Zum Inhalt springen
Kostenloses ErstgesprächErstgespräch

Qvestcon News

BaFin: neue Methodik zur Eigen­mit­tel­emp­feh­lung

Die BaFin hat am 8. Oktober 2026 die Auf­sichts­mit­tei­lung 08/2026 (BA) zur Methodik der Eigen­mit­tel­emp­feh­lung (EME) ver­öf­fent­licht. Sie gilt bis zum 30. August 2028. Eine Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel erhalten künftig nur Institute, deren Kapitalquoten im adversen Szenario des Stresstests für Less Significant Institutions (LSI) unter die Summe aus der vor­ge­schrie­be­nen Kapi­tal­an­for­de­rung (Total SREP Capital Requirement, TSCR) und einem Puffer von 500 Basispunkten fallen. Die Höhe ergibt sich aus dem Kapi­tal­ver­zehr im adversen Szenario, multipliziert mit dem Kali­brie­rungs­fak­tor. Der Wert ist auf 1000 Basispunkte begrenzt und wird mit dem Kapi­tal­erhal­tungs­puf­fer verrechnet, sodass die Netto-Obergrenze bei 750 Basispunkten liegt. Für 2026 hat die Aufsicht einen Kali­brie­rungs­fak­tor von 65 % festgelegt. Eine indikative Empfehlung von null wird ab dem 1. Dezember des Jahres des Stresstests wirksam. Einordnung von Qvestcon: Risi­ko­con­trol­ling und Meldewesen können im Reiter A2 des Erhe­bungs­bo­gens, Zelle J 81, die indikative Empfehlung prüfen und die Termine bis zum 30. November in die Prü­fungs­pla­nung übernehmen.

Banken

Zeitachse mit drei Schritten: Die Aufsichtsmitteilung gilt ab dem 08.10.2026. Eine indikative Empfehlung von null wird ab dem 01.12. des Jahres des Stresstests wirksam. Die Aufsichtsmitteilung gilt bis zum 30.08.2028.

Die BaFin hat am 8. Oktober 2026 die Auf­sichts­mit­tei­lung 08/2026 (BA) zur Methodik der Eigen­mit­tel­emp­feh­lung (EME) ver­öf­fent­licht. Sie gilt bis zum 30. August 2028. Eine Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel erhalten künftig nur Institute, deren Kapitalquoten im adversen Szenario des Stresstests für Less Significant Institutions (LSI) unter die Summe aus der vor­ge­schrie­be­nen Kapi­tal­an­for­de­rung (Total SREP Capital Requirement, TSCR) und einem Puffer von 500 Basispunkten fallen. Die Höhe ergibt sich aus dem Kapi­tal­ver­zehr im adversen Szenario, multipliziert mit dem Kali­brie­rungs­fak­tor. Der Wert ist auf 1000 Basispunkte begrenzt und wird mit dem Kapi­tal­erhal­tungs­puf­fer verrechnet, sodass die Netto-Obergrenze bei 750 Basispunkten liegt. Für 2026 hat die Aufsicht einen Kali­brie­rungs­fak­tor von 65 % festgelegt. Eine indikative Empfehlung von null wird ab dem 1. Dezember des Jahres des Stresstests wirksam. Einordnung von Qvestcon: Risi­ko­con­trol­ling und Meldewesen können im Reiter A2 des Erhe­bungs­bo­gens, Zelle J 81, die indikative Empfehlung prüfen und die Termine bis zum 30. November in die Prü­fungs­pla­nung übernehmen.

Ori­gi­nal­quelle: BaFin →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

Kostenloses Erstgespräch anfragen →

Weitere Meldungen in Banken · alle Qvestcon-News