FAQ · Aufsicht, Haftung und Strafen
Wie prüfen wir als Versicherer mit Private-Equity-Eigentümern die Aufsichtserwartungen, ohne Gesetze zu lesen?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Die EIOPA hat eine aufsichtliche Stellungnahme veröffentlicht, die sich an die nationalen Aufsichtsbehörden richtet. Sie betrifft Zulassung und laufende Aufsicht von Versicherern und Rückversicherern, an denen Private-Equity-Gesellschaften beteiligt sind. Für Vorstand, Geschäftsleitung und Compliance ist sie ein Prüfraster für die Geschäftsorganisation, weil sie die Punkte benennt, auf die Aufseher achten sollen.
Die Stellungnahme nennt Prüfbereiche: Anlagehorizonte, die nicht zu langfristigen Verpflichtungen passen, komplexe Finanzierungs- und Eigentümerstrukturen, veränderte Geschäftsmodelle mit mehr Privatkrediten, starke Abhängigkeit von Rückversicherung sowie Governance mit Interessenkonflikten. Aufseher sollen prüfen, ob Kapital durch hohe Ausschüttungen aus dem Unternehmen entzogen wird. Komplexe Eigentümerstrukturen können die Aufsicht nach Angaben der EIOPA behindern.
Risiken stehen im Vordergrund. Wer heute einen Versicherer mit Private-Equity-Eigentümern führt oder erwirbt, sollte jeden dieser Prüfbereiche mit eigenen Kennzahlen, Verantwortlichen und Nachweisen hinterlegen, bevor die Aufsicht danach fragt.
In der Praxis
Legen Sie je Prüfbereich eine Akte mit Kennzahl, Verantwortlichem und Stichtag an.
- Prüfen Sie, ob die Anlagehorizonte zu den langfristigen Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern passen.
- Dokumentieren Sie jede Ausschüttung an Gesellschafter zusammen mit ihrer Wirkung auf die Kapitalausstattung.
- Stellen Sie die Eigentümerkette Ebene für Ebene dar und begründen Sie jede Beteiligungsebene.
Nachweis: Als Nachweis dienen die Akten je Prüfbereich und das Protokoll der Gremiensitzung, in der die Akten geprüft wurden.
