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FAQ · Aufsicht, Haftung und Strafen

Wie prüfen wir als Versicherer mit Private-Equity-Eigentümern die Auf­sichts­er­war­tun­gen, ohne Gesetze zu lesen?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Die EIOPA hat eine aufsichtliche Stellungnahme ver­öf­fent­licht, die sich an die nationalen Auf­sichts­be­hör­den richtet. Sie betrifft Zulassung und laufende Aufsicht von Versicherern und Rück­ver­si­che­rern, an denen Private-Equity-Gesell­schaf­ten beteiligt sind. Für Vorstand, Geschäfts­lei­tung und Compliance ist sie ein Prüfraster für die Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion, weil sie die Punkte benennt, auf die Aufseher achten sollen.

Die Stellungnahme nennt Prüfbereiche: Anla­ge­ho­ri­zonte, die nicht zu langfristigen Ver­pflich­tun­gen passen, komplexe Finanzierungs- und Eigen­tü­mer­struk­tu­ren, veränderte Geschäfts­mo­delle mit mehr Pri­vat­kre­di­ten, starke Abhängigkeit von Rück­ver­si­che­rung sowie Governance mit Inter­es­sen­kon­flik­ten. Aufseher sollen prüfen, ob Kapital durch hohe Aus­schüt­tun­gen aus dem Unternehmen entzogen wird. Komplexe Eigen­tü­mer­struk­tu­ren können die Aufsicht nach Angaben der EIOPA behindern.

Risiken stehen im Vordergrund. Wer heute einen Versicherer mit Private-Equity-Eigentümern führt oder erwirbt, sollte jeden dieser Prüfbereiche mit eigenen Kennzahlen, Ver­ant­wort­li­chen und Nachweisen hinterlegen, bevor die Aufsicht danach fragt.

In der Praxis

Legen Sie je Prüfbereich eine Akte mit Kennzahl, Ver­ant­wort­li­chem und Stichtag an.

  • Prüfen Sie, ob die Anla­ge­ho­ri­zonte zu den langfristigen Ver­pflich­tun­gen gegenüber Ver­si­che­rungs­neh­mern passen.
  • Dokumentieren Sie jede Ausschüttung an Gesell­schaf­ter zusammen mit ihrer Wirkung auf die Kapi­tal­aus­stat­tung.
  • Stellen Sie die Eigen­tü­mer­kette Ebene für Ebene dar und begründen Sie jede Betei­li­gungs­ebene.

Nachweis: Als Nachweis dienen die Akten je Prüfbereich und das Protokoll der Gre­mi­en­sit­zung, in der die Akten geprüft wurden.

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