FAQ · Aufsicht, Haftung und Strafen
Wie stufen Banken Konzernfirmen als Nebendienstleister ein?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Die Bafin übernimmt die Leitlinien der EBA zu Anbietern von Nebendienstleistungen (AvN) in ihre Verwaltungspraxis, tut dies aber mit einem Auslegungsvorbehalt. Für Vorstand, Leiter Compliance und Leiter Regulatorik einer Bank betrifft das die Einstufung von Konzerngesellschaften.
Der Vorbehalt bezieht sich auf das Kriterium „Abhängigkeit von der Banktätigkeit“, eines von drei Kriterien, die für die Einstufung einer Tätigkeit als Nebentätigkeit zur Banktätigkeit relevant sein können. Der Unterfall „Abhängigkeit von Finanzmitteln“ wird von der Bafin enger ausgelegt als von der EBA. Das ändert die Prüfung.
Wer eine Konzerngesellschaft mit Nebentätigkeit einstuft, liest daher beide Maßstäbe nebeneinander und hält das Ergebnis in den Unterlagen der Aufsichtsrechts-Compliance fest.
In der Praxis
Legen Sie je Konzerngesellschaft mit Nebentätigkeit eine Einstufungsakte an, die den EBA-Wortlaut und die Auslegung der Bafin getrennt bewertet.
- Die Akte prüft das Kriterium „Abhängigkeit von der Banktätigkeit“ nach beiden Maßstäben.
- Der Unterfall „Abhängigkeit von Finanzmitteln“ erhält einen eigenen Abschnitt, weil die Bafin hier abweicht.
- Weichen die Ergebnisse voneinander ab, begründet die Akte, welcher Maßstab die Einstufung trägt.
Nachweis: Als Nachweis dient die Einstufungsakte mit Datum, Verantwortlichem und Freigabe der Geschäftsleitung in den Unterlagen der Aufsichtsrechts-Compliance.
