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FAQ · Aufsicht, Haftung und Strafen

Wie prüfen wir die indikative Eigen­mit­tel­emp­feh­lung 2026?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Die BaFin hat am 8. Oktober 2026 die Auf­sichts­mit­tei­lung 08/2026 (BA) zur Methodik der Eigen­mit­tel­emp­feh­lung ver­öf­fent­licht. Eine Empfehlung erhält künftig nur noch eine Bank, deren Kapitalquoten im adversen Szenario des LSI-Stresstests unter die vor­ge­schrie­bene Kapi­tal­an­for­de­rung (TSCR) plus 500 Basispunkte fallen.

Die Höhe ergibt sich aus dem Kapi­tal­ver­zehr im adversen Szenario, multipliziert mit dem Kali­brie­rungs­fak­tor, der für 2026 bei 65 % liegt. Der Wert ist auf 1000 Basispunkte begrenzt und wird mit dem Kapi­tal­erhal­tungs­puf­fer verrechnet, sodass die Netto-Obergrenze 750 Basispunkte beträgt. Eine indikative Empfehlung von null wird ab dem 1. Dezember des Stresstest-Jahres wirksam. Die Zeit bis zum 30. November ist knapp.

Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank gelingt die Prüfung, wenn Risi­ko­con­trol­ling, Meldewesen und Geschäfts­lei­tung den Termin gemeinsam in der Prü­fungs­pla­nung führen. Markus Junge empfiehlt, die Rechnung im Kon­troll­sys­tem als festen Schritt zu verankern.

In der Praxis

Lesen Sie im Reiter A2 des Erhe­bungs­bo­gens, Zelle J 81, die indikative Empfehlung ab und übernehmen Sie die Termine bis zum 30. November in die Prü­fungs­pla­nung.

  • Risi­ko­con­trol­ling rechnet die Netto-Empfehlung mit Kali­brie­rungs­fak­tor, Obergrenze und Kapi­tal­erhal­tungs­puf­fer nach, weil eine indikative Empfehlung über null in einer endgültigen Empfehlung von null enden kann.
  • Meldewesen prüft, ob die zugrunde gelegte TSCR zum letzten SREP-Bescheid passt.
  • Bis zum Eingang eines neuen Infor­ma­ti­ons­schrei­bens der BaFin gilt die bisherige Empfehlung weiter.

Nachweis: Als Nachweis dienen die Nachrechnung mit Datum und Ver­ant­wort­li­chem sowie der Termineintrag in der Prü­fungs­pla­nung.

Belege