
Die BaFin hat am 8. Oktober 2026 die Aufsichtsmitteilung 08/2026 (BA) zur Methodik der Eigenmittelempfehlung (EME) veröffentlicht. Sie gilt bis zum 30. August 2028. Eine Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel erhalten künftig nur Institute, deren Kapitalquoten im adversen Szenario des Stresstests für Less Significant Institutions (LSI) unter die Summe aus der vorgeschriebenen Kapitalanforderung (Total SREP Capital Requirement, TSCR) und einem Puffer von 500 Basispunkten fallen. Die Höhe ergibt sich aus dem Kapitalverzehr im adversen Szenario, multipliziert mit dem Kalibrierungsfaktor. Der Wert ist auf 1000 Basispunkte begrenzt und wird mit dem Kapitalerhaltungspuffer verrechnet, sodass die Netto-Obergrenze bei 750 Basispunkten liegt. Für 2026 hat die Aufsicht einen Kalibrierungsfaktor von 65 % festgelegt. Eine indikative Empfehlung von null wird ab dem 1. Dezember des Jahres des Stresstests wirksam. Einordnung von Qvestcon: Risikocontrolling und Meldewesen können im Reiter A2 des Erhebungsbogens, Zelle J 81, die indikative Empfehlung prüfen und die Termine bis zum 30. November in die Prüfungsplanung übernehmen.
