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FAQ · Register, Daten und Steue­rungs­werk­zeuge

Auf welchem Weg geben Sie das IKT-Register an die Aufsicht weiter?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Die BaFin erhält die Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter über ihre Melde- und Ver­öf­fent­li­chungs­platt­form. Eingereicht wird eine strukturierte Datei, die der Taxonomie der ESAs entspricht. Prüfen Sie die Datei vorab gegen die von den ESAs ver­öf­fent­lich­ten Vali­die­rungs­re­geln für die Datenfelder.

Bei Fehlern in den Registern oder unvoll­stän­di­gen Datenfeldern müssen Sie mit der Aufforderung rechnen, die Register zu korrigieren und erneut einzureichen. Klären Sie Stichtag und Rhythmus der Einreichung mit der zuständigen Aufsicht und tragen Sie beides in den Kalender ein.

In der Praxis

Wir prüfen die Registerdatei vor jeder Einreichung gegen die Vali­die­rungs­re­geln und archivieren den eingereichten Stand.

  • Die Datei entspricht der Taxonomie.
  • Vali­die­rungs­feh­ler sind behoben, bevor die Datei die Plattform erreicht.
  • Stichtag und Zuständigkeit stehen im Kalender.

Nachweis: Als Nachweis dient das Prüfprotokoll der Validierung mit dem archivierten Registerstand.

Belege