FAQ · Aufsicht, Haftung und Strafen
Wie halten wir Fristen im Transaktionsmonitoring nach?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Die BaFin hat am 15. September 2026 gegenüber der Deutsche Bank AG neue Fristen für die Beseitigung von Mängeln in den Datenverarbeitungssystemen der Transaktionsüberwachung angeordnet. Der Bescheid ist seit dem 6. Oktober 2026 rechtskräftig. Er aktualisiert Anordnungen vom April 2021 und November 2023, weil geänderte technische Anforderungen zum Teil neue Fristen verlangten.
Fristen ändern sich mit der Technik. Für Compliance, Geldwäscheprävention und COO folgt daraus, dass jede Frist mit der jeweils gültigen Anordnung oder Prüfungsfeststellung verknüpft sein muss, damit niemand mit einem überholten Stand arbeitet. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank bewährt sich dafür ein einziges Mängelregister. Markus Junge empfiehlt, jede Fristverschiebung mit Begründung und Beschluss der Geschäftsleitung zu führen.
In der Praxis
Legen Sie für das Transaktionsmonitoring ein Mängelregister an, das jeden offenen Mangel mit Frist, Verantwortlichem und gültiger Anordnung führt.
- Jeder Mangel verweist auf die Anordnung oder Feststellung, aus der seine Frist stammt.
- Ändert sich die technische Ausrichtung des Systems, wird jede betroffene Frist neu bewertet und mit Begründung angepasst.
- Die Geschäftsleitung erhält überfällige und verschobene Fristen in jeder Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
Nachweis: Als Nachweis dienen das Mängelregister mit Änderungshistorie je Frist und die Gremienprotokolle mit den Beschlüssen zu verschobenen Fristen.
