA- und AMLA-Leitlinien in Deutschland gelten

Seit dem 1. Oktober 2026 zeigt die BaFin in einer Übersicht, ob sie Leitlinien der europäischen Auf­sichts­be­hör­den (EBA, EIOPA, ESMA) und der EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung (AMLA) in ihre Ver­wal­tungs­pra­xis übernommen hat. Eine zweite Liste nennt die Q&As (Questions & Answers), die sie nicht oder nicht vollständig übernommen hat. Laut BaFin sind Leitlinien und Q&As zunächst rechtlich unverbindlich. Erst die Übernahme durch die BaFin entfaltet nach ihren Angaben Wirkung für die Anwendung des Aufsichts- oder Abwick­lungs­rechts im Zustän­dig­keits­be­reich der BaFin. Bei Leitlinien erfolgt die Entscheidung im Comply-or-Explain-Verfahren als Comply-Erklärung gegenüber der zuständigen EU-Behörde, bei Q&As entscheidet die BaFin formlos. Rundschreiben, die lediglich zeigen, ob Leitlinien übernommen wurden, ver­öf­fent­licht die BaFin künftig nicht mehr. Einordnung von Qvestcon: Compliance kann die beiden Übersichten als feste Prüfquelle in das Regel­werks­mo­ni­to­ring aufnehmen und dort den Status prüfen, bevor aus einer Leitlinie Umset­zungs­maß­nah­men im Haus angestoßen werden.

Compliance

Seit dem 1. Oktober 2026 zeigt die BaFin in einer Übersicht, ob sie Leitlinien der europäischen Auf­sichts­be­hör­den (EBA, EIOPA, ESMA) und der EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung (AMLA) in ihre Ver­wal­tungs­pra­xis übernommen hat. Eine zweite Liste nennt die Q&As (Questions & Answers), die sie nicht oder nicht vollständig übernommen hat. Laut BaFin sind Leitlinien und Q&As zunächst rechtlich unverbindlich. Erst die Übernahme durch die BaFin entfaltet nach ihren Angaben Wirkung für die Anwendung des Aufsichts- oder Abwick­lungs­rechts im Zustän­dig­keits­be­reich der BaFin. Bei Leitlinien erfolgt die Entscheidung im Comply-or-Explain-Verfahren als Comply-Erklärung gegenüber der zuständigen EU-Behörde, bei Q&As entscheidet die BaFin formlos. Rundschreiben, die lediglich zeigen, ob Leitlinien übernommen wurden, ver­öf­fent­licht die BaFin künftig nicht mehr. Einordnung von Qvestcon: Compliance kann die beiden Übersichten als feste Prüfquelle in das Regel­werks­mo­ni­to­ring aufnehmen und dort den Status prüfen, bevor aus einer Leitlinie Umset­zungs­maß­nah­men im Haus angestoßen werden.

Ori­gi­nal­quelle: BaFin →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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