FAQ · Aufsicht, Haftung und Strafen
Wie prüfen wir die indikative Eigenmittelempfehlung 2026?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Die BaFin hat am 8. Oktober 2026 die Aufsichtsmitteilung 08/2026 (BA) zur Methodik der Eigenmittelempfehlung veröffentlicht. Eine Empfehlung erhält künftig nur noch eine Bank, deren Kapitalquoten im adversen Szenario des LSI-Stresstests unter die vorgeschriebene Kapitalanforderung (TSCR) plus 500 Basispunkte fallen.
Die Höhe ergibt sich aus dem Kapitalverzehr im adversen Szenario, multipliziert mit dem Kalibrierungsfaktor, der für 2026 bei 65 % liegt. Der Wert ist auf 1000 Basispunkte begrenzt und wird mit dem Kapitalerhaltungspuffer verrechnet, sodass die Netto-Obergrenze 750 Basispunkte beträgt. Eine indikative Empfehlung von null wird ab dem 1. Dezember des Stresstest-Jahres wirksam. Die Zeit bis zum 30. November ist knapp.
Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank gelingt die Prüfung, wenn Risikocontrolling, Meldewesen und Geschäftsleitung den Termin gemeinsam in der Prüfungsplanung führen. Markus Junge empfiehlt, die Rechnung im Kontrollsystem als festen Schritt zu verankern.
In der Praxis
Lesen Sie im Reiter A2 des Erhebungsbogens, Zelle J 81, die indikative Empfehlung ab und übernehmen Sie die Termine bis zum 30. November in die Prüfungsplanung.
- Risikocontrolling rechnet die Netto-Empfehlung mit Kalibrierungsfaktor, Obergrenze und Kapitalerhaltungspuffer nach, weil eine indikative Empfehlung über null in einer endgültigen Empfehlung von null enden kann.
- Meldewesen prüft, ob die zugrunde gelegte TSCR zum letzten SREP-Bescheid passt.
- Bis zum Eingang eines neuen Informationsschreibens der BaFin gilt die bisherige Empfehlung weiter.
Nachweis: Als Nachweis dienen die Nachrechnung mit Datum und Verantwortlichem sowie der Termineintrag in der Prüfungsplanung.
