Seit dem 1. Oktober 2026 zeigt die BaFin in einer Übersicht, ob sie Leitlinien der europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA, ESMA) und der EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) in ihre Verwaltungspraxis übernommen hat. Eine zweite Liste nennt die Q&As (Questions & Answers), die sie nicht oder nicht vollständig übernommen hat. Laut BaFin sind Leitlinien und Q&As zunächst rechtlich unverbindlich. Erst die Übernahme durch die BaFin entfaltet nach ihren Angaben Wirkung für die Anwendung des Aufsichts- oder Abwicklungsrechts im Zuständigkeitsbereich der BaFin. Bei Leitlinien erfolgt die Entscheidung im Comply-or-Explain-Verfahren als Comply-Erklärung gegenüber der zuständigen EU-Behörde, bei Q&As entscheidet die BaFin formlos. Rundschreiben, die lediglich zeigen, ob Leitlinien übernommen wurden, veröffentlicht die BaFin künftig nicht mehr. Einordnung von Qvestcon: Compliance kann die beiden Übersichten als feste Prüfquelle in das Regelwerksmonitoring aufnehmen und dort den Status prüfen, bevor aus einer Leitlinie Umsetzungsmaßnahmen im Haus angestoßen werden.
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BaFin zeigt in einer Übersicht, welche ESA- und AMLA-Leitlinien in Deutschland gelten
Seit dem 1. Oktober 2026 zeigt die BaFin in einer Übersicht, ob sie Leitlinien der europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA, ESMA) und der EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) in ihre Verwaltungspraxis übernommen hat. Eine zweite Liste nennt die Q&As (Questions & Answers), die sie nicht oder nicht vollständig übernommen hat. Laut BaFin sind Leitlinien und Q&As zunächst rechtlich unverbindlich. Erst die Übernahme durch die BaFin entfaltet nach ihren Angaben Wirkung für die Anwendung des Aufsichts- oder Abwicklungsrechts im Zuständigkeitsbereich der BaFin. Bei Leitlinien erfolgt die Entscheidung im Comply-or-Explain-Verfahren als Comply-Erklärung gegenüber der zuständigen EU-Behörde, bei Q&As entscheidet die BaFin formlos. Rundschreiben, die lediglich zeigen, ob Leitlinien übernommen wurden, veröffentlicht die BaFin künftig nicht mehr. Einordnung von Qvestcon: Compliance kann die beiden Übersichten als feste Prüfquelle in das Regelwerksmonitoring aufnehmen und dort den Status prüfen, bevor aus einer Leitlinie Umsetzungsmaßnahmen im Haus angestoßen werden.
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