FAQ · Register, Daten und Steuerungswerkzeuge
Auf welchem Weg geben Sie das IKT-Register an die Aufsicht weiter?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Die BaFin erhält die Informationsregister über ihre Melde- und Veröffentlichungsplattform. Eingereicht wird eine strukturierte Datei, die der Taxonomie der ESAs entspricht. Prüfen Sie die Datei vorab gegen die von den ESAs veröffentlichten Validierungsregeln für die Datenfelder.
Bei Fehlern in den Registern oder unvollständigen Datenfeldern müssen Sie mit der Aufforderung rechnen, die Register zu korrigieren und erneut einzureichen. Klären Sie Stichtag und Rhythmus der Einreichung mit der zuständigen Aufsicht und tragen Sie beides in den Kalender ein.
In der Praxis
Wir prüfen die Registerdatei vor jeder Einreichung gegen die Validierungsregeln und archivieren den eingereichten Stand.
- Die Datei entspricht der Taxonomie.
- Validierungsfehler sind behoben, bevor die Datei die Plattform erreicht.
- Stichtag und Zuständigkeit stehen im Kalender.
Nachweis: Als Nachweis dient das Prüfprotokoll der Validierung mit dem archivierten Registerstand.
Belege
- BaFin, Informationsregister und Anzeigepflichten, Einreichung
- BaFin, Informationsregister und Anzeigepflichten, Dateiformat
- BaFin, Informationsregister und Anzeigepflichten, Validierungsregeln
- BaFin, Informationsregister und Anzeigepflichten, Korrektur
- BaFin, Informationsregister und Anzeigepflichten, Registerinhalt
