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FAQ · Aufsicht, Haftung und Strafen

Wie dokumentieren wir die Frist bei Ver­dachts­mel­dun­gen?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Die Finanz­auf­sicht Bafin hat gegen die abcfinance GmbH Bußgelder von 90.000 Euro festgesetzt. Grund waren Verstöße gegen das Geld­wä­sche­ge­setz. Der Buß­geld­be­scheid ist rechtskräftig.

Ver­dachts­mel­dun­gen gehen unverzüglich an die Zentralstelle für Finanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chun­gen. Für Geschäfts­lei­tung und Leiter Compliance zählt deshalb der Zeitpunkt jeder Meldung, denn die Aufsicht ahndet verspätete Ver­dachts­mel­dun­gen mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Folgen treffen die ganze Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion.

In der Praxis

Legen Sie für jede Ver­dachts­mel­dung ein Zeitprotokoll an.

  • Das Protokoll hält den Zeitpunkt fest, an dem der Verdacht festgestellt wurde.
  • Das Protokoll hält den Zeitpunkt der Meldung fest.
  • Eine benannte Vertretung meldet auch bei Abwesenheit der zuständigen Stelle zeitnah.

Nachweis: Als Nachweis dient das Zeitprotokoll je Meldung samt Ver­tre­tungs­re­ge­lung, die die Geschäfts­lei­tung freigegeben hat.

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