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FAQ · Verträge und laufende Steuerung

Was geschieht, wenn ein Anbieter erforderliche Ver­trags­klau­seln ablehnt?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Ein Eska­la­ti­ons­fall mit Klau­sel­ab­wei­chung, Alternative, Risikobild und Ent­schei­dungs­ter­min bringt die Ablehnung auf die zuständige Ebene, bevor jemand unterschreibt. Zuerst klären Einkauf und Recht, ob die Leistung richtig eingeordnet ist und welche Klausel tatsächlich gilt.

Was DORA und die RTS als Mindestinhalt vorgeben, muss nach der BaFin im Vertrag stehen. Eine interne Risi­ko­ak­zep­tanz ersetzt diese Inhalte deshalb nicht. Für Banken sind nach § 25b KWG die Rechte des Hauses ein­schließ­lich der Weisungs- und Kün­di­gungs­rechte schriftlich zu vereinbaren, für Versicherer nach § 32 VAG die erfor­der­li­chen Auskunfts- und Wei­sungs­rechte vertraglich zu sichern. Fachbereich und Risi­ko­funk­tio­nen bewerten währenddessen Abhängigkeit, verbleibende Risiken und Wech­sel­mög­lich­kei­ten.

In der Praxis

Legen Sie einen Eska­la­ti­ons­fall mit Klau­sel­ab­wei­chung, Alternativen, Risikobild und Ent­schei­dungs­ter­min an.

  • Prüfen Sie die Anwendbarkeit der Klausel.
  • Verhandeln Sie eine alternative Formulierung und Anbie­ter­op­tio­nen.
  • Unter­schrei­ben Sie erst nach doku­men­tier­ter Entscheidung.

Nachweis: Als Nachweis dient die Eska­la­ti­ons­vor­lage mit offener Pflicht und Maßnahme.

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