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FAQ: Aufsicht, Haftung und Strafen

Die Aufsicht benennt kritische Dienstleister. Auslagern ist unter Bedingungen möglich. Kritisch wird ein Dienstleister durch Benennung. EBA, EIOPA und ESMA benennen. Laut GwG können Kre­dit­in­sti­tute grundsätzlich die Aufgaben eines Geld­wä­sche­be­auf­trag­ten an einen externen Dienstleister auslagern. Die Liste ver­öf­fent­li­chen die Auf­sichts­be­hör­den. Das GwG regelt die Auslagerung. Die Europäischen Auf­sichts­be­hör­den EBA, EIOPA und ESMA benennen die kritischen IKT-Dritt­dienst­leis­ter nach DORA und ver­öf­fent­li­chen die Liste.

Aufsicht, Haftung und Strafen

Die Aufsicht benennt kritische Dienstleister. Auslagern ist unter Bedingungen möglich. Kritisch wird ein Dienstleister durch Benennung. EBA, EIOPA und ESMA benennen. Laut GwG können Kre­dit­in­sti­tute grundsätzlich die Aufgaben eines Geld­wä­sche­be­auf­trag­ten an einen externen Dienstleister auslagern. Die Liste ver­öf­fent­li­chen die Auf­sichts­be­hör­den. Das GwG regelt die Auslagerung. Die Europäischen Auf­sichts­be­hör­den EBA, EIOPA und ESMA benennen die kritischen IKT-Dritt­dienst­leis­ter nach DORA und ver­öf­fent­li­chen die Liste.

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